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Klaus Voussem

CDU 08.10.2025 Sitzungen 18/103

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir über einen Antrag, der auf den ersten Blick unscheinbar wirkt und doch eine große demokratische Weichenstellung bedeutet: In Art. 31 Abs. 2 unserer Landesverfassung soll die Zahl 18 durch die Zahl 16 ersetzt werden. (Andreas Keith [AfD]: Oder 17!) Hinter dieser nüchternen Formulierung verbirgt sich eine Grundsatzfrage: Wie binden wir junge Men-08.10.2025 schen in Nordrhein-Westfalen künftig in unsere demokratischen Prozesse ein? Warum ist dieser Schritt wichtig? Wir leben in herausfordernden Zeiten – politisch, gesellschaftlich, wirtschaftlich. Gerade deshalb ist es entscheidend, junge Menschen frühzeitig an die Demokratie heranzuführen. Das Wahlrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Schule der Demokratie. Damit Demokratie funktioniert, muss jede Generation lernen, Verantwortung zu übernehmen. Die Fakten sprechen für sich: 94 % der 14- bis 18- Jährigen in Nordrhein-Westfalen haben laut Demokratiebericht eine positive Einstellung zur Demokratie. Sie engagieren sich in Jugendverbänden, Parteien und Vereinen. Sie diskutieren, bringen Ideen ein, mischen sich ein. Es ist daher nur folgerichtig, ihnen auch die Möglichkeit zu geben, das Parlament unseres Landes mitzubestimmen. Demokratie lebt von Beteiligung. Studien zeigen: Wer früh in politische Prozesse einbezogen wird, entwickelt eine stärkere Bindung zur Demokratie. Wer einmal gewählt hat, wählt mit großer Wahrscheinlichkeit auch künftig. Wenn diese erste Wahl in eine Lebensphase fällt, in der junge Menschen noch durch Schule und Elternhaus begleitet werden, entstehen nachhaltig positive Effekte. Wir als Land tragen Verantwortung, diesen Prozess zu unterstützen. Deshalb ist die politische Bildung auch bewusst von Sparmaßnahmen ausgenommen. Das ist ein klares Signal, dass Demokratiebildung für uns nicht verhandelbar ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wollen, dass das Wahlalter 16 ein Erfolg wird. Wer Jugendlichen die entsprechende Reife abspricht, der übersieht, dass wir sie nicht alleine lassen, denn wir geben ihnen Werkzeuge, Wissen und Räume, damit sie ihre Entscheidung verantwortungsvoll treffen können. Der Blick über die Grenzen bestärkt uns dabei. Ein Blick nach Österreich zeigt: Seit 2007 wählen dort Jugendliche ab 16 – ohne negative Erfahrungen. Auch in sieben deutschen Bundesländern ist das längst Realität. Die Erfahrungen sind eindeutig: Junge Menschen nehmen ihr Wahlrecht ernst. Sie wählen reflektiert, informiert und in großer Mehrheit demokratisch. Auch bei uns in Nordrhein-Westfalen ist das kein Neuland. Auf kommunaler Ebene dürfen Jugendliche bereits seit Langem ab 16 wählen. Diese Praxis hat sich bewährt, und sie ist ein Vertrauensbeweis an die junge Generation. Diese Verfassungsänderung ist mehr als eine Zahl. Sie ist ein Vertrauensvotum in die junge Generation, die unsere Zukunft prägen wird. Landtag In einer Zeit, in der die Demokratie durch Populismus, Fake News und Gleichgültigkeit unter Druck steht, senden wir ein klares Signal. Wir erweitern demokratische Teilhabe. Wir stärken politische Bildung. Wir machen deutlich: Die Demokratie lebt davon, dass sie alle mitgestalten – nicht erst irgendwann, sondern von Anfang an. Der große Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde sagte: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Eines dieser Fundamente ist das Vertrauen in die nächste Generation. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Verfassungsänderung schaffen wir keine neue Mode, sondern wir schließen eine Lücke. Wir öffnen die Tür für junge Menschen, Verantwortung für sich, für ihre Gemeinschaft, für unser Land zu übernehmen. Darum stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss zu in dem Wissen, dass wir heute einen wichtigen Schritt für die Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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