Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, das Umzugskostenrecht zu vereinfachen und die landesrechtlichen Erfordernisse stärker herauszustellen. Die erwartbaren Erstattungen sollen für Berechtigte im Vorfeld leichter zu überblicken sein. Die bisher geltenden Vorschriften zur Höhe der Umzugskostenvergütung werden dafür durch Pauschalregelungen ersetzt. Das ist sicherlich eine gewisse Vereinfachung. Neu ist auch die Unterscheidung zwischen Berechtigten ohne und mit eigenem Hausstand. Bestandteile der Umzugskostenvergütung für Berechtigte mit eigenem Hausstand, also Erstattungen für Beförderungsaufwendungen, Fahrtkosten sowie Aufwendungen für den Unterhalt zweier Wohnungen werden künftig pauschal erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach objektiv messbaren Kriterien wie beispielsweise der Größe einer Wohnung, Personenanzahl, Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Für die geringe Anzahl von Auslandsumzügen wird auf das Bundesumzugskostengesetz in der jeweils geltenden Fassung verwiesen. Zudem werden neben Anpassungen der Trennungsentschädigung und des Landesreisekostengesetzes auch die einzelnen besonderen Regelungen der Auslandskostenerstattungsverordnung zu Auslands-Landtag trennungsentschädigungsfällen, Auslandsdienstreisen und Auslandsumzügen in die Rechtsnormen für Inlandssachverhalte eingearbeitet und zugleich vereinfacht. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Beantragung und Abwicklung erleichtert, Verfahren beschleunigt und den Anforderungen an eine zunehmende Digitalisierung entsprochen werden. Unter Zugrundelegung von Durchschnittswerten zur Abrechnung von Umzügen für das Jahr 2019 wird kein Mehraufwand für den Landeshaushalt oder für kommunale Haushalte erwartet. Die pauschale Abrechnung von Umzugskosten ist grundsätzlich nachvollziehbar. Es ist ebenfalls richtig, zwischen Berechtigten mit und ohne eigenen Hausstand zu differenzieren. Verfahrenserleichterungen sowohl aufseiten der Antragsteller als auch für die Verwaltung sind grundsätzlich begrüßenswert, und auch die Anpassungen an die Anforderungen an eine zunehmende Digitalisierung erscheinen plausibel. Wichtig ist jedoch, dass Bedienstete zukünftig nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürfen, die durch dienstlich bedingte Umzüge entstehen. Es ist sicherlich sinnvoll, zu diesem Gesetzentwurf auch die Betroffenen in Form der Beamtenverbände anzuhören. (Simon Rock [GRÜNE]: Ja! Haben wir vor!) Fakt ist, dass mit Pauschalierungen und Vereinfachungen auch potenziell nachteilige Einsparungen einhergehen können, zumindest im Einzelfall. Pauschalen müssen daher im Sinne der Betroffenen regelmäßig an das inflationsbedingt steigende Preisniveau angepasst werden, um die tatsächlichen Kosten angemessen abzubilden. Letzteres beispielsweise ist in diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Ein angemessenes Verhältnis zwischen Effizienz, Steigerung und der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten muss gewährleistet sein. Unklar bleibt, weshalb die Landesregierung für die Bewertung der Kosten des Gesetzentwurfs im Jahr 2025 gerade die Durchschnittswerte zur Abrechnung von Umzügen für das Jahr 2019 herangezogen hat. Seit dem Jahr 2019 gab es bekanntlich eine dynamische Inflationsentwicklung, sodass die heutigen Kosten deutlich über den Durchschnittswerten des Jahres 2019 liegen dürften. Unseres Erachtens sind im weiteren Verfahren insbesondere zwei Sachverhalte näher zu beleuchten. Erstens. Auch wenn die Pauschalierungen gegebenenfalls den Großteil der Fälle effizient und sachgerecht abdecken, ist das Recht einer individuellen Darlegung und Anerkennung notwendiger höherer Kosten zu erwägen, wenn diese im konkreten Einzelfall objektiv nicht vermeidbar sind und bestimmte Größenordnungen erreichen. 18.09.2025 Zweitens. Ferner ist fraglich, ob Pauschalierungen auch im Falle besonders angespannter Wohnungsmärkte eine adäquate Entschädigung für alle Sachverhalte darstellen, sodass in einigen Sonderfällen eine Öffnungsklausel angemessen sein könnte. Es ist zu Recht darauf verwiesen worden, dass die heutigen Rechtsgrundlagen über 30 Jahre alt sind. Seitdem hat sich aber auch, was die Heterogenität der Wohnungsmärkte angeht, einiges getan. Sprich: Es gibt heute eine größere Kluft zwischen besonders hochpreisigen Lagen und dem ländlichen Raum – stärker noch, als es vor drei Jahrzehnten ausgeprägt war. Es gibt also noch Erörterungsbedarf zu diesem Gesetzesvorhaben. Dem wollen wir konstruktiv entsprechen. Ich sage Ihnen, Herr Minister, an dieser Stelle aber auch: So sehr mich gefreut hat, dass Sie Ihre Rede mit dem Hinweis begonnen haben, dass wir alle in der Verantwortung ständen, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu verbessern und dem auch verpflichtet seien, ist das hier sicherlich nicht die zentrale Stellschraube – das wissen Sie auch –, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Dafür gibt es größere und wichtigere Themen, denen wir uns in der nächsten Zeit sicherlich auch werden widmen dürfen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
