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Dr. Werner Pfeil

FDP 08.10.2025 Sitzungen 18/103

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Frau Kampmann hat eben aus dem Innenausschuss berichtet und die Sprachlosigkeit, die damals, vor einer Woche, herrschte, auch hier dargestellt. Nie war das Thema „Drohnen“ so präsent wie aktuell. Seit einigen Wochen erleben wir fast täglich neue Drohnenvorfälle. Drohnen unbekannter Herkunft überfliegen nicht nur das europäische Ausland, sondern auch das Bundesgebiet und Nordrhein-Westfalen. Es geht dabei um Drohnen, die möglicherweise von Inländern gestartet und gesteuert werden, möglicherweise aber auch von ausländischen Personen oder in deren Auftrag. Wir sind nicht auf Drohnen vorbereitet, obwohl das Thema nicht neu ist. Hier im Landtag gibt es keine gemeinsame Linie von CDU und Grünen, wie wir eben in den Redebeiträgen von beiden Fraktionen gehört haben. Das ist bei einer gemeinsamen Aktuellen Stunde zu dem Thema erstaunlich. Zur Erinnerung von unserer Seite: Bereits im Mai 2023 habe ich mit der FDP-Fraktion einen Antrag in das Plenum eingebracht, in dem wir den rechtssicheren Einsatz von Drohnen durch alle Behörden mit und ohne Sicherheitsauftrag gefordert haben. Dann haben wir im April 2024 eine Große Anfrage zu dem Thema gestellt und danach gefragt, wie das Thema „Datenschutz“ von allen Behörden in Nordrhein-Westfalen, die Drohnen einsetzen, gesehen und beachtet wird – zum Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern. Jetzt ist Oktober 2025, und wir diskutieren das Thema „feindliche Drohnen“, die ausspähen, aber auch Ängste schüren und Unsicherheit verbreiten. Nochmals zurück zum Jahr 2023, damals hatten wir Folgendes ebenfalls gefordert: Handlungsempfehlungen, Ermächtigungsgrundlagen zu überprüfen, ein einheitliches Konzept für den Einsatz von Drohnen im Katastrophenschutz und eine Drohnenstrategie. Genau das, worüber wir heute hier diskutieren, Landtag haben wir schon im Jahr 2023 gefordert. Genau hierzu diente auch unsere Große Anfrage aus dem Jahr 2024. Die Antworten der Landesregierung haben eine alarmierende Sorglosigkeit im Umgang mit den Rechten der Bürgerinnen und Bürger offenbart. Was die innere Sicherheit betrifft, über die wir heute diskutieren: Auch dieses Thema wurde nur unzureichend bzw. gar nicht behandelt. Fakt ist, dass noch heute einheitliche Regelungen fehlen, durch die der Umgang mit Drohnen durch Behörden wie zum Beispiel die Polizei, Baubehörden, Umweltschutzbehörden, Straßenverkehrsbehörden im Inland geregelt wird. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass Drohneneinsätze von innerstaatlichen Behörden bzw. durch Landesbehörden ohne spezielle Rechtsgrundlage zum Schutz der Grund- und Bürgerrechte unzulässig sein könnten. Nur das wollten wir vor anderthalb Jahren überprüft haben. Nichts ist passiert! Man hätte sich damit vor anderthalb Jahren befassen können. Nichts ist passiert! Denn wenn man es gemacht hätte, wäre eventuell auch diskutiert worden, wie wir mit feindlichen Drohnen umzugehen haben, gegen die die Polizei einzusetzen ist. Und es wären Zuständigkeitsfragen diskutiert worden. Heute ist die Rechtslage zur Abwehr von feindlichen Drohnen weiterhin unspezifisch. Weder Rechtsgrundlagen noch Zuständigkeiten sind geklärt. Fest steht aber Folgendes – da verstehe ich die Diskussion von CDU und Grünen nicht so richtig –: Die NRW-Polizei ist Stand jetzt zuständig für die Gefahrenabwehr bei niedrig fliegenden Drohnen. Rechtsgrundlage wären die Befugnisse zur Anwendung unmittelbaren Zwangs mittels