Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bedanke mich sehr herzlich dafür. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst bilden gerade in schwierigen Zeiten das Rückgrat unseres Staates. Um ihnen gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, überprüfen wir immer wieder rechtliche Regelungen und passen sie an die Lebensrealität an. Auch im Umzugskostenrecht finden sich viele, zu viele kleinteilige Vorschriften. Das wollen wir gerne ändern. Die Neuregelung soll das bisherige Landesumzugskostengesetz vom 6. Juli 1993 ablösen – also ein Gesetz, das mehr als 30 Jahre alt ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vereinfachen wir das Umzugskostenrecht durch pauschalierende Regelungen bei der Abrechnung. So werden unterschiedliche Lebenssituationen, wie zum Beispiel die Anzahl der umziehenden Personen oder die Entfernung zwischen bisheriger und neuer Wohnung, berücksichtigt. Die bisher für sowohl diejenigen, die Antragsteller waren, als auch für die Bearbeiter in der Verwaltung sehr arbeitsintensiven Vorschriften werden durch Pauschalen ersetzt. Umfangreiche individuelle Berechnungen entfallen dadurch. Die Vorteile liegen auf der Hand. Beschäftigte können bereits im Vorfeld eines Umzugs schnell und verlässlich überblicken, in welchem Umfang Umzugskosten erstattet werden. Die Beantragung und die Abrechnung der Kostenerstattung werden erleichtert und beschleunigt. Abläufe, die wir in den Arbeiten in den Behörden haben, können effizienter elektronisch gestaltet werden. Wir stellen dabei die Weichen für eine weitere Prozessoptimierung und Digitalisierung auch in diesem Bereich. Auch die Modernisierung des Reisekostenrechts setzen wir fort. Regelungen zu Auslandssachverhalten werden vereinfacht und in die bestehenden Rechtsnormen für Inlandssachverhalte eingearbeitet. Dadurch entsteht eine übersichtliche, eine einheitliche Struktur. Landtag Lassen Sie uns gemeinsam diesen Schritt für einen weiteren Bürokratieabbau gehen und die Zukunftsfähigkeit dieses Bereichs damit gerne stärken. Ich bitte um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vorab natürlich freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
