Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ernährung und Ernährungsbildung sind wichtige Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung. Natürlich ist Ernährung dabei mehr als einfache Nahrungsaufnahme. Es geht um gutes und gesundes Aufwachsen, das Wissen um Nahrungsmittel und das Einüben einer ganzheitlichen Ernährung und eines gesunden Lebensstils. Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sind daher gemäß § 12 des Kinderbildungsgesetzes dazu verpflichtet, „die gesundheitliche Entwicklung der Kinder … durch altersangemessene präventive Maßnahmen sowie durch eine ausgewogene und gesunde Gestaltung der angebotenen Verpflegung zu fördern.“ Über die Gestaltung der Verpflegung für Frühstück, Zwischenmahlzeiten und Mittagessen entscheidet jedoch die Einrichtung im Rahmen ihrer Trägerautonomie selbst. Grundsätzlich gilt: Gesundheitsbezogenes Handeln gehört zum pädagogischen Alltag in Angeboten der Kindertagesbetreuung und ist Bestandteil des pädagogischen Konzepts. Auch Frau Ministerin Feller hat bereits in der Plenarsitzung im Februar dieses Jahres auf Ihre nahezu identischen Forderungen ausgeführt: Das Heranführen von Schüler*innen an eine gesunde Lebensführung ist eine der Bildungs- und Erziehungsaufgaben und als solche im Schulgesetz verankert. Die Förderung von Ernährungsbewusstsein von Kindern und Jugendlichen ist eine elterliche und eine gesellschaftliche Aufgabe, der sich natürlich auch Schule und Kindertageseinrichtungen stellen. Aus Sicht der Landesregierung ist neben den finanziellen Förderungen die Beratung und Unterstützung der Akteure ein zentraler Hebel. Die von der Landesregierung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale betriebene Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW ist zentrale Ansprechstelle zu allen Fragen rund um die Verpflegung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in den Schulen. Zudem stellt sie Fachinformationen sowie Arbeitsmaterialien zur Verfügung und gibt Seminare sowie Workshops. Darüber hinaus fördert die Landesregierung finanzielle Maßnahmen, die in den Schulen und Kindertageseinrichtungen gesunde und nachhaltige Angebote für Kinder ermöglichen. Hier entlasten wir insbesondere diejenigen, die sich eine regelmäßige Verpflegung nicht oder nur schwer leisten können. Auch wenn die Verantwortung für die Bereitstellung der Verpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen Landtag nicht ausschließlich bei der Landesregierung liegt, so ist es doch natürlich unser gemeinsames Anliegen, dass Kinder und Jugendliche in diesem Land auch gute und gesunde Ernährung bekommen. Entscheidend ist für uns, dass auch angesichts angespannten Haushaltslagen und der Begrenztheit finanzieller Mittel diejenigen Kinder unterstützt werden, die ohne diese gezielten Maßnahmen nicht in den Genuss eines ausgewogenen Essens kommen würden. Ja, natürlich ist es richtig, dass die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der BuT-Mittel nicht abgerufen wird, ein Problem darstellt. Aber dann muss es doch die Aufgabe sein, dass wir diese Quote generell erhöhen. Denn die BuT-Mittel sind kein Almosen, sie sind ein Anspruch von Kindern und Familien. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
