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Christof Rasche

22.05.2025 Sitzungen 18/95

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/13823. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 6 Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13835 erste Lesung 22.05.2025 Ich eröffne die Aussprache, und Ministerin Ina Scharrenbach hat das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nun ist es so weit: Diese Landesregierung geht als erste den Weg einer anteiligen Entschuldung der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen. Das Gesetzgebungsvorhaben, das heute erstmals gelesen und – das ist der Wunsch der Landesregierung – noch vor der parlamentarischen Sommerpause in diesem Jahr verabschiedet wird, heißt „ASEG“. „ASEG“ können Sie übersetzen in „anpacken, stärken, entlasten, gestalten“ – auch wenn es eigentlich sperrigerweise „Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen“ heißt. Besser übersetzt ist es mit „anpacken, stärken, entlasten, gestalten“, weil die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen verlässlich bleiben in der Zusage, eine anteilige Entschuldung der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Stichtag, auf den es jetzt ankommt, ist der 31. Dezember 2023. Laut der amtlichen Schuldenstatistik haben wir Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung über 20,9 Milliarden Euro. Ich betone immer wieder und werde auch heute nicht müde, das zu tun: Die Kommunen haben seit 2016 rund 25 % der Liquiditätskredite abgebaut. Das sind rund 7 Milliarden Euro. Diese Leistung haben die Städte und Gemeinden erbracht und gleichzeitig in den vergangenen Jahren, seit 2017, erheblich in die Infrastruktur investiert – in Schulen, Straßen, Brücken, in die Kindertagesbetreuungsinfrastruktur und vieles mehr. Es ist an der Zeit, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen auf den Weg machen und mit der anteiligen Entschuldung der Kommunen beginnen. Warum anteilig? Weil wir zugegebenermaßen die Koalitionsbildung auf Bundesebene abgewartet haben. Es ist dem Ministerpräsidenten gelungen, dass in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD erstmals ein klarer Finanzbeitrag aufgenommen wurde, um letztendlich dafür Sorge zu tragen, dass der Bund sich an der Entschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen beteiligt. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir natürlich noch keinen Entwurf der neuen Bundesregierung. Den können wir zugegebenermaßen auch noch nicht haben, weil sie erst seit 14 Tagen im Amt ist. Wir haben aber gesagt: Wir warten nicht ab, ob und wann die Bun-Landtag desregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorlegen wird, sondern wir gehen so voran, wie es die Zukunftskoalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei zahlreichen Themenstellungen zur Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tut – so auch heute. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herzstück des Ganzen ist die Entlastung nach drei Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen. Insgesamt werden 50 % des von den teilnehmenden Kommunen gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Landesschuld übernommen. Allen Teilnehmerkommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen. Und nach der Teilnahme an der anteiligen Entschuldung übersteigen die bei der Kommune verbleibenden Altschulden den Pro-Kopf-Wert von 1.500 Euro nicht. Das sind die Kriterien. Damit sind sie klar. Wenn Sie als Landtag Nordrhein-Westfalen – und darauf setzen wir – den Gesetzentwurf der Landesregierung verabschieden, dann kommt noch ein bisschen Arbeit auf die Kommunen zu. Damit sind ein paar Prüfschritte verbunden, die man wunderbar über die Sommerferien erledigen kann, sodass die Räte idealerweise noch im August Entscheidungen treffen können, ob man an der Entschuldungshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen teilhaben will oder nicht. Daran schließen sich wieder Prüfschritte an. Das ist normal; so wird es sein. Wir werden diese Kriterien in die Tat umsetzen. Das ist ein Meilenstein für die Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen. Das verschafft Luft, und es schafft Vertrauen. Wir wissen, dass die Städte und Gemeinden das Fundament unseres demokratischen Staatsaufbaus sind. Das stärkt zugleich unsere Demokratie, die Handlungsfähigkeit der Räte und Kreistage, diejenigen, die ehrenamtlich Kommunalpolitik verantworten, sowie diejenigen, die die Kommune hauptamtlich verantworten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn eine Verbindlichkeit zur Liquiditätssicherung in die Landesschuld übernommen wird, wird sie hart und direkt gegen das Eigenkapital in der Kommunalbilanz ausgebucht. Das stärkt das Eigenkapital. Das ist ein weiterer positiver Effekt, denn das wird letztendlich zur Entlastung beim Zinsaufwand führen. Das ist ablesbar; das ist nachvollziehbar. Deswegen ist heute ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Anpacken, stärken, entlasten, gestalten: ASEG NRW – Ihnen zur Beratung auf den Tisch gelegt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 22.05.2025

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