Markus Wagner
Das war wieder ein typisches Beispiel für „von den einen das eine zu fordern und selbst das andere zu tun“. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass ich dort vorne am Rednerpult stand und eine Frage zu einem unserer Europaabgeordneten gestellt wurde. Dabei wurde gesagt, dass er dieses und jenes begangen habe. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass immer noch die Unschuldsvermutung gilt, erst einmal ermittelt wird, ob er etwas begangen hat, und 24 Hausdurchsuchungen kein Ergebnis erbracht haben. Sie erzählen etwas von Unschuldsvermutungen, und Sie selbst sind im Rahmen dieser ganzen linken Fraktionen hier nicht in der Lage, die Unschuldsvermutung für diejenigen gelten zu lassen, die Sie als Ihren politischen Feind betrachten. Das haben Sie gerade sehr gut zum Ausdruck gebracht. (Beifall von der AfD) 18.09.2025
