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Jörg Blöming

CDU 18.09.2025 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau ist ein sehr wichtiges Thema in unserer Zeit. Das haben wir als Zukunftskoalition erkannt, und wir handeln auch entsprechend. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel dafür. Es geht um eine Neuregelung des Landesumzugskostengesetzes und eine Modernisierung des Reisekostenrechts. Das Umzugskostengesetz stammt aus dem Jahr 1993. Es ist also mehr als 30 Jahre alt; Minister Optendrenk hat das gerade schon erwähnt. Damit wird es also höchste Zeit für eine Modernisierung. Viele Regelungen sind entsprechend überholt und praxisfern. Es gibt oftmals kleinteilige Berechnungen, und Beamtinnen und Beamte wissen oft im Vorfeld nicht, welche Kosten überhaupt übernommen werden. Das ist nicht nur frustrierend, sondern bindet auch Arbeitskraft. Kurzum: Das aktuelle Gesetz ist an vielen Stellen bürokratisch und nicht mehr zeitgemäß. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Problem angegangen. Bürokratie wird abgebaut, wo immer es möglich ist. Statt komplizierter Einzelregelungen gibt es Pauschalen. Die Höhe richtet sich nach Wohnung, Haushalt und Entfernung. Wer künftig aufgrund einer Versetzung oder Abordnung umzieht, weiß sofort, was ihm zusteht. Das schafft Transparenz und erspart auch Zeit in der Sachbearbeitung. Auch das Reisekostenrecht wird modernisiert, ebenfalls mit den Zielsetzungen Vereinfachung, Transparenz und Bürokratieabbau. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein echter Fortschritt. Er bringt Entlastung und Effizienz. Außerdem schafft er die Basis für eine weitere Digitalisierung der Arbeitsabläufe. Wir stimmen der Überweisung daher zu. (Beifall von der CDU)

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