Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Durch sie finanzieren die Kommunen ihre vielfältigen Aufgaben und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger – im Jahr 2024 immerhin mit knapp 17 Milliarden Euro. Das ist die Hälfte der eigenen Steuereinnahmen der Kommunen. Bei der Festlegung der Hebesätze und ihrer Umsetzung – das ist hier bereits mehrfach gesagt worden – handelt die überwältigende Mehrheit der Kommunen 05.06.2025 in Nordrhein-Westfalen und bundesweit verantwortungsbewusst, fair und wettbewerbskonform. Doch wo es viel Licht gibt, gibt es leider auch Schatten. Briefkastenfirmen gibt es eben nicht nur in der Karibik, sondern auch direkt vor unserer Haustüre. Einige wenige Kommunen in Deutschland – einige von ihnen sind hier schon namentlich genannt worden – haben Hebesätze, die weit unter dem Durchschnitt liegen. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit zwei Kommunen mit Hebesätzen unter 300 Punkten. Das ist grundsätzlich in Ordnung, wenn die Spielregeln eines fairen Wettbewerbs eingehalten werden. In vielen Fällen ist das aber gerade nicht so. Der Abgeordnete Heinisch hat eben das eine oder andere Beispiel genannt. Um faire Rahmenbedingungen in ganz Deutschland zu schaffen, müssen die bundesrechtlichen Bedingungen angepasst werden. Als Vertreter eines Bundeslandes hatte ich die Gelegenheit, an einer Vorarbeit teilzunehmen. Deshalb kann ich Ihnen sagen: Es war sehr klar, dass wir uns im Koalitionsvertrag in Berlin sehr gut wiederfinden, in dem eine Erhöhung des Gewerbesteuermindesthebesatzes von 200 Punkten auf 280 Punkte vorgesehen ist. Bei allen, die bisher den Hebesatz bei 250 Punkten haben, führt das übrigens dazu, dass sich in der Wahlperiode nach der Kommunalwahl die neuen Stadt- und Gemeinderäte mit dieser Frage beschäftigen müssen. Schon allein diese Beschäftigung mit dem Sachverhalt ist ein durchaus gewünschter Nebeneffekt, Herr Kollege Wedel. Das war damals jedenfalls Thema in Berlin. Natürlich werden wir uns als Landesregierung auch über den Bundesrat dafür einsetzen, dass die Regelungen, die hier angemahnt werden, möglichst schnell umgesetzt werden. Ein Wettbewerb zwischen Kommunen ist für uns per se überhaupt nichts Schlechtes. Es gibt aber Gestaltungen, die erkennbar nicht auf fairen Wettbewerb, sondern auf Abwerbung von Unternehmenssitzen ohne echte Geschäftsverlagerung hindeuten. Darauf ist gerade mehrfach hingewiesen worden. Für uns in Nordrhein-Westfalen ist ganz klar: Wer seinen Briefkasten dort aufstellt, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist, aber seiner Arbeit tatsächlich woanders nachgeht, ist kein geschickter Geschäftsmensch, sondern begeht Steuerhinterziehung. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Chris- tian Dahm [SPD]) Gleichzeitig begeben sich Kommunen, wenn sie das wissen, in die Gefahr, Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu begehen. (Beifall von Josef Hovenjürgen, Parlamentari- scher Staatssekretär im Geschäftsbereich der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) Landtag Das ist in beiden Fällen kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug an unserem Gemeinwesen. (Beifall von Josef Hovenjürgen, Parlamentari- scher Staatssekretär im Geschäftsbereich der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) Deshalb gehen wir in Nordrhein-Westfalen sehr gezielt mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität auch in Amtshilfe für Kommunen gegen solche Steueroasen vor. Wir haben auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen auf Anforderung von nordrhein-westfälischen Kommunen bereits beachtliche Ermittlungserfolge erzielt. Wir als Ministerium, als Finanzverwaltung stehen explizit an der Seite der von Steuerdumping betroffenen Kommunen. In Nordrhein-Westfalen machen wir damit neben der Initiative auf Bundesebene auch ganz praktisch deutlich: Unsere kommunale Familie braucht einerseits Zusammenhalt untereinander. Andererseits braucht sie eine stabile Einnahmebasis. Ganz sicher braucht sie aber keinen unlauteren Wettbewerb um Firmenbriefkästen. Gestatten Sie mir zum Thema der sonstigen Finanzlage der Kommunen aus aktuellem Anlass noch einen Hinweis. Wir wissen, dass die kommunale Finanzlage in Nordrhein-Westfalen und bundesweit auch deshalb so schwierig ist, weil es im Bund im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen – hier haben wir das in der vorletzten Wahlperiode gemeinsam verfassungsrechtlich geregelt – bisher keine Konnexitätsregelung gibt. Der Bund hat, egal, wer gerade in welcher Konstellation regierte, gerne Gesetze gemacht, mit denen er die Musik bestellt hat. Überwiegend bezahlt haben sie aber Kommunen in ganz Deutschland. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn es auf der Ebene des Bundes in einem Koalitionsvertrag jetzt so geregelt ist, dass man sich der gedanklichen Entwicklung „Wer bestellt, soll auch bezahlen“ anschließt, dann wird das aus Nordrhein-Westfalen kräftig unterstützt. Die Kommunen sollen wissen, dass wir auch im Verhältnis zu Bundesgesetzen Anwälte der Kommunen sind, und zwar nicht nur bei der Altschuldenregelung, sondern auch bei der Konnexität. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
