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Dr. Hartmut Beucker

AfD 18.09.2025 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ – durch die Lehren der Vergangenheit die Zukunft sicher gestalten – der 18. Wahlperiode, deren Arbeit ich vorsitzen durfte, hat ihre Arbeit beendet und legt darüber in einem Bericht Rechenschaft ab. Der Einsetzungsbeschluss stammt vom 26. Mai 2023. Er trägt die Landtagsdrucksachennummer 18/4346. Die Einsetzung der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ im nordrhein-westfälischen Landtag erfolgte vor dem Hintergrund der weitreichenden Herausforderungen, die die COVID-19- Pandemie in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen und in der gesamten Gesellschaft in all ihren Lebensbereichen mit sich brachte. Die Aufgabe der Kommission bestand darin, Verbesserungspotenziale zu identifizieren, um zukünftigen Gesundheitskrisen effizienter begegnen zu können. Zudem wurde ihr aufgegeben, eine vorausschauende und ganzheitliche Anpassung des Krisen- und Notfallmanagements auch unter dem Gesichtspunkt von Extremwetterereignissen zu untersuchen, deren Ursache der Auftrag im Klimawandel sieht. Die konstituierende Sitzung fand am 25. August 2023 statt. Insgesamt hatte die Kommission 16 Mitglieder – vier von der CDU-Fraktion, drei von der SPD-Fraktion, zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion entsandte eine Abgeordnete und die AfD-Fraktion einen Abgeordneten. Jede Fraktion benannte darüber hinaus ein sachverständiges Mitglied. Es gab insgesamt 29 Sitzungen, die letzte am 4. Juli 2025. Die Kommission hat neben ihren eigenen Beratungen ein Gutachten in Auftrag gegeben, das unter dem Namen „Effektive Krisenkommunikation – Barrieren, Best-Practices und Handlungsempfehlungen für eine ebenenübergreifende Umsetzung“ firmierte. Gutachter war das Bundesinstitut für Risikobewertung, Abteilung Risikokommunikation, in Berlin. Die Gutachter waren Frau Dr. Annett Schulze, Frau Dr. Patricia Müller und Herr Fabian Brand. In der gebotenen Transparenz geben wir auch an, welche Kosten dadurch entstanden sind: Es waren 34.750 Euro. Es gab 14 Anhörungen und Fachgespräche. 57 Sachverständige wurden angehört und 58 schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Der Abschlussbericht – das haben Sie sicher zur Kenntnis genommen – umfasst 216 Seiten. Es wurden 139 Handlungsempfeh-18.09.2025 lungen aufgenommen. Hinzu kommen 22 Sondervoten der AfD und eine Replik der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Die COVID-19-Pandemie führte weltweit zu weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Auch in Nordrhein-Westfalen bemühte sich die Landesregierung, durch eine Vielzahl hoheitlicher Maßnahmen die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Diese Krise bescherte dem öffentlichen Recht große Beachtung. Nie zuvor gab es so tiefgreifende und kollektiv geltende Grundrechtseinschränkungen. Im Rahmen der Pandemie erlebten wir einen Umbruch grundlegender materiellrechtlicher Maßstäbe. Das gesamte System wurde erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ verfolgte das übergeordnete Ziel, zukunftsgerichtete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die Nordrhein-Westfalen auf gesundheitliche Krisen und Extremwetterereignisse gleichsam vorbereiten. Die Empfehlungen der Enquetekommission sollen dazu beitragen, durch vorbeugende, nachhaltige und zukunftsorientierte Ansätze die Sicherheit der Bevölkerung auch in Zeiten zunehmender Krisen- und Katastrophenherausforderungen zu gewährleisten. Nach einem einleitenden Kapitel 1 wird in Kapitel 2 die Ausgangslage skizziert. Dabei werden insbesondere die geltenden Begriffe und Begriffsdefinitionen aufgezeigt. In Kapitel 2 wird ferner beschrieben, welche Definitionen und Terminologien sowie gesetzlichen Grundlagen für das Krisen- und