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Dr. Werner Pfeil

FDP 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes, dem OBG, mag auf den ersten Blick wie ein eher technokratischer Reformakt wirken. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass er ganz erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land entfaltet. Deshalb verdient er unsere sorgfältige Aufmerksamkeit. Zunächst ist ganz grundsätzlich zu begrüßen, dass die Regelungen im OBG künftig eigenständig und nicht mehr nur über Verweisungen ins Polizeigesetz ausgestattet werden sollen, wie Frau Höller das eben erklärt hat. Das erhöht die Rechtsklarheit, stärkt die Systematik und bringt eine gewisse institutionelle Transparenz mit sich. Die Ordnungsbehörden sind nicht die Polizei, und es ist richtig, dass das im Gesetz sichtbar wird. 10.07.2025 Auch in der Systematik ist dieser Schritt folgerichtig. Für die Gefahrenabwehr sind die Ordnungsbehörden grundsätzlich allgemein und die Polizeien spezifischer zuständig. Eine eigenständige Normierung im OBG ist daher sachgerecht. Kritisch sehen wir den Umfang der vorgesehenen Kompetenzerweiterung. Mit dem Gesetzentwurf werden den Ordnungsbehörden nicht nur bekannte Maßnahmen übersetzt, sondern es kommen neue zusätzliche Befugnisse hinzu. Ein Beispiel ist das Aufenthaltsverbot, und genau an diesem Punkt müssen wir als Gesetzgeber sehr wachsam sein. Aufenthaltsverbote greifen tief in das Grundrecht der Freizügigkeit ein. Sie betreffen die Bewegungsfreiheit und die persönliche Lebensgestaltung und damit einen Kernbereich individueller Freiheit. Wenn eine solche Maßnahme nun auch durch kommunale Ordnungsbehörden ausgesprochen werden darf, braucht es daher sowohl materiell als auch verfahrensrechtlich besonders hohe Hürden. Die Begründung der Landesregierung, ein Platzverweis reiche nicht aus und ein Aufenthaltsverbot sei effizienter, überzeugt uns nicht. Effizienz ist kein Verfassungsprinzip. Verhältnismäßigkeit ist es das schon. Wir müssen uns fragen: Ist dieser Eingriff erforderlich? Gibt es empirische Grundlagen für die Behauptung, dass Aufenthaltsverbote durch Ordnungsbehörden notwendig sind? Wurde das evaluiert? Oder wird ein neues Instrument ins Blaue hinein geschaffen, das potenziell tief in die Rechte der Menschen eingreift? – Solche Fragen dürfen wir nicht unbeantwortet lassen. Wir sollten sie im Ausschuss intensiv diskutieren. Auch die neuen Regelungen zur Datenerhebung, zur Nutzung von Bodycams und zur Speicherung personenbezogener Daten verdienen eine sehr genaue Prüfung. Es geht hier nicht nur um technische Fragen, sondern um den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Schließlich ein Wort zur Geschwindigkeitsüberwachung – auch davon wurde eben gesprochen –: Es ist verständlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten einfordern, um flexibel und rasch reagieren zu können. Wir unterstützen das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Allerdings geben wir zu bedenken, dass die Verkehrsüberwachung kein Ersatz für eine solide Kommunalfinanzierung sein darf. Dem könnte die Landesregierung einfach Einhalt gebieten, indem sie die Kommunen angemessen mit Finanzmitteln ausstattet. Wir sehen in diesem Gesetzentwurf also sowohl Licht als auch Schatten. Es gibt begrüßenswerte Ansätze zur Klarstellung und zur Systematisierung. Gleichzeitig gehen einzelne Regelungen zumindest so lange zu weit, bis sie mit besseren gesetzlichen Landtag Begründungen, klareren Begrenzungen und einer effektiveren Kontrolle versehen und ausgestattet sind. Unsere Haltung ist deshalb: Wir lehnen nichts pauschal ab. Wir verlangen aber Sorgfalt, Augenmaß und verfassungsrechtliches Bewusstsein. Außerdem erwarten wir, dass der Innenausschuss Raum für kritische Rückfragen auch über Parteigrenzen hinweg bietet. – Die Sachverständigen werden in der Anhörung sicherlich noch einiges zu dem Gesetzentwurf sagen. – Danke schön. (Beifall von der FDP)

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