Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schwimmfähigkeit von Kindern ist ein sehr wichtiges Anliegen der Landesregierung. Sie kommt auch ihrer Aufgabe in der ganzen Breite am Lernort Schule nach. Das Land formuliert klare schulische Lehrplanvorgaben, bildet Sportlehrkräfte entsprechend aus und sichert die Unterrichtsversorgung. Zudem tragen Modellvorhaben dazu bei, im Vorschulalter das Schwimmen zu lernen. Schwimmen ist in den Lehrplänen des Faches Sport verbindlich verankert. Dennoch gibt es Schulkinder, die trotz aller Maßnahmen nicht richtig schwimmen können. Hierfür gibt es das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“. Das Land fördert kommunale Schwimmbäder durch verschiedene Programme. Zum Beispiel haben wir das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“. Die Schulträger sind verpflichtet, für den Sportunterricht entsprechende Anlagen, Gebäude und Einrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten. Das gilt auch für Schwimmbäder und für den Schwimmunterricht. Die Landesregierung stellt unseren Kommunen über die Sportpauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz seit vielen Jahren Mittel zur Verfügung. Sie sind 10.07.2025 für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten gedacht. Im Jahre 2025 sind es fast 72 Millionen Euro. Diese Mittel können im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch für Schwimmbäder genutzt werden. Innerhalb der Sportstättenförderung können grundsätzlich Teilsanierungen und Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten von Frei- und Hallenbädern gefördert werden. Der Gesetzentwurf der AfD hingegen ist nicht zielführend. Die Verpflichtung, Schwimmbäder zu unterhalten, wäre ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Das ist völlig indiskutabel. Eine solche Verpflichtung hätte zudem Konnexitätsverpflichtungen für die Landesregierung zur Folge. Auch das Vorhalten von Förderprogrammen wäre grundsätzlich nicht mehr möglich. Entsprechende Mittel anderer Verwaltungsebenen, zum Beispiel EU-Mittel, dürften dann nicht mehr genutzt werden. Daher lehnt die Landesregierung den Inhalt des Gesetzentwurfs ab. Stattdessen wird die Landesregierung an ihrer bisherigen Linie festhalten und kommunale Schwimmbäder über Förderprogramme stärken. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
