Simon Rock
Viele von uns waren im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Ausbildung mit Erasmus bzw. Erasmus+ im Ausland. Dies war für alle eine prägende Erfahrung und wir konnten in vielerlei Hinsicht davon profitieren.Diese wichtige Erfahrung bleibt jedoch Studierenden im Beamtenverhältnis häufig verwehrt, die ihre duale Ausbildung in der NRW-Finanzverwaltung machen. 10.07.2025 Aber warum ist dies so? Praxisphasen im Ausland sind bislang nicht vorgesehen und durch bundesgesetzliche Regelungen wie das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz faktisch ausgeschlossen sind. Und genau das wollen wir ändern. Zum einen, weil es nicht fair ist. Und zum anderen ergibt es auch schlicht keinen Sinn, weil Anwärterinnen und Anwärter von einem Auslandsaufenthalt während ihrer Ausbildung enorm profitieren könnten. Wir wissen um die positiven Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung. Vor allem aber können die Anwärterinnen und Anwärter auch fachlich profitieren. Wir leben längst in einer globalisierten Welt. Menschen erzielen grenzüberschreitend Einkommen – Stichwort: Doppelbesteuerung. Menschen können aber auch im internationalen Kontext Steuern vermeiden wollen. Daher ist internationale Kooperation ein Thema von großer und immer größer werdender Bedeutung für die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung. Und dafür braucht es Folgendes: Mitarbeitende mit entsprechender Expertise, Mitarbeitende, die über den berühmten Tellerrand hinausdenken, Mitarbeitende mit guten Fremdsprachenkenntnissen, Mitarbeitende mit interkultureller Kompetenz. Genau solche Kompetenzen kann man gezielt fördern, indem Anwärterinnen und Anwärter zum Beispiel eine Station ihrer Ausbildung bei einem Finanzamt beispielsweise in Paris oder Amsterdam absolvieren und so wichtige Einblicke in die dortige Arbeitsweise gewinnen. Auch die Fremdsprachenkenntnisse können so gefördert werden. Und solche Auslandsstationen lassen sich problemlos in die Ausbildung integrieren. Praxisphasen sind bei der dualen Ausbildung in der NRW-Finanzverwaltung heute ohnehin teilweise schon fest im Studienverlauf verankert. In diesen Phasen sollen praktische Kenntnisse in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Finanzverwaltung erworben werden. Viel spricht dafür, diese Phasen auch im Ausland zum Beispiel in einer internationalen Organisation oder ausländischen Steuerverwaltung zu absolvieren. Es kommt hierbei nur darauf an, dass eine fachlich adäquate Einsatzstelle gewählt wird und die Betreuung sichergestellt ist. Dann kann eine Praxisphase im Ausland einen großen Mehrwert für die Anwärterinnen und Anwärter haben. Aber nicht nur für sie selbst. Die duale Ausbildung wird einerseits attraktiver für potenzielle Nachwuchskräfte. Die Ermöglichung von Praxisphasen im Ausland kann dadurch aber auch einen Beitrag Landtag zur Fachkräftegewinnung leisten. Und wir machen uns als Arbeitgeber attraktiver. Wenn wir mehr Menschen zu einer Ausbildung als Alternative zum Studium motivieren wollen, müssen wir auch die attraktiven Rahmenbedingungen dafür setzen. Dies ist ein weiterer Mosaikstein in der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
