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Carlo Clemens

AfD 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem die AfD bereits im Frühjahr 2024 ein Landesbürgschaftsprogramm beantragte und die Ministerin daraufhin im Sommer letzten Jahres eine sogenannte Eigentumstaatshilfe ankündigte, folgte lange Zeit nichts. Nun endlich, nach über einem Jahr, legen Sie diesen Ankündigungsantrag vor. Das begrüße ich ausdrücklich; denn wir brauchen jede Maßnahme, die das Wohneigentum fördert. Gerade weil es beim Thema „Grunderwerbsteuer“ stockt, ist es gut, dass sich zumindest in dieser Sache nun endlich etwas bewegt. Ich bin in einem Alter, in dem sich viele Paare und Eltern nach einer geeigneten Immobilie umsehen – Landtag so auch in meinem Freundes- und Bekanntenkreis –, ob als Familienheim für kleine Kinder, als Vorsorge fürs Alter oder einfach nur, um Herr im eigenen Haus zu sein. Doch wo liegt ein großes Problem, das viele haben? Viele schaffen es bei den aktuell hohen Immobilienpreisen nicht, das nötige Eigenkapital anzusparen. Rund 20 % des Kaufpreises sind notwendig. Diejenigen, die es schaffen, sind gerade im internationalen Vergleich schon recht alt – im Schnitt fast 40. Mit Bürgschaften des Landes, wie von der AfD zuerst vorgeschlagen, können wir die Eigenkapitalhürde beim Immobilienkauf spürbar senken. Eine Senkung von 20 % auf 5 % ist möglich. Damit können wir die Wohneigentumsquote in NRW von Stand jetzt unter 40 % deutlich steigern. So wird NRW vom Mieterland zur Eigentümergesellschaft. (Beifall von der AfD) Gegenwärtig ist es mehr als bescheiden. Der Zensus 2022 weist nur 38,6 % Eigentümerhaushalte in NRW aus. Das ist der niedrigste Wert aller westdeutschen Flächenländer. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag im Bund sind zudem sogenannte eigenkapitalersetzende Maßnahmen vereinbart. Das klingt erst einmal gut. Aber Vorsicht! Für die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken enthält der Koalitionsvertrag nur einen Prüfauftrag. Das ist vage und vor allem nicht sicher. Jetzt verspricht die Landesregierung ein Bürgschaftsprogramm für junge Familien und Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Nach Auskunft des Staatssekretärs im Bauausschuss in der letzten Woche auf einen Berichtswunsch von mir will sie jedoch auf ein Bundesprogramm zuwarten, um dann die Landesförderung darauf abzustimmen. Das ist auf der einen Seite plausibel, birgt auf der anderen Seite aber das Risiko langer Verzögerungen oder gar des Scheiterns. Denn was ist, wenn der Bund mal wieder nicht liefert? Was ist, wenn genau das Gegenteil von dem gemacht wird, was beispielsweise im Wahlkampf versprochen wurde – wie etwa bei der Entlastung der privaten Haushalte bei der Stromsteuer? Oder was ist mit dem Grunderwerbsteuerrabatt der Ampelregierung – können Sie sich daran noch erinnern? –: angekündigt, lange hingehalten, und dann am Ende nicht geliefert. Nein, das reicht aus unserer Sicht nicht aus, damit junge Familien wieder Hoffnung für ihren Traum vom Eigenheim schöpfen können. (Beifall von der AfD) Die Formulierung im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot im Bund ist so zu verstehen, dass einfache Immobilienkäufe im Bestand ohne umfassende Sanie-10.07.2025 rungs- und Modernisierungsinvestitionen außen vor gelassen werden. Ich habe die Worte von Herrn Ritter und auch von Herrn Klocke eben vernommen, wonach das im Landesbürgschaftsprogramm nicht der Fall sein soll. Das beruhigt mich, und wir werden natürlich darauf achten, dass das in der konkreten Ausgestaltung auch eingehalten wird. Denn das würde aus meiner Sicht nicht ausreichen, und das war auch die Hauptintention meines Entschließungsantrags. Das Volumen von 50 Millionen Euro ist bescheiden, denn es handelt sich lediglich um den Bürgschaftsrahmen, nicht aber um tatsächlich zu deckende Verluste aus verbürgten und notleidenden Hypothekendarlehen. Das muss man sich an dieser Stelle bewusst machen. Das reicht am Ende nur für ein paar Hundert Haushalte. Dennoch ist es ein wichtiger erster Schritt, um Erfahrungen zu sammeln, die dann in die Abstimmungen auf der Bundesebene einfließen können. Und deshalb – das ist die zweite Forderung in unserem Entschließungsantrag – plädieren wir dafür, dass NRW schon in diesem Jahr mutig voranschreitet und eben nicht auf den Bund zuwartet, wodurch die Möglichkeit des Verschleppens besteht. Mit diesem Antrag wird ein wichtiges Thema ins Rollen gebracht. Ich bin gespannt, wie dieses Bürgschaftsprogramm konkret ausgestaltet wird. Ich bin vor allem gespannt, wann dieses Bürgschaftsprogramm kommen wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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