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Dr. Hartmut Beucker

AfD 08.10.2025 Sitzungen 18/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen, geehrte Herren! Steuererklärung schnell gemacht – eine wahre Marktlücke, wäre es ein Produkt. So mancher Unternehmer würde es gerne anbieten. Aber ach, die Voraussetzungen, sie sind nicht gut. Es liegt an den Marktbedingungen, und die setzt der Staat. Einfache Handhabung auch in der Steuerverwaltung hätte man gerne, aber dieses Ziel streitet mit dem unguten Verwaltungsgefühl, der Staat werde übers Ohr gehauen und um die für die Staatsausgaben notwen-Landtag digen Mittel gebracht. Dabei meinen generell viele Menschen, unser Steuersystem brauche eine Reform. Ich selber habe schon als Student in einem Vortrag die Frage gestellt, warum es nicht einfacher gehe und warum die Steuerberater daran nichts änderten. Naiv, das wusste ich in dem Moment, in dem ich es gesagt hatte. Ich bekam jedoch eine nicht unkluge Antwort: Das deutsche System sei auf Einzelfallgerechtigkeit ausgelegt. Das schaffe wegen der Berücksichtigung auch unüblicher Lebensumstände eben solch eine Vielzahl von Regeln. Eigentlich ein schönes Ziel, dachte ich mir. Gleichwohl bedrückt die Beachtung der Vielzahl an Regeln die Finanzverwaltung. Das wäre noch tragbar, wenn ein entsprechender Ertrag dabei herauskommen würde. Das ist aber gerade bei der Menge der durchschnittlich verdienenden Steuerzahler nicht der Fall. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, und die meisten Steuererklärungen entsprechen einer gewissen Standardbreite von Vorgängen. Darauf ein Augenmerk der Prüfung zu legen, ist ineffizient. Das Hauptaugenmerk ist vielmehr dahin zu lenken, wo größere Summen bewegt werden. Das entspricht auch dem in der Wirtschaftsprüfung beachteten Prinzip des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Das bedeutet nicht, gar nicht mehr bei Durchschnittsverdienern hinzugucken, Stichproben sollten aber reichen. Bei der Gesetzgebung ist Vereinfachung durchaus möglich. Gewährt man Pauschalen, ist die Arbeit viel einfacher. Das ist schwierig, ich weiß. Man muss dem Steuerbürger dann nämlich mehr vertrauen. Es wäre aber ein Schritt zu mehr Vertrauen, auch seitens des Bürgers in den Staat. Eine automatisierte Steuererklärung ist schon möglich. Ich weiß, dass es geplant ist. Ob aber die Erneuerer die Oberhand über die Skeptiker behalten, ist keineswegs sicher. Nun gibt es – der Antrag beschreibt es – ermutigende Bestrebungen aus Bayern und Hessen. Daraus zieht die FDP den Schluss, NRW müsse Vorreiter sein und nicht diese beiden Bundesländer. Warum eigentlich? Tatsache ist, dass so etwas – gerade wenn es schnell gehen soll, wie im Antrag beschrieben – Geld kostet, viel Geld, Geld, das NRW nicht hat. Das liegt auf der Hand. Wir müssen ja Schulden für den Ausgleich des Haushaltes machen. Warum wir dann eigene Lösungen erarbeiten sollen, obwohl es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit im Verbund mit den beiden genannten Ländern oder mit einem davon günstiger würde, ist unerfindlich. Föderalismus, meine Damen und Herren von der FDP, bedeutet nicht, auf jedem Feld mit anderen Ländern in Konkurrenz treten zu müssen, vor allem dann nicht, 08.10.2025 wenn man das Antrittsgeld für den Wettbewerb nicht aufbringen kann. Sie fordern, NRW müsse Ehrgeiz entwickeln. Ehrgeiz muss man sich leisten können. Mir scheint es allerdings so zu sein, dass es gar nicht um den Ehrgeiz in NRW geht, sondern um den Ehrgeiz der FDP in NRW. Der ist aber fehlgeleitet. Zwei Drittel der Forderungen in Ihrem Antrag betreffen Sachverhalte, die im Bund und jedenfalls nicht alleine in NRW entschieden werden. Das dritte Drittel zu finanzieren, wird schwierig sein. So steht es um den Antrag, aber schön, dass wir im Landtag darüber gesprochen haben. Zu zwei Dritteln der Forderungen besitzen wir keine Kompetenz, zum restlichen Drittel besitzen wir kein Geld. Gleichwohl ginge es uns natürlich besser, wenn diese Forderungen erfüllt würden. Aufgrund der geschilderten Kritikpunkte sind wir skeptisch, stimmen aber der Überweisung sehr gerne zu. – Vielen Dank (Beifall von der AfD)

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