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Dr. Marcus Optendrenk

05.06.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist das verfassungsrechtliche Fundament Deutschlands. Sie sichert Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte und schützt vor Extremismus. So wird gesichert, dass die politische Macht vom Volk ausgeht, die Gesetze verbindlich sind und Menschenrechte und Menschenwürde geachtet werden. 05.06.2025 Diese Grundordnung ist unser höchstes Gut, auch aus unserer Geschichte heraus, und angesichts der Bedrohungen der Gegenwart an vielen anderen Stellen in der Welt. Deshalb ist es selbstverständlich, dass in Nordrhein-Westfalen durch den Staat, durch die Behörden, durch die Verwaltung, durch uns alle diese Grundordnung geachtet und verteidigt wird und werden muss. Um diesem Anspruch an der täglichen Verwaltungspraxis gerecht zu werden, gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu genutzt werden. Es bedarf aber keiner sogenannten Demokratieklausel, denn sie ist aus zweierlei sachlichem Grund eher problematisch. Erstens. Wenn wir die Grundordnung mit unseren normalen Mitteln des Verwaltungshandels schützen können – und das ist der Fall –, dann gibt es auch die Notwendigkeit, dass man im Rahmen der Meinungsfreiheit das Grundrecht wahrnimmt, etwas nicht zu äußern, es sei denn, es muss geäußert werden, weil es Anhaltspunkte dafür gibt. Das heißt: Es gibt auch eine negative Meinungsfreiheit. Auch der Staat muss sehen, dass man das nicht einfach einfordern kann, wenn es nicht erforderlich ist. Zweitens. Der Extremismusbegriff – das haben wir an vielen Stellen schon miteinander diskutiert – ist nun nicht unbedingt ein sehr klares Konzept, sondern ein wissenschaftliches, ein in der Sozialforschung durchaus kontroverses Konzept. Wenn man sich die gesellschaftliche Wirklichkeit anschaut, dann sieht man, dass daraus potenziell eher Rechtsunsicherheit entsteht, als dass wir dadurch mehr Klarheit bekämen.

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