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Sascha Lienesch

CDU 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Über die Statistiken in Polen bin ich jetzt nicht informiert, weil ich mich um 10.07.2025 NRW kümmere. Aber mir ist es – dazu komme ich gleich in meiner Rede – in erster Linie egal, wer Gruppenvergewaltigungen macht. Das ist immer strafbar und entsprechend zu ahnden. Wenn Migranten darunter sind – dazu komme ich gleich –, dann müssen sie auch ausgewiesen oder aufenthaltsrechtlich belangt werden. Den Vergleich zu Polen würde ich hier nicht ziehen. Das hat vielfältige Ursachen. Ich werde in meiner Rede auch noch darauf eingehen. – Vielen Dank. Ich komme noch einmal zurück zu Ihrem Antrag. Allein die Überschrift Ihres Antrags – „Folge der ‚bunten Vielfalt‘“ – verrät schon Ihre Absicht. Sie haben es wenigstens noch in Anführungszeichen gesetzt. Aber Ihre Aussage dahinter ist ja klar. Der Rechtsstaat kennt bei der Strafzumessung keine Herkunft. Er kennt Schuld, er kennt Tat, und er kennt Verantwortung. Genau nach diesen Maßstäben handeln Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen – unabhängig davon, ob ein Täter einen deutschen, arabischen oder osteuropäischen Vornamen trägt. Täter werden nach Taten, nicht nach Herkunft verurteilt. Genauso muss es auch bleiben. Natürlich sprechen wir über Fakten. Natürlich verschließen wir nicht die Augen vor auffälligen Entwicklungen. Aber wir tun es differenziert und mit dem Ziel, die Sicherheit für alle Menschen in unserem Land zu erhöhen – nicht, um Gruppen gegeneinander auszuspielen. Ja, die Zahl der Gruppenvergewaltigungen ist erschreckend. 219 solcher Fälle wurden im vergangenen Jahr in NRW registriert. Das ist ein Anstieg, den wir ernst nehmen und auf den wir reagieren. Wir tun dies, indem wir die Polizei personell weiter stärken, indem wir Spezialstrukturen für sexualisierte Gewalt ausbauen und indem wir den Opferschutz verbessern. Das ist konkrete Politik für mehr Sicherheit in NRW. Die Landesregierung NRW hat unter Innenminister Herbert Reul spezialisierte Strukturen geschaffen, um sexualisierte Gewalt konsequent zu bekämpfen. Dazu zählen zentralisierte Ermittlungsstellen bei der Polizei, über 400 zusätzliche Fachkräfte, ein digitales Beratungszentrum in Köln, ein spezielles Hinweistelefon für Missbrauchsfälle sowie eine neue Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Zudem werden Ermittlerinnen und Ermittler besser ausgebildet, entlastet und mit moderner Technik unterstützt, etwa zur Auswertung großer Datenmengen. Ziel sind ein effektiver Opferschutz und eine lückenlose Strafverfolgung ohne populistische Verkürzung. Der Antrag der AfD hingegen enthält überwiegend Forderungen, die entweder bereits umgesetzt werden oder die an den Prinzipien unseres Rechtsstaats Landtag vorbeigehen. Wer etwa fordert, Straftäter allein aufgrund ihrer Nationalität sofort abzuschieben, ignoriert bewusst rechtliche Hürden. Das ist nicht nur billig und populistisch, sondern auch juristisch unsauber. Wir dürfen die Täter nie aus dem Blick verlieren. Aber wir dürfen auch nicht zulassen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt durch pauschale Schuldzuschreibungen untergraben wird. Denn genau das passiert, wenn man wie in diesem Antrag versucht, Kriminalität zur Frage von „wir und die anderen“ zu machen. Gruppenvergewaltigung ist ein brutales Verbrechen. Es ist unsere Aufgabe, solche Taten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschlossen zu bekämpfen. Die CDU-Fraktion steht für Sicherheit, Ordnung und Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Wir stehen aber auch für Maß, Mitte und Verantwortung. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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