landtag.nrw.de ↗

Sebastian Haug

CDU 22.05.2025 Sitzungen 18/95

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen steht für ein leistungsfähiges und verlässliches Gesundheitswesen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Seit wann?) Diese Stärke wollen wir erhalten und zugleich weiterentwickeln. Für die erfolgreiche Fortentwicklung unserer Gesundheitsversorgung ist das Vorantreiben der Digitalisierung eine zentrale Voraussetzung. Sie bietet große Chancen – nicht nur für schnellere Kommunikation, effizientere Verwaltungsabläufe und die Abschaffung von Faxnachrichten und Papierformularen, sondern auch für die Bereitstellung von Patientendaten immer dann und dort, wo sie benötigt werden, als Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und wirksame Behandlung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die elektronische Patientenakte für alle ist eine der wesentlichen Anwendungen im Rahmen dieser Digitalisierungsstrategie und wird die Zukunft unseres Gesundheitswesens entscheidend mitprägen. Landtag Selbstverständlich sind bei einem solchen Prozess bei allen Vorteilen, die er bietet, die Sorgen der Patienten um die Sicherheit ihrer hochsensiblen persönlichen Daten und der Schutz vor unberechtigter Weitergabe und vor Missbrauch absolut berechtigte Anliegen. Und selbstverständlich wurden diese berechtigten Anliegen bei der Entwicklung und Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte auch berücksichtigt. Der vorliegende Antrag hat mit einer seriösen Antwort auf diese berechtigten Sorgen und Anliegen allerdings mal wieder nicht das Geringste zu tun. Die Forderungen des Antrages sind zum Teil redundant, zum Teil widersprechen sie den eindeutig normierten Zuständigkeiten in unserem Gesundheitssystem und würden zu einem planlosen Nebeneinander von Initiativen und Institutionen und damit zu mehr Bürokratie führen. Einige der geforderten Maßnahmen sind bereits bundesgesetzlich geregelt und fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit und der Gematik GmbH. So entsprechen die verpflichtende Verschlüsselung aller Datenübertragungen und -speicherungen sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der ePA-Systeme den Zielsetzungen, die durch die bundesgesetzlichen Vorgaben – etwa der Datenschutzgrundverordnung und durch die IT-Sicherheitsstandards der Gematik – verfolgt werden. Die Gematik als die bundesweit zentrale Stelle zur Umsetzung der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens trägt die Verantwortung für die technischen Lösungen und für deren Evaluierung. Zusätzliche, möglicherweise voneinander abweichende Regelungen in den 16 Bundesländern wären nicht zielführend und mit der Zuständigkeitsverteilung in unserem föderalen System nicht zu vereinbaren. Auch für absolut sinnvolle und notwendige Informationskampagnen für Bürgerinnen und Bürger sowie das medizinische Personal liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit und insbesondere bei der Selbstverwaltung. Auch hier würden 16 zusätzliche landespolitische Initiativen mit den bestehenden, aufeinander abgestimmten Maßnahmen kollidieren und zu einem Regelungsflickenteppich führen. Verunsicherung bei den Patienten und den Beschäftigten im Gesundheitswesen wäre die Folge. Die Forderung, dass Patientinnen und Patienten jederzeit eine vollständige Kontrolle über ihre Daten haben sollen, entspricht genau den datenschutzrechtlichen Grundsätzen, die bundesweit verbindlich geregelt sind. Und die geforderte Einführung eines zusätzlichen unabhängigen Gremiums zur kontinuierlichen Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen und der Nutzerakzeptanz der ePA macht genauso wenig Sinn. Deutschlandweit bestehen zwischen dem BMG, der Gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Selbstver-22.05.2025 waltung abgestimmte Systeme zur Qualitätssicherung und Evaluation, die regelmäßig die Versorgungsqualität und die datenschutzrechtlichen Vorgaben prüfen. Parallele Strukturen in den 16 Bundesländern wären nicht effizient; sie würden nur zu mehr Bürokratie und im Zweifel zu Kompetenzstreitigkeiten führen. Fazit: Die Forderungen in diesem Antrag sind zum Teil redundant, zum Teil widersprechen sie der grundlegenden Kompetenzverteilung in unserem Bundesstaat und den Grundsätzen unseres selbstverwalteten Gesundheitssystems, zum Teil sind sie schlicht ungeeignet. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag daher ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

Alle Reden von Sebastian Haug Protokoll ↗