Sebastian Haug
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist das Rückgrat unseres Rechtsstaats. Sie sorgt dafür, dass Recht kein theoretisches Konstrukt bleibt, sondern sich in unserem täglichen Leben konkretisiert und erlebbar wird. Für Sicherheit, Gerechtigkeit und für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat und Landtag seine Institutionen kommt es entscheidend darauf an, dass unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften funktionieren. Es ist unbestritten, dass die Justiz auch in NRW vor großen Herausforderungen steht: von der Nachwuchsgewinnung über die Attraktivität insbesondere der nichtakademischen Berufsbilder bis zur Digitalisierung. Dass die Bewältigung dieser Herausforderungen im dritten Jahr einer Rezession angesichts von Einbrüchen bei den Steuereinnahmen und den daraus folgenden Haushaltszwängen nicht leichter wird, darüber sind wir uns, denke ich, einig. Dieser Antrag ist allerdings kein Beitrag, diesen Herausforderungen der nordrhein-westfälischen Justiz in irgendeiner Weise zu begegnen, weder von seinem teilweise polemischen Ton noch von seinem Inhalt her. Wesentliche Zahlen und Fakten sprechen gegen den Antrag. Bei den Staatsanwaltschaften, die in der Tat derzeit durch einen Anstieg der Ermittlungszahlen stark belastet sind, wurden von 2018 bis 2024 über 700 neue Planstellen und Stellen geschaffen, darunter über 300 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wegen der erwähnten gestiegenen Eingangszahlen wurden die Staatsanwaltschaften darüber hinaus im Haushaltsjahr 2024 justizintern um 100 Planstellen bzw. Abordnungen aus dem Bereich des richterlichen Dienstes verstärkt. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2024 wurden darüber hinaus weitere 15 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Dass die Verwaltungsgerichte aktuell aufgrund des Anstiegs an Asylverfahren stark belastet sind, ist ein bundesweites Phänomen. Das betrifft weiß Gott nicht nur Nordrhein-Westfalen. Selbstverständlich ist die absolute Anzahl der Verfahren im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW am höchsten. Dass wir hier gemessen an der Bevölkerungszahl eine höhere Verfahrensquote hätten, hat allerdings noch niemand behauptet, auch nicht die FDP im vorliegenden Antrag. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Maßnahmenpaket der Landesregierung nach dem Terroranschlag von Solingen, das die Schaffung von drei neuen Asylkammern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst, die schon im Februar ihre Arbeit aufgenommen haben. In die gleiche Richtung zielt die Asylkonzentrationsverordnung der Landesregierung, die ebenfalls bereits zu einer messbaren Verringerung der Verfahrensdauer geführt hat. Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt derzeit überhaupt keine objektiv messbare übermäßige Belastungssituation vor. Der Versuch der FDP, diese partout herbeireden oder -schreiben zu wollen, ist für mich auch beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Dass die Landesregierung die Nachwuchsgewinnung als zentrale Aufgabe ansieht, zeigen ihre zahlreichen Kampagnen auf Plakaten, in Printmedien 10.07.2025 und ganz besonders die Entwicklung in den sozialen Medien der Arbeitgebermarke „Mit uns was bewirken!“. Die Social-Media-Kampagne mag der Generation 50-plus ja bisweilen etwas fremd erscheinen, aber die Zahlen beweisen, dass sie bei den über 16- Jährigen, auf die sie zugeschnitten und für die sie gedacht ist, den gewünschten Erfolg zeigt. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften können nahezu alle Ausbildungs- und Studienplätze besetzt werden. Für die nach wie vor vorhandene Attraktivität der Justiz in NRW als Arbeitgeber spricht auch, dass es in den vergangenen Jahren immer wesentlich mehr Bewerbungen auf Stellen gegeben hat als Einstellungszusagen erteilt werden konnten. Bei den ordentlichen Gerichten lag das Verhältnis bei vier zu eins. Die nach dem Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen sind zu knapp 99 % besetzt. So schauerlich, wie in Ihrem Antrag dargestellt, kann die Situation also offensichtlich nicht sein Was mehr als ärgerlich ist: Wir haben uns in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses in öffentlicher Sitzung ausführlich mit dem Fall der Aufhebung des Haftbefehls eines vom Landgericht Wuppertal verurteilten Drogendealers befasst. Wir haben dabei die detaillierten Stellungnahmen aus dem Ministerium und – wenn Sie denen nicht glauben – vom Präsidenten des OLG Düsseldorf gehört, nach denen diese entsetzliche Panne, jedenfalls nach derzeitigem Verfahrensstand, nicht auf Überlastung oder fehlendes Personal zurückzuführen ist, sondern auf das Versäumnis eines Einzelnen. Trotzdem schreiben Sie eiskalt in Ihrem Antrag: „Wegen fehlendem Personal wurde das Urteil nicht rechtskräftig“. Ich finde ein solches Vorgehen nicht redlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen erkennen die Herausforderungen, vor denen die Justiz in NRW, aber beileibe nicht nur hier, steht, an. Wir haben Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen umgesetzt und arbeiten an solchen, so gut das unter den derzeitigen Haushaltsbedingungen irgend möglich ist. Aber wir setzen hierbei auf sachliche, seriöse und nachhaltige Politik, nicht auf Polemik und Verzerrung der Fakten. Den FDP-Antrag lehnen wir aus diesen Gründen inhaltlich ab. Einer Überweisung in den Rechtsausschuss stimmen wir aber selbstverständlich zu. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
