Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Optendrenk in Vertretung für Frau Ministerin Scharrenbach. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gegen Livestreams von öffentlichen Rats- und Kreistagssitzungen ist nichts einzuwenden. Solche Übertragungen können die Willensbildung kommunaler Vertretungen für die Bevölkerung nachvollziehbar machen. Die interessierte Öffentlichkeit kann so von zu Hause aus an den demokratischen Entscheidungen teilhaben, oder sie kann es zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen – ganz ohne Lesen von Sitzungsprotokollen. Doch dies sind keine neuen Möglichkeiten. Sowohl die technischen Mittel als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es bereits. Für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist dies nichts Neues. Es ist hier von mehreren Beispielen berichtet worden, wo das in Nordrhein-Westfalen geschieht, und zwar im zulässigen gesetzlichen Rahmen, der durch das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. April 2022 gebildet wird. 18.09.2025 Dieser rechtliche Zustand achtet die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen ihrer Organisationsund Satzungshoheit. Es bedarf aus unserer Sicht daher auch keines Gesetzes, wie im Antrag gefordert, das den Kommunen verbindliche Fristen und Vorgaben setzt. Auch bedarf es keines Landesportals, in das kommunale Vertretungen ihre Sitzungsmitschnitte einstellen können. Das passiert eigenständig da vor Ort, wo es kommunal so entschieden wird. Zusammenfassend existiert also weder auf kommunaler Ebene noch auf der Ebene des Landes die Notwendigkeit einer Zentrallösung, wie im Antrag der AfD-Fraktion gefordert. Auch die Landesregierung beabsichtigt aus den genannten Gründen nicht, initiativ zu werden. Daher lehnen wir den Inhalt des Antrags ab und empfehlen, dass man die kommunale Selbstverwaltung auch an dieser Stelle aktiv in die Gestaltung bringt. Es fanden kürzlich Kommunalwahlen statt. Insofern kann jetzt jeder Rat selbst neu entscheiden, ob er die gesetzlichen Rahmenbedingungen nutzen möchte oder nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
