Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zahlreiche Organisationen übernehmen vielfältige Aufgaben in unserer Gesellschaft, insbesondere in Bereichen, die von staatlichen oder anderen Institutionen nicht ausreichend abgedeckt werden. Sie tragen dazu bei, dass soziale, ökologische 22.05.2025 und wirtschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können. Zum Beispiel setzen sie sich für die Rechte von benachteiligten oder unterdrückten Gruppen ein, engagieren sich im sozialen Bereich, im Umweltschutz, in der Katastrophenhilfe oder fördern Bürgerbeteiligung. Der Staat steht vor einer Herausforderung. Auch wenn er die Arbeit von NGOs fördert, muss er die Autonomie von NGOs respektieren. Er muss sicherstellen, dass ihre Arbeit transparent, verantwortungsvoll und im Einklang mit den nationalen Gesetzen steht, denn nur in dieser Balance gibt es eine funktionierende Aufgabenverteilung in unserer Gesellschaft. Das eine ist der Staat, das andere sind zivilgesellschaftliche Organisationen. Diese Balance gewährleisten wir in Nordrhein-Westfalen institutionell mit unseren Bewilligungs-, Prüfund Kontrollverfahren. Diese haben sich in der Praxis bewährt. Die geltenden Regelungen der Landeshaushaltsordnung für die zweckentsprechende Verwendung von Zuwendungen aus dem Landeshaushalt, geregelt in § 44 Abs. 1 und § 23 der Landeshaushaltsordnung, sind sachgerecht und ausreichend. Hier befinden wir uns im Haushalts- und im Zuwendungsrecht. Die von der FDP geforderte zusätzliche Überwachung des Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen fiele im Übrigen in die sachliche Zuständigkeit der Steuerverwaltung – das ist bereits angesprochen worden –, die auf der Basis von Bundesgesetzen und bundeseinheitlichen Verwaltungsanweisungen handelt. Hier sind Alleingänge eines Bundeslandes weder möglich noch angezeigt. Auch möchte ich Sie zum wiederholten Mal um Verständnis dafür bitten, dass detaillierte Informationen über mögliche Aberkennungen der Gemeinnützigkeit aufgrund des Steuergeheimnisses nicht veröffentlicht werden können. Eine moderne und transparente, eine digitale Förderlandschaft ist unser Ziel in Nordrhein-Westfalen. Wir arbeiten bereits aktiv an der Modernisierung und Digitalisierung unserer Förderverfahren. Deshalb braucht es diesen Antrag der FDP aus Sicht der Landesregierung an dieser Stelle nicht zwingend. Insbesondere erscheinen uns die Forderungen der FDP nicht als zielführend. Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen – auch das ist schon angesprochen worden – würden erheblich mehr Bürokratie nach sich ziehen und zu hohen Personal- und Verwaltungskosten führen, und das nicht nur beim Staat, sondern auch bei den meist ehrenamtlichen Fördernehmerinnen und Fördernehmern. Mir fällt es wirklich schwer, zu verstehen, dass eine solche Initiative von einer Partei kommt, die ansonsten für Entfesselung, für weniger Staat, für weniger Bürokratie, für mehr Freiheit, für mehr Vertrauen in Landtag das Handeln der Bürger eintritt. So haben wir es unter einem anderen Tagesordnungspunkt heute Mittag noch miteinander diskutiert. Die vielen ehrenamtlich Tätigen wünschen sich einfache und schlanke Förderverfahren. Alles andere würde Antragstellungen weiter erschweren. Fakt ist: Den Abgeordneten des Landtags stehen bereits konkrete, einzelfallbezogene Informationsrechte auf vielfältige Art und Weise zu. Und wenn ich sehe, wer für diesen Antrag gesprochen hat: Ich glaube, dass diese Person in besonderer Weise dafür steht, diese Informationsrechte auch zu nutzen. Es gibt auch Informationsmöglichkeiten auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes für Bürgerinnen und Bürger. Insofern besteht an der Stelle, glaube ich, kein Erkenntnisproblem. Um es zusammenzufassen: In Nordrhein-Westfalen haben wir ein bewährtes Prüf- und Kontrollverfahren. Die staatliche Regulierung der NGOs wird genauso sichergestellt wie ihre Autonomie. Weiterer Prüf- und Kontrollverfahren oder gar eines neuen Gesetzes bedarf es aus unserer Sicht nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
