Josef Neumann
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vom Deutschen Bundestag im Dezember 2023 beschlossene Grundlage zur Einführung einer elektronischen Patientenakte ist ein Meilenstein im deutschen Gesundheitswesen, und sie wird im Zeitalter der Digitalisierung auch dazu beitragen, dass sich vieles ändert, was einzelne Patientinnen und Patienten und auch wir selbst manchmal erleben: Man geht in eine Arztpraxis, hat eine bestimmte Diagnose, braucht aber etwas, was man vorher im Krankenhaus hatte, und dann stellt man fest, dass die Daten nicht zusammenpassen, weil sie nicht da sind. Letztendlich geht man von Pontius zu Pilatus. Nun hat der Deutsche Bundestag dieses Thema auf den Weg gebracht. Seit dem Jahr 2025 gibt es die Möglichkeit, dass in unterschiedlichen Regionen Deutschlands – unter anderem in Nordrhein-Westfalen – die elektronische Patientenakte ausprobiert wird. Man muss allerdings klar und deutlich feststellen, dass die Zuständigkeit für dieses Gesetz beim Deutschen Bundestag liegt. Herr Dr. Vincentz, wir können hier viel über Datenschutz oder Nichtdatenschutz lamentieren und diskutieren. Eines ist jedoch klar: Bei der elektronischen Patientenakte ist der Datenschutz das A und O. Ohne Datenschutz geht Vertrauen verloren, ohne Datenschutz wird das nicht funktionieren. Für diese ganzen Fragen ist letztendlich aber auch nicht unsere Zuständigkeit gegeben; sie liegt beim Deutschen Bundestag. Ich finde, wir sollten diese Modellprojekte auslaufen lassen und uns anschauen, zu welchen Ergebnissen sie kommen. Das wird evaluiert, und dann muss überall dort nachgerüstet werden, wo es nicht funk-Landtag tioniert, und gegebenenfalls etwas ergänzt werden, wo heute etwas fehlt. (Beifall von der SPD) Die Zuständigkeit dafür hat der Deutsche Bundestag, und diese Zuständigkeit möchte ich ihm nicht unbedingt nehmen. Inhalte Ihres Antrags sind durchaus richtig und gehen durchaus in eine richtige Richtung. Aber ganz ehrlich: Sich mit etwas zu beschäftigen und etwas zu beschließen, wofür wir nicht zuständig sind, ist irgendwie nicht glaubwürdig. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
