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Sonja Bongers

SPD 18.09.2025 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits zum wiederholten Mal machen wir heute hier auf die Missstände in der Personalpolitik der Justiz und der juristischen Ausbildung aufmerksam. Um dem zu begegnen, hat die FDP einige sehr konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen. Auf einige Aspekte möchte ich daher näher eingehen. Das Jurastudium in Nordrhein-Westfalen sieht neun Semester als Regelstudienzeit vor. Wie allerdings richtig von der FDP dargestellt wurde, kann die Wartezeit für das Ablegen der Prüfung so lang sein, dass die Absolventen bis zu fünf Jahre bis zum Abschluss des ersten Examens brauchen, sofern sie das Studium in der entsprechenden Regelstudienzeit beenden. Liegt hier ein Problem? Teils, teils. Ein Großteil der Studierenden ist froh darüber, die Wartezeit zur Vorbereitung auf das schriftliche Examen nutzen zu können. Der Minister der Justiz wies darauf hin, dass nur gut 20 % der Prüflinge das Angebot des JPAs Düsseldorf angenommen haben, zeitnah die Aufsichtsarbeiten anzufertigen und damit auf eine Wartezeit zu verzichten. Davon abgesehen beträgt die Quote der Jurastudentinnen und Jurastudenten, die das erste Examen in der entsprechenden Regelstudienzeit ablegen, gerade einmal 21 %. Die Problematik, die von der FDP geschildert wird, ist also im Blick zu behalten, aber sie ist aus meiner Sicht nicht das Vordringlichste, das wir verändern müssen. Die wahre Herausforderung erwartet die Absolventinnen und Absolventen des ersten Examens. Denn neben Vorbereitungsmaßnahmen, Bewerbungen, Exmatrikulation und dem aktiven Einstieg ins Berufsleben erwartet sie vor allem eines: die Ungewissheit darüber, wann es weitergeht. Die Wartezeiten für einen Referendariatsplatz liegen bei neun bis 18 Monaten. Neun bis 18 Monate sind eine wahnsinnig lange Zeit für junge Menschen, die sich in ihrem Berufsleben noch sortieren wollen. Wenn dann ein Platz zur Verfügung steht, geht die Ungewissheit in vielen Punkten weiter. Im Referendariat glücklich angekommen, sind viele auf sich allein gestellt. Die Betreuung sowie die Lehre sind je nach Standort unterschiedlich. Das Arbeitspensum 18.09.2025 ist allerdings immens. 2023 waren ca. 1.200 Stellen in der Justiz unbesetzt, und in den nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften sind mehr als 260.000 Verfahren unerledigt. Es ist kein Wunder, dass sich junge Juristinnen und Juristen gegen einen Beruf in der Justiz entscheiden, wenn sie im Referendariat mit solchen Missständen konfrontiert werden. Wir als SPD-Fraktion sehen es genau wie die Vertreter der Landesfachschaft Nordrhein-Westfalen. Das Problem liegt in den Kürzungen der finanziellen Mittel für das Rechtsreferendariat. Insbesondere kritisieren wir hier noch einmal ausdrücklich genau wie die FDP-Fraktion die Reduktion der Neueinstellungen um 20 %. NRW bildet damit unter dem Bedarf aus, obwohl Ruhestandswellen drohen. Hinzu kommt eine relativ geringe Vergütung während des Referendariats, insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass diese jungen Menschen bereits durchschnittlich fünf Jahre ein sehr anspruchsvolles Studium hinter sich gebracht haben. Diese Leute sind ausgebildet und fähig, eine gute Arbeit zu leisten. Aber was ist mit der Entlohnung? In Nordrhein-Westfalen sind es ca. 1.500 Euro brutto. Diese Unterhaltsbeihilfe wird allerdings ab dem Tag der mündlichen Prüfung gestrichen, wobei der Verwaltungsaufwand hier möglicherweise höher als der Spareffekt für den Landeshaushalt ist. Vielleicht überlegt der eine oder die andere doch, Nordrhein-Westfalen zu verlassen, wenn man in anderen Bundesländern deutlich kürzer warten muss oder in Hessen gar verbeamtet wird. Diese Frage stellen sich besonders Absolventen aus etwas einkommensschwächeren Verhältnissen, denen ohnehin im Laufe ihres Lebens schon Steine in den Weg gelegt wurden. Die Fraktion der FDP sieht eine weitere Chance darin, junge Leute für die Justiz zu gewinnen, indem rechtzeitig Projektwochen und Projekttage in Schulen durchgeführt werden, um auch auf alle anderen Justizberufe hinzuweisen. Denn wir alle wissen: Es gibt nicht nur die Richterinnen und Richter und die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, sondern es gibt wahnsinnig viele spannende Berufe in der Gesamtfamilie der Justiz. Da sehr viele junge Menschen diese Berufe einfach nicht kennen, ist es auf jeden Fall lohnenswert, solche Projekttage in Schulen einfach mal anzugehen. Insofern befürworten wir, was die FDP in dem Antrag ausgedrückt hat, und stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

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