Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/13829. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, 22.05.2025 Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/13829 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13836 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften sowie weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen. Das ist sperrig, aber der Gesetzentwurf der Landesregierung hat es in sich. Insofern möchte ich Sie thematisch ein bisschen mitnehmen in die Frage: Was wollen wir eigentlich alles ändern? Ich fange mit dem großen Thema „kommunales Vergaberecht“ an. Sie wissen, dass es regelmäßig Veröffentlichungen gibt – aus dem gesamten Land Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus –, dass sich die kommunale Familie darüber beschwert, dass die kommunalen Vergaberegelungen sie im Grunde fesseln; dass es zu lange dauert, dass es zu bürokratisch ist. Letztendlich werden damit die Investitionen, die Kommunen auslösen wollen – das ist zugegebenermaßen eine ganze Menge – verzögert und verlangsamt, und es stresst auch die kommunalen Mitarbeiter ziemlich. Wir haben im Land Nordrhein-Westfalen, wie auch in den anderen 15 Bundesländern, landesrechtliche Regelungen für kommunale Vergaben geschaffen. Wir haben jetzt gesagt: Wir starten als Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Vergaberevolution, indem wir dieses Landesrecht für Kommunalvergaben einfach aufheben. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das heißt, die Kommunen werden, sofern der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung folgt und den Beschluss fasst, ab dem 1. Januar 2026 unterhalb der europäischen Vergabeschwellen frei sein in der Frage, welches Verfahren sie wählen. Das ist wichtig. Wir heben damit gleichzeitig für die ganzen Bauleistungen die sogenannte Bindung an die VOB/A Landtag auf, was dazu führen wird, dass nicht mehr der Billigste gewinnt – weil er bis jetzt gewinnen muss –, sondern dass Kriterien wie Qualität und Nachhaltigkeit ein stärkeres Gewicht in der Bauleistung bekommen. Ich gebe Ihnen dazu ein praktisches Beispiel. Wir haben in der Stadt Wipperfürth aus Städtebaufördermitteln die Neugestaltung des Marktplatzes gefördert, wie wir das an ganz vielen Stellen im Land Nordrhein-Westfalen tun. Nebenan in Wipperfürth gibt es einen Betrieb, der stellt Grauwacken her – regional, kurze Wege; Steine. Bei der Ausschreibung war nur ein Anbieter aus China zu nehmen, weil dieser der Billigste war. Das können Sie den Menschen nicht erklären, und die Stadtpolitik will so etwas auch nicht. Deswegen führt die Aufhebung der Bindung an die VOB/A genau zu dem Gegenteil: Sie werden in die Lage versetzt, regionale Unternehmen, kleine Anbieter und nicht mehr den billigsten zu nehmen. Und wir alle wissen: Wer billig kauft, zahlt am Ende doppelt. Das ist im öffentlichen Vergabewesen auch nicht anders. Es ist also eine echte Vergaberevolution. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Wir legen Ihnen des Weiteren mit diesem Gesetzentwurf einen Vorschlag vor, um das Thema, wie wir Kinder und Jugendliche für unsere Demokratie begeistern können, noch einmal zu stärken und anders zu akzentuieren. Wir wissen – das ist kein Vorwurf –, dass in vielen Familien nicht mehr richtig vermittelt wird und vielleicht auch nicht mehr vermittelt werden kann, was Demokratiebildung und die freiheitliche demokratische Grundordnung eigentlich bedeuten, welche Prinzipien es gibt, was Gewaltenteilung ist. Gleichzeitig geht der Auftrag an die Schulen. Der ist natürlich da. Die Demokratie aber praktisch zu erleben, zu wissen, was es heißt, sich einzusetzen, einmal einen Antrag zu finden, miteinander um das Argument und das Gegenargument zu ringen und zu einer Mehrheit zu kommen, dann aber auch zu akzeptieren, wenn eine demokratische Mehrheit etwas anderes entschieden hat: Das ist der Vorschlag, den wir zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der kommunalen Demokratie unterbreiten. Es ist unser Versuch, das deutlich zu machen, und ich glaube, das teilt hier der weitaus überwiegende Teil der Abgeordneten aus den demokratischen Fraktionen. Kommunalpolitik ist eine Herzensangelegenheit. Das ist Ehrenamt, und das sind Menschen, die sich über viele Stunden tagtäglich dafür einsetzen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern einer Stadt besser geht – noch besser geht – und dass Probleme abgestellt werden. Das ist doch aller Ehren wert. Deswegen wollen wir die Liebe von Kindern und Jugend-22.05.2025 lichen zur kommunalen Politik, zur Demokratie stärken. Das ist der Vorschlag an Sie. Ein weiterer Schwerpunkt steht im Zusammenhang mit der Konstituierung der Vertretungskörperschaften nach der Kommunalwahl. Hierzu gibt es insbesondere Vorschläge an Sie, mit denen wir versuchen wollen, die Effektivität und Effizienz der kommunalpolitischen Abläufe zu stärken, sei es bei der Fraktionsbildung, sei es bei der Frage der Ausschussbesetzung. Wir haben darüber hinaus als Vorschlag an Sie als Legislative, als Gesetzgeber, Bürokratieabbau bei sehr vielen verschiedenen Verfahren in dieses Kommunalrechtsänderungsgesetz integriert. Ich habe die Rede beendet, bevor ich auf die Redezeit hingewiesen werde. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Heiterkeit von Christina Schulze Föcking [CDU] – Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