Notfallmanagement vorliegen und welche Herausforderungen es aktuell und künftig gibt. Zudem wird der Frage nachgegangen, was zur schützenswerten kritischen Infrastruktur gehört und wie der präventive und vorausschauende Schutz vor Krisen verbessert werden kann. Darauf aufbauend werden in den Kapiteln 3 und 4 des Berichts zwei zentrale Felder vertiefend betrachtet. Erstens wird das Krisen- und Notfallmanagement bei Pandemien sowie im Kontext von Extremwetterereignissen in den Blick genommen, zweitens die Betroffenheit des Gesundheitssystems, gefolgt von den Arbeitsweisen der staatlichen Ebenen und der Situation vulnerabler Gruppen – jeweils mit dem Ziel, gezielt Verbesserungspotenziale zu identifizieren und aufzuzeigen. Kapitel 5 ist dem gesellschaftlichen Zusammenhalt gewidmet und in acht Unterkapitel gegliedert. Zunächst wird die Bedeutung der Bürgerrechte in einer wehrhaften Demokratie erläutert, gefolgt von einer Darlegung der Risiko- und Krisenkommunikation. Es schließt sich eine Untersuchung des psychosozialen Krisenmanagements an. Weiterhin wird dargelegt, wie die Bevölkerung im Krisenfall zu warnen und zu informieren ist. Landtag Des Weiteren wird untersucht, welche Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen und Fake News möglich sind. Darüber hinaus werden in dem Kapitel Maßnahmen zur Verhinderung gesellschaftlicher Polarisierung behandelt, und es wird dargelegt, wie die Resilienz und die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden könnten. In dem abschließenden Unterkapitel wird das Potenzial bürgerschaftlichen Engagements im Krisen- und Katastrophenfall betrachtet und auf mögliche Ansätze zur Förderung dieses Engagements eingegangen. In Kapitel 6 werden die wesentlichen Erkenntnisse der vorangegangenen Kapitel zusammengefasst. Es bildet die Grundlage für die abschließenden Handlungsempfehlungen in Kapitel 7. Auf Grundlage der in den Kapiteln 2 bis 5 erarbeiteten Befunde und Analysen wurden insgesamt 139 Handlungsempfehlungen der Kommission erarbeitet. Sie sollen der Identifizierung von strukturellen Schwächen des bestehenden Krisen- und Notfallmanagements dienen und zu deren Optimierung beitragen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Kommunikation der Akteure untereinander, der Einbindung und Sensibilisierung der Zivilgesellschaft und der Stärkung von deren Resilienz. Die Fraktion der AfD hat ein Sondervotum verfasst, das im Anschluss an die Handlungsempfehlungen dargestellt ist und seinerseits sieben zusätzliche Handlungsempfehlungen enthält. Darauf antwortet eine Replik der Mehrheitsfraktionen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es war eine recht intensive Arbeit. An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Fraktionen für ihr Mitwirken. Ein besonderer Dank gilt auch allen Sachverständigen, die uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Ohne sie wäre dieser Bericht nicht möglich gewesen. Es war der Kommission darüber hinaus ein Anliegen, auch das Mitwirken der wissenschaftlichen Mitarbeiter zu dokumentieren. Aus formalen Gründen konnte dies nicht im Bericht geschehen. Es besteht jedoch die Zusicherung der Landtagsverwaltung, eine solche Dokumentation im Einzelfall auf Antrag anzufertigen. Meine Damen und Herren, der Historiker Hellmut Diwald hat einmal sinngemäß gesagt, dass es nicht die Frage sei, ob man aus der Geschichte lernen könne, sondern vielmehr, warum man es nicht tue. Lehren aus der Vergangenheit gibt es also genug, man muss sie nur ziehen wollen. Gerade weil diese Kommission damit begonnen hat, bin ich optimistisch, dass wir die Zukunft für alle Bürger auch in künftigen Krisen sicher gestalten können. In diesem Sinne übergeben wir dem Bericht der Öffentlichkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 18.09.2025

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