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Sebastian Haug

CDU 08.10.2025 Sitzungen 18/103

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bekämpfung des gewaltbereiten politischen Extremismus, egal ob linksextremistisch, rechtsextremistisch oder religiös motiviert, gehört zu den Kernaufgaben einer wehrhaften Demokratie. Und von Teilen der sogenannten Antifa-Szene geht Gewalt aus. Wer Polizeibeamte angreift und Parteibüros verwüstet, wer Andersdenkende bedroht oder gar verletzt, begeht Straftaten und muss dafür konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Insgesamt gilt: Wer Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ansieht, ist ein Gegner unseres Rechtsstaats, ein Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und kann sich sicher sein, dass sich unser Rechtsstaat gegen ihn zur Wehr setzen wird. Hierüber herrscht – davon bin ich überzeugt – zwischen den demokratischen Kräften in diesem Haus Einigkeit. Nur: Mit einer effektiven Bekämpfung des politischen Extremismus, mit einer realitätsgetreuen Betrachtung und mit praktikablen Vorschlägen zum Umgang Landtag mit der sogenannten Antifa-Szene hat der vorliegende Antrag mal wieder nicht das Geringste zu tun. Es wird von falschen Tatsachengrundlagen ausgegangen und pauschalisiert, es werden in unverantwortlicher Weise Unsicherheiten und Ängste geschürt, und es wird eine Untätigkeit, ja Hilflosigkeit des Staates und seiner Organe unterstellt, die definitiv nicht existiert. Zunächst wird mit dem Antrag suggeriert, es gäbe eine zusammenhängende Antifa-Organisation mit einer festen Struktur, die wie ein einheitliches Netzwerk operiert. Das ist nicht der Fall. Die Sicherheitsbehörden sprechen von heterogenen, lokal verankerten Gruppierungen und Szenen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen, die keine gemeinsame Organisationsstruktur oder zentrale Führung besitzen. Es gibt keine gewählten Funktionäre oder eingeschriebenen Mitglieder. Diese Unterscheidung ist wesentlich, wenn man zumindest noch ein rudimentäres Interesse daran hat, sachlich über diese Dinge zu sprechen. Darüber hinaus ist der Begriff „Antifaschismus“ von seinem Wortsinne her weiß Gott per se nicht extremistisch. Er sagt zunächst einmal lediglich aus, dass man sich gegen ein ultranationalistisches, nach dem Führerprinzip organisiertes, undemokratisches und antiliberales Herrschafts- und Gesellschaftssystem positioniert. Und darüber, dass wir alle gegen den Faschismus sind, sollte ebenfalls unter den demokratischen Kräften in diesem Haus Einigkeit bestehen. (Beifall von der CDU und der FDP) Was an dem vorliegenden Antrag aber meiner Meinung nach noch schlimmer ist als die falschen Tatsachengrundlagen und die Pauschalisierung, ist das bewusste Schüren von Unsicherheiten und Ängsten, indem man den Staat und seine Organe als untätig und hilflos darstellt. Das Gegenteil ist der Fall. Unsere Landesregierung handelt, und sie handelt entschieden. Sie hat in den vergangenen Jahren die Polizei in Nordrhein-Westfalen deutlich gestärkt. Seit 2023 werden jährlich 3.000 Kommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt. Sie hat den Verfassungsschutz personell, technisch und hinsichtlich seiner Kompetenzen besser aufgestellt, und dessen Tätigkeit ist weder vorurteilsbehaftet noch intransparent. Der Verfassungsschutz informiert fortwährend die Öffentlichkeit, insbesondere in seinen Jahresberichten. Sie wertet Szenenstrukturen aus. Sie hat die Kriminalitätsprävention vor Ort, in den Kommunen, in den Schulen gestärkt. Sie sorgt mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dafür, dass Sicherheitsbehörden und Justiz ihre Aufgaben mit der notwendigen Ausstattung erfüllen können. Nordrhein-Westfalen steht für eine starke Haltung und für konsequentes Handeln gegen jede Form von 08.10.2025 Extremismus, gegen jede Form von politischer Gewalt, egal ob linksextremistisch, rechtsextremistisch oder religiös motiviert. Die Bekämpfung der Kriminalität orientiert sich an konkreten Straftaten. Die Gefahrenabwehr richtet sich nach der objektivierbaren Beurteilung von konkreten oder abstrakten Gefahren. Am Ergebnis und für die Opfer extremistischer Gewalt ändert sich nämlich nichts dadurch, ob der Angriff nun von links oder von rechts geführt wird. Diese Landesregierung und die CDU-Fraktion stehen für einen wehrhaften Rechtsstaat. Sie stehen für eine starke Polizei, für einen starken Verfassungsschutz und für eine starke und konsequente unabhängige Justiz. Wir stehen für staatliche Institutionen, die nach objektiven Kriterien unabhängig und professionell arbeiten können und die weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge blind sind. Diese Institutionen und die dort tätigen Menschen verdienen unser Vertrauen und unsere Unterstützung. Sie verdienen keine parteipolitische Einflussnahme, keine Schaufensteranträge, kein Misstrauen und keine Panikmache. Misstrauen, Pauschalisieren und das Schüren von Unsicherheit und Ängsten sind aber das Wesensmerkmal des vorliegenden Antrags. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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