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Daniel Hagemeier

CDU 22.05.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere der Zukunft verpflichtete Koalition aus CDU und Grünen weiß um ihre Verantwortung, gerade den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung zu verbessern. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen zu optimieren, um konkrete und spürbare Maßnahmen insgesamt zu ermöglichen. So haben wir die Strukturen zur Unterstützung für Inklusionsbetriebe gestärkt, die Förderkulisse für Barrierefreiheit erweitert, die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben finanziell abgesichert und in den vergangenen Haushaltsjahren auch verlässliche Mittel für die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung bereitgestellt. Hinzu kommen ressortübergreifende Programme zur digitalen Barrierefreiheit, zur Qualifizierung von Assistenzkräften und zur Stärkung der Mobilitätsangebote im ländlichen Raum. All diese Maßnahmen sind Ausdruck eines Politikverständnisses des Zuhörens, des Priorisierens und des Handelns. Minister Karl-Josef Laumann und den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen bin ich deshalb dankbar, dass wir auch in diesen Landtag wichtigen Themenfeldern verlässlich und mit Blick auf das Wesentliche insgesamt zusammenarbeiten. Das Gehörlosengeld in Nordrhein-Westfalen dient als finanzielle Unterstützung für Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Es wird unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen gewährt und ist nicht als Einkommen im Sinne anderer Sozialleistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld zu werten. Es soll die Mehraufwendungen ausgleichen, die durch Hörbehinderung entstehen, wie beispielsweise Kosten für Gebärdensprachdolmetscher oder spezielle Hilfsmittel wie optische Klingelanlagen. Als Beauftragter meiner Fraktion für Menschen mit Behinderung liegt mir auch das Thema „Gehörlosengeld“ am Herzen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass wir heute gemeinsam einen Blick auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion werfen. Deshalb weise ich gleich zu Beginn explizit darauf hin, dass die Quantität nicht die Qualität oder die zielgerichtete Effizienz ersetzen kann. Natürlich gibt es haushaltspolitische Realitäten, die Sie alle kennen und die wir auch beim zur Diskussion stehenden Thema entsprechend berücksichtigen müssen – so wie in anderen Bereichen auch. Deshalb ist es mit einem einfachen Draufsatteln politisch nicht immer so einfach getan. Gerade bei Themen wie dem Gehörlosengeld ist mehr erforderlich als ein pauschaler Appell, zu erhöhen. Es braucht vor allem ein klares Zuwendungssystem der Effektivität und Effizienz. Oder anders formuliert: Wer bekommt was, warum und mit welcher Wirkung? Auf der Bundesebene wurden seit 2001 und in NRW seit 2004 zahlreiche auch finanzielle Verbesserungen für gehörlose Menschen insgesamt umgesetzt. So werden heute die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher in vielen Lebenslagen durch öffentliche Kosten- und Sozialversicherungsträger abgedeckt. Dies ermöglicht es, das Gehörlosengeld für andere Zwecke einzusetzen, als es vor der Regelung zur Kostenübernahme aus öffentlichen Mitteln möglich war. Gehörlosengeld ist, wie Sie alle wissen, keine bundeseinheitliche Leistung. Es ist eine freiwillige Landesleistung, die in einigen Bundesländern überhaupt nicht gezahlt wird.

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