Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag werden eine Reihe unterschiedlicher Aspekte der Wirkungsmacht digitaler Medien und der Anbieter der Plattformökonomie angesprochen, die direkt oder zumindest mittelbar den Medienstandort Nordrhein-Westfalen und neben Landesrecht auch bundesweite und europäische Rechtsfragen betreffen. Viele Feststellungen im Abschnitt „Ausgangslage“ sind grundsätzlich zutreffend. Bei für Fragen der Meinungsbildung relevanten großen digitalen Plattformen liegt die Eigentümerschaft zunehmend in den Händen weniger Unternehmer; sie sind also überwiegend oligopolistisch organisiert. Deren Eigentümerschaft liegt in der Regel wiederum außerhalb der EU. Auch das wirft die völlig berechtigten Datenschutzfragen, die Kollege Jochen Ott eben thematisiert hat, auf, wie wir in diesen Tagen an gerichtlichen Auseinandersetzungen sehen. Dieser zutreffende Befund wirft ebenfalls die Frage auf, ob das Kartellrecht zukünftig stärker Anwendung finden sollte, um einseitig verteilte Marktmacht in den Händen weniger auf eine breitere Basis zu stellen. Ein starkes Wettbewerbsrecht ist nichts, was wirtschaftliche Aktivität zum Erliegen bringt. Im Gegenteil: Es ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Markt und Verbraucherschutz. Grundgedanken der analogen Wirtschaft und der Regulierung klassischer Medien sollten vergleichbar auch beim digitalen Sektor Anwendung finden. Als Verlagshäuser und Rundfunkveranstalter einen Großteil medialer Information und Meinungsbildung ausgemacht haben, haben wir in der Landespolitik, auch in diesem Hohen Hause, immer wieder debattiert, wie im Sinne der Medienvielfalt eine übermächtige Stellung einiger weniger Anbieter verhindert werden kann. Wenn digitale Plattformen die klassischen Angebote bereits gegenwärtig und zukünftig noch verstärkt ergänzen oder ersetzen, dann stellen sich dieselben Fragen. Diese müssen auf die neuartigen Anbieter übertragen werden, damit ein pluraler Meinungsmarkt überhaupt funktioniert. Werbeeinnahmen sind ein gutes Beispiel für die neuen Herausforderungen. Gerade in einer Zeit, in der die Gratiserwartung und die Geiz-ist-geil-Mentalität eine große Rolle spielen, sind Anbieter von Informations- und Medienangeboten zwingend auf Wer-05.06.2025 bung angewiesen. Ein immer größerer Teil von Werbebudgets wird im digitalen Raum verausgabt. Wenn bei klassischen Medien noch etwas vom Werbekuchen verbleiben soll, kommt der Werbereduzierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine ebenso große Bedeutung wie dem Verzicht auf ausufernde Werbeverbote zu. Je mehr Werbeverbote es für an sich legale Produkte es gibt, umso weniger Werbeeinnahmen kommen bei seriösen Medienanbietern wie Zeitungsverlagen oder Hörfunk- und Fernsehsendern an. Diese Erkenntnis sollte uns allen eine Warnung vor zu starken gesetzlichen Werbebeschränkungen sein, die zwangsläufig die wirtschaftliche Grundlage von regionalen und mittelständischen Medienanbietern schwächen. Wir haben erst neulich in diesem Hause über die immensen wirtschaftlichen Herausforderungen der nordrheinwestfälischen Lokalradiostationen gesprochen. Für Anbieter digitaler wie analoger Medien gilt vergleichbar, dass sie nicht allein als wirtschaftliche Unternehmer zu betrachten, sondern auch als Träger der Meinungsbildung unserer Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Medienvielfalt darf nicht aus ökonomischen Gründen in Gefahr geraten, denn unser langjähriges deutsches Verständnis von Medienvielfalt ist die Außenpluralität. Medienvielfalt entsteht also gerade nicht dadurch, dass der Staat Medienanbieter dazu zwingt, alle gesellschaftlichen Perspektiven in einem Medium gleichgewichtig abzubilden, sondern dadurch, dass genügend verschiedene Angebote existieren, die in ihrer Gesamtheit dann vielfältige Perspektiven abbilden. Den Handlungsbedarf hinsichtlich eines starken Wettbewerbsrechts und eines funktionierenden pluralen Marktgeschehens sehen wir zwar auf struktureller Ebene, können