Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun erneut Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen – das wissen wir alle – ist seit vielen Jahren ein Erfolgsmodell. Sie umfasst zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlässen überwiegend für den Neubau und für die Sanierung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Im Jahr 2024 haben wir mit unserer öffentlichen Wohnraumförderung einen neuen Spitzenwert erzielt. Mit rund 2,3 Milliarden Euro wurden nahezu 13.000 Wohneinheiten gefördert. Damit haben wir das bereits gute Ergebnis des Jahres 2023 noch mal um 9 % gesteigert. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Landtag Die Wohnraumförderung beschränkt sich in Nordrhein-Westfalen nicht auf Mietwohnraum, sondern bietet auch weitere Förderarten an. Die Förderung von Wohneigentum war 2024 besonders erfolgreich: 1.617 Wohneinheiten wurden mit fast 300 Millionen Euro bedacht, davon entfielen 230 Millionen Euro auf Käufe aus dem Bestand. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum auch über das Auslaufen der zeitlich befristeten Bindungen hinaus erhalten. Dazu hat die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, bereits vorhandene Bindungsdauern zu verlängern oder neue Bindungen bei bestehendem Wohnraum einzugehen und hierfür eine finanzielle Zuwendung zu gewähren. Damit bieten wir Menschen in hochpreisigen Wohnungsmärkten die Sicherheit, ihre Wohnungen auch künftig bezahlen zu können. Im vergangenen Jahr haben wir das Volumen der Förderprogramme auf 2,7 Milliarden Euro erhöht. Auf die gesamte Legislaturperiode bezogen ist das eine Anhebung von 10,5 Milliarden Euro. Die öffentliche Wohnraumförderung hat sich im zweiten Jahr in Folge als Stabilitätsfaktor für die Wohnungs- und Bauwirtschaft erwiesen. Aber eines ist auch wahr: Gerade in jüngster Zeit stehen auch Haushalte mit mittleren Einkommen vor der Herausforderung, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Sollten diese Haushalte den Erwerb von Wohneigentum anstreben, so sehen sie sich mit gestiegenen Zinsen und Baupreisen konfrontiert. Um dem entgegenzutreten, haben wir mit unserer Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2024“ auch diese Haushalte in den Blick genommen. Die Beschränkung der Eigentumsförderung auf Haushalte mit Einkommen ist entfallen; auch die Einkommensgruppe B kann jetzt die öffentliche Förderung für Eigentumserwerb und -modernisierung erhalten. Zur Gruppe B gehören zum Beispiel Einzelpersonen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 38.000 Euro brutto oder Familien mit zwei Kindern mit einem Einkommen von bis zu 100.000 Euro brutto. Weiterhin wurden die möglichen Grunddarlehen und zum Teil auch die Tilgungsnachlässe wegen der gestiegenen Baukosten erhöht. Ansteigende Lebenshaltungskosten haben in den vergangenen Jahren wenig Raum zur Bildung von Eigenkapital gelassen. Bei Jüngeren kommt zudem noch eine kürzere Ansparphase hinzu. So kann der notwendige Eigenkapitalstock für eine tragbare Immobilienfinanzierung recht überschaubar ausfallen. Um eine ansonsten tragbare Finanzierung nicht am geringen Eigenkapital scheitern zu lassen, hat die Landesregierung im Sommer 2024 eine Initiative zur Abfederung angestoßen. Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurden die erforderlichen gehaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Die Regelung ermächtigt 10.07.2025 uns, eine Haftungsfreistellung für Darlehen der Wohnraumförderung bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro zu übernehmen. Die Voraussetzung ist, dass diese Darlehen außerhalb der Beleihungsgrenzen ausgerichtet werden. Sie sehen also, dass wir der Wohneigentumsförderung neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus einen weiteren Stellenwert eingeräumt haben. Ich möchte zum Schluss hinzufügen: Ich glaube, dass das Wohneigentum auch eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung hat. Es verbindet Leute mit Orten und damit mit Heimat. Menschen, die Eigentum haben, sind oft auch diejenigen, die sich besonders stark im gemeindlichen Bereich engagieren. Aber das Wichtigste ist aus meiner Lebenserfahrung, dass das Wohneigentum die einzige Vermögensbildung ist, die ich kenne, von der man auch schon was hat, wenn man noch nicht alt ist. – In diesem Sinne: Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
