Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat heute sehr deutlich gezeigt, dass der Antrag stark an die Kleine Anfrage 5745 der Abgeordneten Schneider vom 5. Juni anknüpft. Die Landesregierung hat damals diese Kleine Anfrage eingehend beantwortet. Es ist völlig klar, dass wir die Herausforderungen rund um Social Media im Pflegebereich sehr ernst nehmen. Daher setzen wir uns nicht nur regelmäßig in Fachgremiensitzungen für eine Sensibilisierung der relevanten Akteure zum Thema „digitale Kommunikation in der Pflege“ ein. Auch unterstützt die Landesregierung gezielt die allgemeine Medienkompetenz und den Umgang mit sozialen Medien durch landesweite Programme. Das sind Bildungskampagnen und Präventionsmaßnahmen. Als Beispiel nenne ich Ihnen nur das Programm „#DigitalCheckNRW“ der Staatskanzlei. Wir brauchen deswegen aus meiner Sicht keine Evaluation und auch keinen interdisziplinären Fachdialog zur Schaffung neuer verbindlicher Richtlinien. Wir brauchen keine neuen Regulierungen, sondern wir haben dieses Thema schon heute in der Weiterbildung, wir haben das Thema in der Ausbildung – auch im Bereich der Pflege. Wir verfügen bereits über einen ausreichenden rechtlichen Rahmen, um die Menschenwürde und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten zu schützen. Die geforderte Erarbeitung einer Implementierung von Leitlinien führte im Ergebnis zu neuen Belastungen der Akteure und damit auch zu neuer Bürokratie. Darüber haben wir in dieser Woche schon mal hier im Plenum diskutiert. Die Träger sind bereits heute dazu verpflichtet, intern zu regeln, wie Social Media genutzt werden darf. Sie 19.09.2025 sind als Arbeitgeber in der Pflicht, bei Verstößen sowohl die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen als auch die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den betroffenen Patienten jedwede Unterstützung zukommen zu lassen, die sie nach einem Verstoß gegen ihre Selbstbestimmung benötigen. Um Verstöße zu verhindern, müssen sie ihren Mitarbeitern genaue Vorgaben über die Akzeptanz der Nutzung von Social Media an die Hand geben. Der Schutz von Menschenwürde, informationeller Selbstbestimmung und Patientensicherheit muss gewährleistet sein. Als datenschutzrechtlich Verantwortlichen obliegt den Einrichtungen die Sensibilisierung des eigenen Personals, mit personenbezogenen Daten angemessen umzugehen und die Grundrechte zu wahren. Die Träger, aber auch die Pflegekammern als berufsständige Vertretungen stehen in der Verantwortung, das Pflegepersonal über die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu informieren und für auftretende Konfliktfelder zu sensibilisieren. Darüber hinaus sind auch in der Pflegeausbildung der verantwortungsvolle Umgang mit den digitalen Medien, mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten fest im Ausbildungsbereich verankert. Das Thema zieht sich durch verschiedene Kompetenzbereiche und Rahmenlehrpläne. Dafür hat sich auch die Landesregierung eingesetzt. Die Sensibilisierung der Auszubildenden für die Wahrung der Vertraulichkeit, den Schutz der Persönlichkeitsrechte und eine professionelle Kommunikation erfolgt bereits im ersten Drittel der Ausbildungszeit. Weiterer Regelungen in Form von Leitlinien bedarf es aus Sicht der Landesregierung nicht. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
