Carlo Clemens
Auch aus unserer Sicht weist die neue Mieterschutzverordnung erhebliche Mängel auf. Als AfD-Fraktion haben wir unsere Detailkritik geäußert und auch grundsätzliche Verbesserungsvorschläge vorgetragen wie eine Differenzierung der Gebietskulisse nach der Eingriffstiefe der Instrumente sowie deren regelmäßige Überprüfung und Anpassung auf Basis aktueller Marktdaten. Tatsächlich haben Ihre Forderungen eine Schnittmenge mit unseren. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Sie vergessen, dass die niedrigere Kappungsgrenze, die Mietpreisbremse und die verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung nur Notbehelfe für den Übergang zu wieder ausgeglichenen Marktverhältnissen am Wohnungsmarkt sind. Und diese Notbehelfe haben kontraproduktive Nebenwirkungen, zum Beispiel weil sie der Wohnraumverschwendung Vorschub leisten. Unser gemeinsamer Fokus muss daher auf der Wiederentspannung der Märkte liegen. 19.09.2025 Die SPD will aber die Regulierungsdaumenschrauben immer weiter anziehen und den Wohnungsmarkt zu Tode regulieren! So wollen sie die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Das ist alter Wein in alten Schläuchen. Es wäre ein schwerer Eingriff in die Verfügungsrechte der Eigentümer und es würde die Wohneigentumsbildung breiter Schichten der Bevölkerung noch weiter erschweren – falls das überhaupt möglich ist –, man denke nur an die exorbitant hohe Grunderwerbsteuer in NRW. Dennoch haben Sie mit Ihrer Kritik an Datenstand und Methoden des der Mieterschutzverordnung zugrunde liegenden Gutachtens einen Punkt. Die AfD-Fraktion hat genau diese Punkte wiederholt der Landesregierung vorgehalten. Da sind wir auf einer Linie. Wir wollen, dass die gesetzlichen Begründungspflichten in NRW so sauber und aktuell wie möglich umgesetzt werden. Ihr Vergleich mit der Gebietskulisse des Baulandmobilisierungsgesetzes geht aber in die Irre, was ich Ihnen in diesem Plenum auch schon erläutert habe. Ihre Forderung nach einer Einbeziehung der Mieterschutzvereine sowie der Kommunalen Spitzenverbände in den Erstellungsprozess der Mieterschutzverordnung ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Sie darf aber nicht zu einer Verfahrensverschleppung führen. Außerdem müssten dann auch die Vermieterverbände beteiligt werden, damit die Sache ausgewogen ist. Machen Sie Vorschläge für einen schlanken und effizienten Konsultationsprozess, dann kann man darüber reden. Im Feststellungsteil wird es ärgerlich. Da behaupten Sie zum wiederholten Male, die gültige Mieterschutzverordnung habe noch eine Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2025. Das ist schlicht falsch. Die Mieterschutzverordnung vom 9. Juni 2020 ist am 1. März 2025 außer Kraft getreten, siehe § 3 Absatz 1 der neuen Verordnung. Der Blick ins Gesetz erleichtert nicht nur die Rechtsfindung, sondern auch die parlamentarische Antragsarbeit. Insgesamt gesehen könnten wir bestimmte Punkte Ihres Aufforderungsteils trotz grundsätzlicher Differenzen mittragen, darunter die Aktualisierung der Datengrundlage und die Verbändebeteiligung. Umwandlungsverbote oder ergebnisbezogene Vorgaben für die Arbeit der Gutachter können wir aber nicht befürworten. Wie lehnen Ihren Antrag daher ab. Vielen Dank.
