Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das lange angekündigte Paket von Medienänderungsstaatsverträgen ist nun angekommen, ebenso wie unser Medienminister. Ich kann trotz des Zeitgeschenks zum Dienstjubiläum heute auf den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag zum verstärkten technischen Jugendmedienschutz nicht eingehen. Das mache ich gerne an anderer Stelle in den Fachberatungen. Die leicht hinzugewonnene Zeit würde ich trotzdem gerne für die seit Jahren zwischen uns diskutierten Fragen der Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also im Siebten und Achten Medienänderungsstaatsvertrag, verwenden. Ich beginne mit einer positiven Grundaussage zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Die dort vorgeschlagenen Reformen stellen mehrheitlich eine Verbesserung dar. Ich erkenne an – das muss man auch im politischen Wettbewerb an dieser Stelle offen sagen –, dass Medienminister Nathanael Liminski sich mehr als andere Medienminister bundesweit für notwendige Strukturreformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingesetzt hat. Alles andere hier zu sagen, 05.06.2025 fände ich unfair. Wären alle Verantwortlichen bundesweit so veränderungsbereit wie Sie gewesen, hätten wir sicher bei der Modernisierung etwas mehr erreicht. Trotzdem ist es überhaupt mal eine andere Richtung, ein Vorzeichenwechsel. Wir haben hier über viele Jahre zahlreiche Debatten geführt, bei denen es immer nur um mehr ging: Expansion, Expansion, Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hier erfolgt mal eine gewisse Fokussierung und Rückführung. Das ist in der Richtung richtig, wenn auch nach unseren Vorstellungen bei Weitem zu halbherzig. Ich will aber ausdrücklich sagen: Das ist nicht primär Ihre Schuld. Ich glaube, wir hätten gemeinsam mehr auf den Weg gebracht, wenn es nicht auch andere Bundesländer gäbe. Gleichwohl will ich die punktuellen Verbesserungen aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht leugnen. Der Auftrag wird etwas präzisiert, geht aber aus unserer Sicht immer noch über das hinaus, was nach unserer Vorstellung eine notwendige Grundversorgung darstellt und auch eine pflichtige Beitragsfinanzierung rechtfertigen kann. All das, was im kostenfreien, werbefinanzierten Rundfunk ohnehin identisch stattfindet, sollte der Pflichtbeitragszahler nach unserer Vorstellung nicht weiter teuer zu berappen haben. Der Aspekt der Presseähnlichkeit wird hier zwar thematisiert, aber, wie Sie wissen, bei Weitem nicht so umfassend geregelt, wie das für die Verleger in Nordrhein-Westfalen wünschenswert und notwendig wäre. Wir bekommen eine Reduktion von Programmen, die absolut überfällig war, aber insgesamt doch viel zu klein ausfällt. Viele Sendungen sind deutschlandweit absolut austauschbar, auch innerhalb der öffentlichrechtlichen Senderfamilie. Sie heißen in den einzelnen Bundesländern nur anders. Da wäre also deutlich mehr gegangen. Die im Laufe der Jahre gestiegene Anzahl der Spartenkanäle, beispielsweise für Nachrichten und Kultur, ist doch leider der beste Beleg dafür, dass die Inhalte, die eigentlich als Grundversorgung die Rechtfertigung für pflichtfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind, in den Hauptprogrammen immer weniger stattfinden und ausgelagert werden. Das kann so nicht richtig sein. Die Vielzahl der teuren einzelnen Sender ist also der beste Beleg dafür, dass es objektiv längst gar nicht mehr um reine Grundversorgung geht, sondern um eine teure Vollkasko-Veranstaltung. Es fehlt die Reduktion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Regionalität in der Berichterstattung ist uns wichtig. Diese kann in großen Bundesländern von großen Sendern und in kleinen Bundesländern von einigen Mehrländeranstalten geleistet werden. Kleine Gebilde wie Radio Bremen oder der Saarländische Landtag Rundfunk sollten in Fusionen mit benachbarten Anstalten aufgehen. Verabredet haben die Länder aber nicht die Fusion von Sendern, sondern nur die Hebung von Synergien bei der technisch-administrativen Zusammenarbeit. Auch dort sind also längst nicht alle wünschenswerten Potenziale gehoben worden. Telemedienangebote stellen natürlich, wie wir wissen, eine unfaire Konkurrenz für private, Abo-finanzierte Medienangebote dar. Auch nach diesem Medienänderungsstaatsvertrag gibt es sie weiterhin in Hülle und Fülle. Sie vergeben die Chance zur notwendigen Akzeptanzsteigerung. Die Einschaltquoten gehen, wie Sie wissen, immer mehr zurück. Für viele Menschen in einem Lebensalter bis zu 30 Jahren haben Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kaum noch Relevanz. Die Verärgerung über eine deutlich überdimensionierte Beitragspflicht nimmt daher nicht ab. Was fehlt, sind Vorgaben für grundlegende Kostensenkungen, also deutlich weniger XXL-teure Formate. Sie sagen nichts zum substanziellen Umgang mit den Personalkosten, der Gebäudeinfrastruktur und der Rückführung der Onlineexpansion, die in den letzten Jahren stattgefunden hat. All dies, was an Reformen in der Richtung oder in der Dimension, in der es nötig wäre, unterlassen wird, wird dazu führen, dass der weltweit teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk auch zukünftig weiterhin diese traurige Spitzenposition hält. Dank des Achten Medienänderungsstaatsvertrages tut er dies sogar leider noch auf Basis eines fatalen Mechanismus von weitgehend automatischen Beitragssteigerungen, die regulär kein Parlament mehr zuvor beschließen muss. Das macht es den Regierungen dann einfach, alles so durchzuwinken, schaltet aber die Parlamente bei dieser so wichtigen Frage aus und wird die Akzeptanz auch nicht erhöhen. Diese Methodik der automatisierten Kostensteigerung halten wir für fatal. Sie, Herr Minister Liminski, und Ihre Fraktion haben sie in der letzten, der 17. Wahlperiode auch gemeinsam mit uns ausdrücklich abgelehnt. Denn automatisch eingebaute Erhöhungsmechanismen oder deren Delegation auf Externe sorgen gerade nicht für Effizienz oder Verantwortlichkeit und stehen einer kritischen Überprüfung des Auftrags im Wege. Sie verleiten zu Bequemlichkeit und sind ein massiver Wettbewerbsnachteil für freie Medien in unserem Land, die tagtäglich ihre Konsumenten mit ihren Angeboten überzeugen müssen, diese freiwillig zu erwerben. Wer einen KEF-Übernahme-Automatismus wählt, hat Angst vor den Folgen seiner medienpolitischen Entscheidungen und möchte die Flucht aus der Verantwortung begehen. Selbstbewusste Parlamentarier wollen Debatten aber nicht vermeiden, sondern 05.06.2025 sie jederzeit mit guten Argumenten führen. Da waren wir uns in der letzten Wahlperiode einig. Über diese Fragen sollten wir jetzt in den Ausschussberatungen noch einmal vertiefend reden. Ich freue mich auf den anregenden Dialog mit Ihnen allen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
