Matthias Eggers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Transparenz, Bürgerbeteiligung, Digitalisierung – dies alles sind Begriffe, die niemand von uns in Abrede stellen würde. Niemand kann ernsthaft gegen Offenheit oder Bürgerbeteiligung sein. Als Politiker dienen wir den Menschen in unseren Städten, Wahlkreisen und Regionen. Genau diese Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, was wir tun. Dies gilt sowohl für uns hier im Landtag als auch für die Kommunalpolitik. Sitzungen, Debatten und die damit verbundenen Entscheidungen sind öffentlich. Der Antrag der AfD erweckt den Eindruck, die politischen Entscheidungen in den Stadt- und Gemeinderäten sowie in den Kreistagen seien intransparent. (Zuruf von der AfD: Ja!) Landtag Als jemand, der selbst seit Jahrzehnten kommunalpolitisch tätig ist, kann ich nur ganz klar sagen: Das stimmt nicht. Grundsätzlich sind erst einmal alle kommunalpolitischen Entscheidungen öffentlich, es sei denn, es gibt Gründe, die für einen Ausschluss der Öffentlichkeit sprechen, beispielsweise, wenn Rechte Dritter betroffen sind: Vertragsangelegenheiten, vertrauliche und persönliche Informationen oder auch personelle Angelegenheiten. Dann finden Diskussionen und Entscheidungen nichtöffentlich statt. Ein Großteil aller kommunalpolitischen Entscheidungen wird öffentlich getroffen. Ich habe dies einmal für die Städte in meinem eigenen Wahlkreis analysiert. Annähernd 95 % aller Tagesordnungspunkte in Ausschüssen und Räten werden öffentlich behandelt und beschlossen. Von Intransparenz kann also ganz bestimmt keine Rede sein. Wir müssen allerdings auch feststellen, dass viele Entscheidungen leider ohne externe Zuschauer getroffen werden. Die sechste Änderung des Bebauungsplans oder auch der Jahresabschluss der städtischen Immobiliengesellschaft wecken nun einmal nicht das ganz große öffentliche Interesse. Ein Livestream kann dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Interesse an Kommunalpolitik steigern. Es ist viel einfacher, am Tablet oder PC die Sitzung zu verfolgen, als vor Ort anwesend zu sein. Unsere Kommunen in NRW sind sehr unterschiedlich – von der Millionenstadt Köln bis zur 5.000-Einwohner-Gemeinde im Sauerland. Diese alle pauschal zur Livestream-Übertragung ihrer Sitzungen von Gesetzes wegen zu verpflichten, ignoriert die Vielfalt unserer kommunalen Landschaft. Die Entscheidung, ob Sitzungen gestreamt werden, muss vor Ort fallen; denn dort kennt man die räumlichen, technischen und finanziellen Möglichkeiten und – noch viel wichtiger – die Bedürfnisse der Bevölkerung. Eine pauschale Pflicht, wie die AfD sie fordert, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Entscheidung für einen Livestream muss wohlüberlegt werden. In kommunalen Sitzungen werden regelmäßig sensible Themen behandelt. Da geht es um Entscheidungen, die das direkte Lebensumfeld betreffen. Es geht um persönliche Anliegen von Bürgern, es geht auch um persönliche Schicksale. Wenn solche Debatten unreflektiert live im Internet übertragen und auch noch gespeichert werden, kann dies die Rechte der Betroffenen gefährden, und schreckt eventuell auch Menschen davon ab, sich aktiv in die Kommunalpolitik einzubringen oder ihre Anliegen im Rat vorzutragen. Kommunalpolitiker sind Ehrenamtler. Wenn diese schon weltweit im Netz erscheinen, dann sollen sie diese Entscheidung selbst treffen dürfen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) 18.09.2025 Ich bin davon überzeugt, Transparenz darf niemals zulasten des Vertrauensschutzes gehen. Schauen wir uns einmal die Umsetzung an. Die Einrichtung von Livestreams und Mediatheken ist kein Selbstläufer. Man braucht Kameratechnik, gute Tonqualität, Serverkapazitäten, Datenschutzkonzepte, barrierefreie Zugänge. Die AfD fordert eine sofortige Entscheidung hier im Plenum ein. Eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss und somit eine detaillierte Beschäftigung unter Einschluss einer Expertenanhörung möchte die AfD nicht. (Markus Wagner [AfD]: Als ob das bei Ihnen jemals irgendwas geändert hätte!) Dies zeigt mir ganz klar die wahre Motivation der AfD für diesen Antrag. Sie unterstellt der Kommunalpolitik im ganzen Land Intransparenz – Intransparenz gepaart mit dem Eindruck von Kungelei und Vetternwirtschaft hinter verschlossenen Türen. (Zuruf von der AfD: Nein!) Dies können wir nur entschieden zurückweisen. Es geht der AfD nicht um konstruktive Lösungen, sondern um Misstrauen und Stimmungsmache. Transparenz darf nicht als Kampfbegriff missbraucht werden. Der AfD-Antrag beinhaltet außerdem die Forderung, den Rednern Mitschnitte von Reden zur Verfügung zu stellen. Aus dem Zusammenhang gerissene Redeausschnitte sollen also auch auf der kommunalen Ebene für TikTok- oder Instagram-Beiträge gezielt – ich nenne es manipulativ – genutzt werden. Ein Phänomen, welches wir aus dem Landtag hier bereits kennen. Demokratie lebt nicht von Zwang, sondern von Vertrauen, Beteiligung und Freiheit. Transparenz entsteht nicht, indem wir Kommunen verpflichten, Sitzungen zu streamen, sondern indem wir vor Ort eine Kultur der Offenheit fördern: Bürgersprechstunden, Ratsinformationssysteme oder auch Beteiligungsformen wie Jugendparlamente und, wenn es passt, eben auch Livestreams. Wir alle wollen eine lebendige Demokratie, aber dazu brauchen wir Lösungen, die durchdacht, praxistauglich und im Sinne der kommunalen Familie sind. Der Antrag der AfD ist das Gegenteil, er ist unausgegoren und bevormundend. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
