Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier in diesem Hohen Hause in den letzten Wahlperioden schon häufiger über Zahlungsmethoden debattiert – meistens dann, wenn neue Einschränkungen für das Bargeld als bislang einziges gesetzliches Zahlungsmittel gedroht haben. Da diese Thematik nahezu jeden privaten Verbraucher und Geschäftstreibenden betrifft, Landtag wird es heute Zeit, sich mit der bevorstehenden Einführung des digitalen Euro und seinen Konsequenzen für Menschen und Betriebe in Nordrhein-Westfalen zu beschäftigen. Die EZB macht derzeit großen Druck auf das Europäische Parlament, schnell zu Entscheidungen zu kommen. Aber entscheidend ist, dass dies am Ende des Tages auch die richtigen sind. Die Landesregierung des größten Bundeslandes muss daher ihren Einfluss geltend machen, um in den kommenden Wochen zu einer Ausgestaltung zu kommen, die eine neue Vorteilhaftigkeit mit sich bringt, aber keine neuen Gefahren oder Einschränkungen bewirkt. Heute haben wir bereits neben dem Bargeld eine Reihe privater Anbieter von digitalen Zahlungsmöglichkeiten. Ein digitaler Euro kann bei richtiger Ausgestaltung dennoch ein Vorteil sein und Vorteile mit sich bringen, nämlich dann, wenn eine zusätzliche Bezahlmöglichkeit geschaffen wird, ohne dabei abhängig von außereuropäischen Dienstleistern zu sein, die aktuell einen Großteil des digitalen Markts an Zahlungssystemen dominieren. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass für einen digitalen Euro die richtigen Leitplanken gesetzt werden. Der digitale Euro muss jetzt so ausgestaltet werden, dass er nicht nur bei seiner Einführung, sondern dauerhaft eine bloße freiwillige Ergänzung darstellt, aber keinesfalls verpflichtend wird oder Bargeld ersetzt. Die Sicherstellung einer anonymen Zahlung muss dauerhaft garantiert sein. In einer Welt von Big Data, in der jedes Individuum ohnehin bereits umfassenden Kontrollen, Beobachtungen und Datenanalysen unterliegt, gebieten es die informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz, in seiner persönlichen Lebensführung nicht ungewollt Objekt einer stärkeren Überwachung zu werden. (Beifall von der FDP) Wenn es, wie aktuell angedacht, gesetzliche Neuregelungen durch die EU geben soll, die einen allgemeinen Annahmezwang für den digitalen Euro vorsehen, dann ist es nur konsequent, diesen Grundsatz gleichberechtigt und diskriminierungsfrei sowohl für die neue Digitalwährung als auch für das bewährte Bargeld in gleicher Weise rechtlich vorzusehen. Händler, Banken, Behörden und andere Institutionen dürfen sich keinesfalls ermuntert fühlen, die hohen Kosten für die Einführung des digitalen Euro dadurch zu kompensieren, dass sie diesen zukünftig ausschließlich anbieten und das Parallelsystem der Bargeldzahlung umgekehrt dafür einstellen. Bargeld ist und bleibt gedruckte bzw. geprägte Freiheit. Bargeld hat dabei unverändert und auch zukünftig viele Vorteile. Bargeld schützt vor Negativzinsen sowie vor Auflagen hinsichtlich seiner Verwendbarkeit und ist für unsere Gesellschaft bedeutend – 18.09.2025 gerade auch in Zeiten, in denen wir die Resilienz unseres Landes verbessern wollen. Wenn es Angriffe auf unsere Infrastruktur gibt, sei es durch ausländische Cyberattacken oder inländische Gewaltchaoten, die unlängst in Berlin ganze Quartiere durch Anschläge für mehrere Tage von der Stromversorgung abgeschnitten haben, sorgt Bargeld für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und von Einkaufsmöglichkeiten im Rahmen unserer Nahversorgung. Diese Vorteile dürfen zukünftig nicht verschwinden. (Beifall von der FDP) In den letzten Jahren ist viel über die mögliche Programmierbarkeit eines digitalen Euro gestritten worden. Keinesfalls darf er Geld sein, für das das Eurosystem technisch die Option hat, Begrenzungen für dessen Verwendung dahin gehend festzulegen, wo, wann, wofür und an wen mit der digitalen Währung zukünftig bezahlt werden kann. Derlei Überwachung von Menschen und Einschränkungen von deren Konsumentscheidungen darf es in einer freiheitlichen Welt nicht geben. Wir leben hier nicht in China, und das ist auch gut so. (Beifall von der FDP) Deshalb ist ganz entscheidend, dass Zusagen, die es jetzt für den Zeitpunkt der Einführung gibt, auch dauerhaft Bestand haben, damit sie nachträglich nicht abänderbar sind. Ein digitaler Euro der EZB muss die Privatsphäre der Nutzer vollständig respektieren, und die EZB darf Zahlungen nicht überwachen. Diese Minimalanforderungen müssen jetzt gewährleistet sein und auch zukünftig technisch wie rechtlich sichergestellt werden. Ein digitaler Euro muss stets und dauerhaft nur eine freiwillige Ergänzung und zusätzliche Option sein, die weder das Bargeld noch Sichteinlagen der Banken ersetzt. Ein digitaler Euro darf nicht die Vertragsfreiheit begrenzen oder etablierte Banken in unserem Dreisäulensystem ersetzen und muss für Verbraucher stets ein vollwertiges Zahlungsmittel sein, das keinen Verwendungsbeschränkungen unterliegt. Ein digitaler Euro darf also nicht für die Zentralisierung des Zahlungssystems sorgen oder dazu führen, dass die EZB die Geschäftsbanken perspektivisch ersetzt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
