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Sebastian Haug

CDU 18.09.2025 Sitzungen 18/101

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Krankenhausplanung ist ohne Zweifel das zentrale gesundheitspolitische Projekt in NRW in dieser Legislaturperiode. Die Sicherheit der medizinischen Versorgung ist ein wichtiges und hochsensibles Thema, das die Menschen im Land bewegt, und sie hat in jedem Fall alle Aufmerksamkeit von Regierung und Parlament verdient. Mit einer seriösen und verantwortungsvollen Auseinandersetzung mit dieser wesentlichen Materie hat der vorliegende Antrag aber mal wieder nicht das Geringste zu tun. Er arbeitet wie gewohnt mit inhaltlichen Verzerrungen, Halbwahrheiten und schürt schlicht Panik. Er ignoriert den enormen zeitlichen, planerischen und finanziellen Aufwand, den das Land bei dieser Reform unternommen hat und gibt ein völlig falsches Bild von den juristischen Auseinandersetzungen um sie wieder. (Thorsten Klute [SPD]: Oh!) Erstens. Die Umsetzung der Krankenhausplanung erfolgte keinesfalls überhastet, ohne ausreichende Landtag Vorlaufzeit, intransparent oder mit unzureichenden Finanzmitteln, wie im Antrag behauptet wird. Bereits mit Aufnahme seiner Arbeit im Jahr 2017 hat Minister Laumann die Reform der Krankenhausversorgung als eines der zentralen landespolitischen Projekte benannt. Vor sieben Jahren wurde hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Vor fast dreieinhalb Jahren wurde der Krankenhausplan für NRW veröffentlicht. Vor genau drei Jahren erhielten die Krankenhäuser alle Informationen und Unterlagen für das Verfahren. Nach den Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Kassen und deren Auswertungen durch die Bezirksregierungen gab es 2024 zwei Anhörungsphasen mit allen am Verfahren Beteiligten, bevor dann Ende 2024 das Ministerium die endgültigen Feststellungsbescheide erlassen hat. Es gibt im deutschen Gesundheitswesen keine Reform mit einem so langen Vorlauf, mit so viel Transparenz und mit so umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten wie diese Krankenhausplanung. Im Übrigen ist sie finanziell bis 2027 mit Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro hinterlegt. Zweitens. Übergeordnetes Ziel der Krankenhausplanung war und ist es, sowohl in Ballungsräumen als auch in ländlichen Regionen eine hochwertige medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Es ist klar vorgeschrieben, dass 90 % der Bevölkerung ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit erreichen können müssen. Um in ländlichen Regionen keine Versorgungslücken entstehen zu lassen, gibt es Übergangsfristen für sensible Leistungsgruppen wie Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin. Die Landesregierung verfolgt gerade keinen kalten Strukturwandel, sondern sorgt dafür, dass sich Spezialisierung und Erreichbarkeit in Einklang bringen lassen. Wer hier wie die AfD-Fraktion Horrorszenarien zeichnet, ignoriert die Fakten bewusst. Drittens. Dass es Klagen gegen Feststellungsbescheide gibt, ist unbestritten. (Thorsten Klute [SPD]: Auch Niederlagen! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: 80% haben wir aber bis jetzt gewonnen! – Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD] und Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Das ist aber auch nicht weiter verwunderlich, wenn es um tiefgreifende Strukturentscheidungen mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen geht. Diese Klagen wurden allerdings ganz überwiegend zugunsten des Landes entschieden, was die AfD der Einfachheit halber verschweigt. Wenn in vereinzelten Eilverfahren vorläufige Ausnahmen zugelassen wurden, ist das kein Beleg für 18.09.2025 eine gescheiterte Reform, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaates, für den sich die demokratischen Fraktionen in diesem Haus täglich einsetzen. (Beifall von Daniel Scheen-Pauls [CDU]) Viertens. Konfessionelle und freigemeinnützige Träger sind eine wichtige Säule der Krankenhausversorgung in NRW. In die Krankenhausplanung waren und sind sie genauso eingebunden wie alle anderen Träger. Deren Vorgaben gelten einheitlich und fair. Wir stehen zu diesen Einrichtungen, zu ihrer regionalen Verwurzelung und ihrem besonderen Werteprofil. Ziel ist und bleibt aber ein starkes und solidarisches Gesamtsystem. Kein Träger wird benachteiligt, und kein Träger darf bevorzugte Behandlung beanspruchen. Der vorliegende Antrag versucht, mit mal mehr, mal weniger groben Verzerrungen und Halbwahrheiten Verunsicherung zu stiften. Er ignoriert Fakten. Er ignoriert insbesondere die realen Fortschritte, die diese Landesregierung mit der Reform erzielt hat. Wer das Gesundheitssystem in unserem Land und das Vertrauen der Menschen in dieses Gesundheitssystem stärken will, braucht keine populistischen Schlagworte. Er braucht verlässliche Politik, und davon ist bei der AfD nichts zu finden. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Meral Thoms [GRÜNE])

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