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Dr. Christos Katzidis

CDU 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich gerne mit einem Dank starten. Danke möchte ich im Namen unserer Fraktion allen kommunalen Ordnungskräften Landtag im Land Nordrhein-Westfalen für ihren täglichen Einsatz für Recht und Ordnung hier in unserem Land sagen. Ein herzliches Dankeschön dafür! (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Unsere Ordnungskräfte hier in Nordrhein-Westfalen sind aus unserer Perspektive keine Vollzugskräfte zweiter Klasse, sondern sie verdienen genauso Wertschätzung und Respekt wie alle anderen Vollzugskräfte, die sich täglich hier in unserem Land mit ihrer körperlichen Unversehrtheit, mit ihrer Gesundheit und mit ihrem Leben für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie einsetzen. Deshalb ist es uns wichtig, auch die kommunale Sicherheitsverantwortung zu stärken, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir haben diesen Gesetzentwurf jetzt eingebracht, um das Ordnungsbehördengesetz zu überarbeiten. Dieser Gesetzentwurf kennzeichnet sich im Wesentlichen durch vier Punkte. Erster Punkt ist die Überführung der Standardbefugnisse unmittelbar ins Ordnungsbehördengesetz. Die aktuelle Situation ist, dass es im Ordnungsbehördengesetz nur einen Verweis auf das Polizeigesetz gibt, was dazu führt, dass man mehrere Gesetze auch bei den Standardmaßnahmen anwenden muss. Das wollen wir endlich beenden, um mehr Rechtssicherheit, mehr Rechtsklarheit und mehr Transparenz insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, die von Grundrechtseingriffen betroffen sind. Zweiter Punkt. Wir schaffen für die kommunalen Ordnungskräfte wieder die Möglichkeit, wie es bis 2003 der Fall gewesen ist, auch Aufenthaltsverbote auszusprechen und nicht nur kurzfristige Platzverweise. Damit können Personen für bis zu drei Monate von entsprechenden Örtlichkeiten verwiesen werden. Das war, glaube ich, überfällig. Dritter Punkt. Wir schaffen eine rechtliche Möglichkeit für kleine und mittlere kreisangehörige Kommunen für Geschwindigkeitsüberwachungen und die Überwachung von Lichtzeichenanlagen an Gefahrenstellen. Auch das war ein ausdrücklicher Wunsch unserer Kommunen. Dem sind wir mit dem Gesetzentwurf sehr gerne nachgekommen. Der vierte Punkt. Wir schaffen für die Kreisordnungsbehörden auch die Möglichkeit, mobile Technik für Geschwindigkeitsüberwachungen auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen einzusetzen. Auch da weiten wir die Befugnisse aus. Unsere kommunalen Ordnungskräfte und unsere Städte und Kommunen können entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen oder ob sie davon keinen Gebrauch machen werden. Uns ist es wichtig, auch die kommunale Sicherheitsverantwortung im Fokus zu haben, unseren Städten und Kommunen den rechtlichen 10.07.2025 Rahmen zu schaffen, den sie auch für ihre tägliche Arbeit benötigen. Deshalb hoffe ich, dass wir bei diesem Gesetzentwurf wie vielleicht auch bei anderen Gesetzen einen großen und breiten Konsens hinbekommen. Uns würde das freuen. Ich möchte dazu ermuntern und einladen, gerne fachlich im Innenausschuss und im Rahmen der Anhörung mit uns zu diskutieren, gerne am Ende dem Gesetzentwurf zuzustimmen und dafür zu sorgen, dass wir gemeinsam die kommunale Sicherheitsverantwortung hier in Nordrhein-Westfalen stärken. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Christos Katzidis Protokoll ↗