Waffengewalt, die in jedem polizeilichen Landesgesetz und auch bei uns im Polizeigesetz enthalten sind. In diesem Zusammenhang zitiere ich den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Patrick Schlüter, der gesagt hat, wie in einem Artikel vom 06.10.2025, also zwei Tage her, in der Aachener Zeitung zu lesen ist: „Wir brauchen eine klare Rechtslage. Wie gehen wir damit um, wenn wir mit Sprengstoff oder Munition beladene Fluggeräte vom Himmel holen müssen? Wir müssen einfach konstatieren, dass sich die Politik viel zu lang mit diesen nunmehr realistischen Szenarien nicht auseinandergesetzt hat.“ Letzte Woche erklärte der Innenminister im Innenausschuss, es gebe zu wenige Drohnen für die Polizei; Frau Kampmann hat eben darauf hingewiesen. Während wir hier diskutieren, hat Bayern gestern im Kabinett eine Änderung der polizeilichen Befugnisse und die Einrichtung eines Drohnenkompetenzzentrums zur Abwehr von Gefahren beschlossen. 08.10.2025 Die Frage, ob der Bund zuständig sein könnte, ist nicht falsch. Sie muss gestellt werden. Jedoch ist dies nur ein weiterer Teilaspekt. Das zeigt, wie umfassend das Thema ist. Man hätte es auf allen Ebenen diskutieren müssen. Rechtlich verläuft die Grenze des Einsatzes der Polizei bei Drohnenflügen dort, wo Gefahrenabwehr als Aufgabe der Polizei in militärische Verteidigung als Aufgabe der Bundeswehr umschlägt. Dann wäre die Bundespolizei oder die Bundeswehr zuständig. Selbst wenn also die Bundespolizei im Einzelfall geeignetere Wirkmittel vorhielte als die Landespolizei, so könnte sie selbst lediglich in den ihr zugewiesenen Kompetenzen zuständig sein. Das wird derzeit in Berlin diskutiert. Da wurde heute auch etwas beschlossen. Aber das führt nicht dazu, dass wir unsere Polizei daraus entlassen können, bei Gefahr im Verzug tätig zu werden. Handelt es sich um eine feindliche Drohne, die aus dem Ausland kommt und als militärisches Ziel gesehen wird, dann greift die militärische Generalklausel der Verteidigung nach Art. 87a Grundgesetz, und die Bundeswehr wird zuständig. Das hat Frau Dr. Höller eben richtig erklärt. Diese Abgrenzung müssen wir machen. Damit kommen wir zur Zuständigkeit der Polizei. Es wäre also an der Zeit gewesen, schon 2023 darüber zu diskutieren. Heute fehlen einheitliche Standards für die Drohnendetektion und die Drohnenabwehr ebenso. (Beifall von der FDP) Problematisch ist insbesondere, dass bisher keine Behörde in NRW über die entsprechende Technik zur Drohnendetektion und -abwehr verfügt. Wir erleben derzeit eine neue Diskussion des staatlichen Kontrollverlustes. Im Jahr 2024 sind 232 Fälle von Drohnensichtungen polizeilich erfasst worden, und passiert ist nichts. Eine Antwort im Innenausschuss lautete, dass die Betreiber von kritischer Infrastruktur wie zum Beispiel die Deutsche Bahn selbst mittels Drohnen für den Schutz der kritischen Infrastruktur zuständig seien. Auf die Frage, wie viele Drohnen die Deutsche Bahn denn einsetzt: keine Antwort. Wie effektiv war das? Keine Antwort. Was wird sonst gemacht? Keine Antwort. Wir müssen in Nordrhein-Westfalen aber auch den Schutz von Talsperren, Trinkwasserversorgungseinheiten und Stromversorgungsknotenpunkten vor feindlichen Drohnen und mit den eigenen Drohnen diskutieren. Dazu laden wir Sie über unseren Entschließungsantrag herzlich ein. Denn wir brauchen eine Drohnenstrategie für Nordrhein-Westfalen für den Einsatz der Polizei und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Überwachungsdrohnen, zur Einhaltung ihrer Rechte. – Vielen Dank. Landtag

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