landtag.nrw.de ↗

Oliver Krauß

CDU 05.06.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2024 haben in der Europäischen Union 19.800 Mitmenschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben verloren. Allein in Nordrhein-Westfalen waren es 485 Menschen. Deshalb ist die Vision Zero, also die Reduzierung der Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null, auch weiter ein Ziel, das wir konsequent verfolgen. (Beifall von Klaus Voussem [CDU]) Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit beigetragen hat auch das Paket zur Verkehrs- und Betriebssicherheit, das die Europäische Union im Jahr 2014 angenommen hat. Lieber Herr Kollege Rasche, vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht ganz angemessen, den Autoren der Europäischen Kommission, die nach zehn Jahren nun eine Überarbeitung dieses Paketes vorschlagen, eine Symbolpolitik auf dem Rücken der Autofahrer zu unterstellen. In Ihrem Antrag gehen Sie da ein bisschen zu weit. In der Sache selbst ist aber deutlicher Widerspruch so wie der von Friedrich Merz am 29. April – das war noch vor der Kanzlerwahl – auf dem Kongress der Fraktion der Europäischen Volkspartei in Valencia, angebracht. Er bezog sich dabei ausschließlich auf die jährliche Hauptuntersuchung, die für ältere Fahrzeuge angeregt wird. Friedrich Merz sagte – Zitat –: Ein solcher Unsinn darf die Zustimmung zu unserem großartigen europäischen Projekt nicht zerstören. Wenige Tage zuvor ging die Bewertung der Bundesregierung durch die Presse. Seinerzeit, die von Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz, hat sie gesagt, sie hätte die grundsätzliche Haltung, keine zusätzliche Bürokratie für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer zu wollen. Inwieweit der Vorschlag der Kommission einen wirksamen Beitrag leisten könne, sei genau zu prüfen. Der Kommission geht es vorwiegend um die Überarbeitung von drei Richtlinien. PKW und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren sollen demzufolge jährlich zur Hauptuntersuchung. Tatsache ist, dass in den letzten zehn Jahren Elektroautos dazugekommen sind. Es gibt in der Fahrzeugtechnologie laufend Fortschritte. Instrumente, die zum Schutz der Luft und zum Schutz vor Lärm die Emissionen erfassen, sind genauer geworden. Standards in der EU festzulegen, um die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen, ist nicht nur grundsätzlich nachvollziehbar, wie es in dem Antrag heißt, sondern auch konsequent. Zum vollständigen Bild gehört auch die womöglich nicht ganz uneigennützige Bewertung des TÜVs, der die Idee jährlicher Untersuchungen sogar unterstützt, weil die Mängelquote mit dem Alter der Fahrzeuge steige. Landtag Am 27. Mai ist der Bundesrat über den Vorschlag der EU-Kommission unterrichtet worden. Wir haben dort zur Stellungnahme eine Frist bis zum 22. Juli. Die Kommission stellt selbst fest, dass nur ein geringer Anteil der Unfälle auf Fahrzeugmängel zurückzuführen ist. Weniger als 2 % der Unfälle mit Personenschäden sind auf technische Defekte zurückzuführen; Kollege Rasche hat das ausgeführt. Eine Initiative, die jährliche Prüfung verbindlich zu machen, hat das Europäische Parlament noch im Jahr 2013 abgelehnt, seinerzeit als – Zitat – unnötige Schikane. Wir haben bereits sehr gute und auch bessere Standards als manche Nachbarn in der EU, die heute schon jährlich prüfen. Auf die Qualität, die die Hauptuntersuchung in der Bundesrepublik auszeichnet, wird in dem Antrag ausdrücklich Bezug genommen. Sie beschreiben auch den zusätzlichen Erfüllungsaufwand und die Last, die gerade einkommensschwächere Haushalte tragen müssten. Da kommt die soziale Komponente ins Spiel. Der Einfluss, den ein jährlicher TÜV auf die CO - Emissionen hätte, dürfte wirklich gering sein – basierend darauf, was uns sogar die Umweltverbände bestätigen. Schon heute gehört die vorgeschlagene Sensibilisierung für technische Defekte zu den verbindlichen Grundlagen der Fahrschulausbildung. Außerdem würden sich die Ausgaben verdoppeln, ohne dass daraus auch ein nachweisbarer, sicherheitsrelevanter Nutzen resultiert. Jetzt komme ich zu dem für Sie enttäuschenden Teil, Herr Kollege Rasche. Das werden Sie heute Morgen auch nicht anders in der Zeitung gelesen haben. Der Verweis auf Bundespolitik kommt in meinem Redemanuskript nicht vor. Ich könnte ihn jetzt noch einbauen: Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass wir nicht für eine unverhältnismäßige Überregulierung zu gewinnen sind. Die Pflicht für eine jährliche Hauptuntersuchung älterer Fahrzeuge, unabhängig von der Laufleistung des Fahrzeugs, von Vorschäden durch Unfälle und vom Pflege- und Wartungszustand, ist in unseren Augen eine unverhältnismäßige Überregulierung. Dafür sind wir nicht zu gewinnen. Es bleibt dabei: Die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen und jeder Einzelnen für die Vision Zero bleibt bestehen. Wir stimmen der Überweisung des Antrags zu und lassen uns auch gerne durch die bereits angekündigte Anhörung bereichern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 05.06.2025

Alle Reden von Oliver Krauß Protokoll ↗