ihn auf inhaltlicher Ebene aber anders als die Antragsteller nicht ganz nachvollziehen. Aufgabe staatlicher Regulierung ist es also unser Ansicht nach insbesondere, einen vielfältigen Markt diverser Anbieter sicherzustellen, nicht aber, zu stark inhaltlich in die einzelnen Angebote einzugreifen. Die EU-Regulierung beim Digital Services Act und beim Digital Markets Act ist bereits weitreichend und sollte daher nicht weiter verschärft werden. Bereits in der Vergangenheit sind an sich legale Äußerungen von Anbietern unterdrückt oder mit Warnhinweisen geframt worden, da diese potenziell von politischen Gremien als nicht erwünscht angenommen worden sind. „Overblocking“ heißt dieses Phänomen. Auch in diesem Zusammenhang gilt: Die entscheidende Frage ist nicht, ob Inhalte erwünscht sind – von wem auch immer –, sondern ob diese objektiv gegen Recht und Gesetz verstoßen. Was nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt, sollte auch gesagt und verbreitet werden dürfen, ob man es selbst teilt oder nicht. Landtag Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben wir bereits einen Haltungs- und Einordnungsjournalismus. Nicht immer steht dort – auch nicht in Nachrichtenformaten – die reine Berichterstattung im Zentrum. Zu oft geht es um die vermeintlich richtige Einordnung und das von der ARD in ihrem Senderhandbuch durch sie selbst postulierte Framing. Medienkonsumenten müssen aber nicht öffentlichrechtlich betreut oder an die Hand genommen werden. Insofern sind neue und alternative Anbieter von Nachrichten und Meinungsdiskursen keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung für Multiperspektivität, solange sie sich uneingeschränkt an die Rechtsordnung halten. Das bedeutet im Klartext: Das täglich wachsende Social-Media-Angebot ist begrüßenswert, solange es den Meinungsraum erweitert. Es bedarf aber dann staatlicher Eingriffe, wenn beispielsweise Aufrufe zu politischer Radikalisierung erfolgen, die später in Straftaten oder Anschlägen gipfeln und unsere öffentliche Sicherheit bedrohen. Forderungen nach fürsorglicher staatlicher Moderation oder die Untersagung vermeintlich schädlicher Kommunikation oder sogenannter Desinformation sind oftmals bedenklich. Wer zieht da im Einzelfall die Grenze und hat die einzige, alleinige Wahrheit für sich und andere gepachtet? Viel wichtiger und adäquater ist der Ausbau der Medienkompetenz. Auch bei nicht strafbaren Äußerungen ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen aller Alters- und Sozialgruppen diese selbst urteilsfähig einschätzen können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seinen Institutionen, vor allem der Medienaufsicht der Landesanstalt für Medien, LfM, in den letzten Jahren unabhängig von der jeweiligen Regierungsmehrheit einige wertvolle Angebote in diesem Bereich etabliert. So bedarf der Medienkompetenzrahmen NRW einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Medienkompetenz sollte in allen Bildungseinrichtungen eine adäquate Vermittlung erfahren. Mit dem vorliegenden Antrag wird aus unserer Sicht ein insgesamt zu stark interventionistischer Ansatz verfolgt. Insbesondere sehen wir keinen Bedarf für eine europa- und bundesweite öffentliche Nachrichten- und Medienplattform. Wir brauchen neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dessen Hunderten Social-Media-Kanälen nicht auch noch eine öffentlich-rechtliche Plattformökonomie. (Beifall von der FDP) Die zukünftigen Debatten mit der US-Administration über die Ausgestaltung von digitalen Diensten und Medien werden sicherlich herausfordernd. Wir sollten uns diesem Dialog mit angemessenen Erwartungen stellen. 05.06.2025 Für die FDP-Landtagsfraktion kann ich Ihnen erneut versichern: Der Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein zentrales Anliegen von uns. Die Verteidigung der Meinungsfreiheit darf daher ausdrücklich kein rechtes Anliegen sein. Sie ist der Auftrag des Grundgesetzes an uns alle. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
