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Sebastian Watermeier

SPD 19.09.2025 Sitzungen 18/102

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Es ist kein Luxusgut, sondern die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, für Sicherheit, für Heimat. Und trotzdem erleben wir auch in Nordrhein-Westfalen: Bezahlbarer Wohnraum wird knapper, die Mieten steigen, immer mehr Menschen wissen nicht, ob sie sich ihre Wohnung in Zukunft noch leisten können. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im Januar ihren Entwurf für eine neue Mieterschutzverordnung vorgelegt. Auf den ersten Blick wirkt das wie ein Fortschritt – 57 Kommunen sollen künftig unter den Schutz dieser Verordnung fallen, statt bisher 18. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Das ist zu wenig, zu spät – und am Bedarf vorbei. Denn 57 von 396 Kommunen bedeutet: Rund 85 Prozent aller Städte und Gemeinden in NRW blieben auch künftig ohne wirksamen Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer in einer dieser Kommunen lebt, ist den Dynamiken des Marktes nahezu schutzlos ausgeliefert. Das ist sozialpolitisch fahrlässig und wohnungspolitisch kurzsichtig. Hinzu kommt: Der Entwurf blendet ein zentrales Problem weiter völlig aus – die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Wenn bestehender Mietwohnraum Stück für Stück vom Markt verschwindet, weil er in teure Eigentumswohnungen umgewandelt wird, verschärft das die Lage für Mieterinnen und Mieter zusätzlich. Dass Landtag die Landesregierung sich hier weiter allein auf Kündigungssperrfristen nach § 577a BGB verlässt, ist unverständlich. Sie verzögert die Folgen, verhindert sie aber nicht. Die Kommunen brauchen endlich die Möglichkeit, Umwandlungen wirksam zu untersagen – wie es § 250 BauGB ausdrücklich vorsieht. Und, meine Damen und Herren, besonders gravierend ist: Diese Verordnung basiert auf einer völlig unzureichenden und veralteten Datengrundlage. Die zugrunde liegenden Zahlen stammen aus den Jahren 2019 bis 2022. Inzwischen liegen aber aktuelle Daten vor — der Zensus 2022 ist seit Juni 2024 verfügbar, der Mikrozensus Wohnen liefert aktuelle Mietbelastungszahlen, und die Value-Datenbank mit Angebotsmieten wurde mehrfach fortgeschrieben. All das wurde ignoriert. Die kommunalen Spitzenverbände haben völlig zu Recht gewarnt: So tiefgreifende Eingriffe wie Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und Kündigungssperrfristen müssen auf einer belastbaren, aktuellen und gerichtsfesten Datengrundlage beruhen. Andernfalls drohen Rechtsunsicherheit, Klagen – und vor allem Fehlsteuerungen. Denn wenn die Realität der Wohnungsmärkte nicht korrekt erfasst wird, dann schützt diese Verordnung am Ende genau dort, wo es nicht nötig ist – und lässt die Menschen dort im Regen stehen, wo die Lage besonders dramatisch ist. Dass gleichzeitig dieselbe Gutachterfirma für die Baulandmobilisierungsverordnung 95 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermittelt hat, für die Mieterschutzverordnung aber nur 57, macht deutlich, wie willkürlich die Auswahl und Gewichtung der Kriterien offenbar war. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit dieser Verordnung. Wir sagen: Diese Mieterschutzverordnung wird ihrem Namen nicht gerecht. Sie schützt nicht, sie verschleppt. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf, den Entwurf unverzüglich und grundlegend zu überarbeiten. Konkret heißt das: – die Datengrundlage endlich aktualisieren, verbreitern und rechtssicher machen, – die Umwandlungsverhinderung nach § 250 BauGB in die Verordnung aufnehmen, – die Kommunalen Spitzenverbände und die Mietervereine endlich aktiv einbeziehen, – und die Gebietskulisse deutlich ausweiten – auch auf Kommunen, die im Gutachten mindestens mit dem Faktor 4,5 bewertet wurden. Denn Mieterschutz darf kein Privileg weniger sein – er muss überall dort greifen, wo Wohnungsmärkte angespannt sind. 19.09.2025 Wir haben die Verantwortung, den Menschen in diesem Land Sicherheit zu geben: die Sicherheit, dass sie nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden, dass sie nicht vor steigenden Mieten kapitulieren müssen, dass sie in ihrem Zuhause bleiben können. Dieser Antrag ist ein notwendiger Schritt, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung.

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