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Sebastian Watermeier

SPD 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die vorliegende Gesetzesinitiative zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes ist, das muss man so festhalten, eine spürbare Reaktion auf konkrete Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis. Sie greift Anliegen auf, die viele Städte und Gemeinden seit Jahren an die Landespolitik herantragen – und das in wachsendem Maße. Wir alle wissen, dass die Anforderungen an die Ordnungsbehörden in unseren Kommunen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Ob es um die Begleitung öffentlicher Veranstaltungen, die Präsenz im öffentlichen Raum oder die Bearbeitung von Beschwerden aus der Bevölkerung geht – die Ordnungsdienste sind ganz nah dran an den Menschen und deren Lebenswirklichkeit, und sie stehen zunehmend unter Druck. Daher ist es nachvollziehbar, wenn die Ordnungsbehörden mehr Rechtssicherheit und mehr eigene Handlungsspielräume einfordern, insbesondere bei Maßnahmen, die bisher allein im Polizeigesetz verankert waren. Dass nun bestimmte polizeiliche Standardmaßnahmen direkt ins Ordnungsbehördengesetz integriert werden sollen, kann aus Sicht der kommunalen Praxis sinnvoll sein, auch um Klarheit und Autonomie zu schaffen. Besonders hervorzuheben ist, dass Sie es den Ordnungsbehörden mit dem Gesetz wieder ermöglichen möchten, Aufenthaltsverbote zu erlassen. Das ist in vielen Situationen notwendig, wenn Platzverweise als kurzfristige Maßnahme nicht ausgereicht haben, insbesondere dann, wenn einzelne Personen wiederholt an bestimmten Orten für Unruhe sorgen oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Auch die geplante Erweiterung der kommunalen Verkehrsüberwachung etwa für kleinere kreisangehörige Städte ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kommunen wissen am besten, wo die Gefahrenstellen vor Ort liegen. Sie sollten die Landtag Möglichkeit haben, dort situativ und gezielt zu handeln, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kitas oder Altenheimen. Aber – das sage ich in aller Deutlichkeit – mehr Befugnisse bedeuten auch mehr Verantwortung, und Verantwortung muss getragen werden können. Darum muss der Gesetzgeber aus unserer Sicht dafür sorgen, dass die Kommunen auch tatsächlich in die Lage versetzt werden, die neuen Befugnisse wahrzunehmen – personell, finanziell und organisatorisch. Es reicht eben nicht, ihnen neue Instrumente an die Hand zu geben, ohne zugleich auch die Rahmenbedingungen mitzudenken. Genau deshalb halten wir es für absolut notwendig, über diesen Gesetzentwurf in einer breiten Anhörung intensiv zu beraten. Christos Katzidis hat schon in Aussicht gestellt, dass das auch passieren wird. Die geplanten Maßnahmen greifen eben nicht nur in Verwaltungsabläufe ein. Sie haben Auswirkungen auf Grundrechte, auf Ressourcen und auf die Rolle der Ordnungsbehörden im Verhältnis zur Polizei. Als SPD-Fraktion sagen wir: Wir begrüßen, dass die Koalition den Impuls aus den Kommunen aufgenommen hat. Wir begrüßen, dass Handlungsspielräume erweitert werden. Wir wollen aber auch sicherstellen, dass dieser Weg mit Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und unter Beteiligung der Betroffenen gegangen wird. Wir werden uns in das Verfahren konstruktiv einbringen, auf die Rückmeldungen der kommunalen Familie hören und ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass gute Gesetze nicht nur geschrieben, sondern auch gelebt werden können. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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