Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bargeld ist die beliebteste Zahlungsmethode in Europa, insbesondere auch in Deutschland. Gleichzeitig sind elektronische und mobile Zahlungen aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zahlungen per Smartphone an der Supermarktkasse gehören genauso dazu wie die Tatsache, dass man mit der Kreditkarte seinen Sommerurlaub im Netz bucht. Doch immer häufiger bestimmen ausländische Technologiekonzerne den Zahlungsverkehr. Bei Kartenzahlungen laufen inzwischen mehr als zwei Drittel aller Transaktionen über Unternehmen außerhalb der EU. Um solche Abhängigkeiten zu reduzieren und die Autonomie der EU und ihrer Bürger zu stärken, ist die Entwicklung des digitalen Euro ein logischer Schritt. Es geht darum, sichere und stabile Zahlungsmöglichkeiten für rund 450 Millionen Menschen in der EU zu gewährleisten. Genau deshalb hat die EZB im Juli 2021 die Untersuchungsphase für den digitalen Euro Landtag gestartet. Nach mehreren Berichten und Gesetzesvorschlägen endete diese Phase, wie eben schon von Kollegin Kirsch geschildert, im Oktober 2023. Jetzt läuft die Vorbereitungs- und Testphase, die voraussichtlich im Oktober endet. Danach geht es in die finale Phase, in der die möglichen Anwendungen des digitalen Euro entwickelt werden sollen. Das heißt, die EZB und die EU haben da nichts übers Knie gebrochen, sondern sich nach unserer Einschätzung durchaus ausreichend Zeit genommen, um eine mögliche Einführung zu prüfen und vorzubereiten. Denn in dieser schnell gewordenen Welt sind die anderen alle schon viel schneller. Das zeigt sich auch an den Zahlen beim Zahlungsverkehr und an den Entwicklungen bei den ausländischen Technologiekonzernen. Wie viel Zeit wollen wir uns denn bis zu einer Entscheidung noch lassen? Selbstverständlich müssen auch bei der digitalen Brieftasche hohe Sicherheitsstandards und Datenschutz garantiert werden. Gleichzeitig bietet der digitale Euro die Chance, aber auch illegale Transaktionen, worüber wir an vielfacher Stelle hier schon miteinander gesprochen haben, besser verfolgen zu können. Wir sind uns darin einig, dass wir bei den Illegalen genauer hingucken können wollen. Wie beides in Einklang gebracht werden kann, dafür muss die EU einen entsprechenden rechtlichen Rahmen schaffen. Fest steht schon jetzt, niemand wird gezwungen sein, diesen digitalen Euro zu nutzen, und er wird auch kein Instrument staatlicher Kontrolle werden. Hier bitte ich doch dringend darum, dass wir uns ein Stück weit von von interessierter Seite in die Welt posaunten Verschwörungstheorien abgrenzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bargeld bleibt im gesamten Eurowährungsgebiet für jede Privatperson und jeden Unternehmer verfügbar und nach dieser Konzeption auch dauerhaft als Zahlungsmöglichkeit akzeptiert. Übrigens: Auch unter dem Gesichtspunkt der Resilienz ist dies eine auf Dauer sicherzustellende Tatsache. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Es sind zudem umfassende Maßnahmen vorgesehen. Um Datenschutz zu gewährleisten und Finanzstabilität sicherzustellen, ist vor allem die Einführung einer hinreichenden Haltegrenze zu erwarten. Das bedeutet – das ist hier in der Diskussion eben schon deutlich gesagt worden –, im Abwägungsergebnis dürften die Vorteile eines digitalen Euro gerade bezogen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Eigenständigkeit und die Möglichkeit einer Reduzierung von Abhängigkeiten unseres Währungsraums im globalen Finanzsystem deutlich überwiegen. Die Landesregierung beobachtet die Entwicklung zur Einführung dieses digitalen Euro sehr genau, wie Sie wissen, und wir haben bereits ausführlich zum 18.09.2025 Bundesratsbeschluss vom 29. September 2023 Stellung genommen. Da ist entsprechend auch die Haltung des Bundesrats mit Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber der EU-Kommission erfolgt. Dabei haben Sie den Schutz des Bargelds, den Schutz der Privatsphäre sowie die Refinanzierungsfähigkeit der Kreditinstitute als die Kernkriterien dieser Stellungnahme, die Sie gern noch einmal nachlesen können. Im weiteren Verfahren auf europäischer Ebene – das ist auch von mehreren Rednerinnen und Rednern schon gesagt worden – ist eine unmittelbare Beteiligung der Bundesländer aufgrund der Kompetenzordnung Deutschlands nicht vorgesehen. Das ist in der föderalen Ordnung bei der Bundesregierung verankert, und die Europäische Zentralbank entscheidet letztlich, ob, wann und in welcher Form sie einen digitalen Euro herausgibt. Was mir als Eindruck aus der Debatte bleibt, ist allerdings, Herr Kollege Witzel, dass Sie sonst mutiger sind. Das erinnert mich an den Spruch: Wenn der Deutsche nichts mehr hat, hat er immer noch Bedenken. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
