Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bargeld steht für Freiheit, Unabhängigkeit und Flexibilität. Daran besteht auch weiterhin kein Zweifel. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Doch auch das bargeldlose Bezahlen bietet zahlreiche Vorteile für Kunden und Unternehmen. Es ist einfach, schnell und komfortabel. So ersparen sich Kunden den Weg zum Geldautomaten, das Mitschleppen von Kleingeld im Portemonnaie. Und Unternehmen ersparen sich das Zählen der Einnahmen am Abend. Auch das wird dadurch reduziert. Zudem sorgt bargeldlose Zahlung zweifellos für ein gewisses Maß an zusätzlicher Sicherheit, da zum Beispiel die Gefahr von Überfällen und Ähnliches reduziert wird. Aus diesen Gründen ist es individuell betrachtet aus Sicht von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern durchaus so, dass viele auf bargeldlose Zahlungsmittel zurückgreifen und Unternehmen bargeldlose Zahlungsmethoden anbieten. Sie wollen und müssen mit der Zeit gehen. Insbesondere jüngere Kunden setzen häufig sehr stark auf mobile und digitale Zahlungsmöglichkeiten. Um es noch einmal klar zu sagen: Entscheidend für uns bleibt, dass die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und bargeldlosem Bezahlen für die Kunden im Alltagsgeschäft erhalten bleibt. (Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Genau das – da beziehe ich mich ausdrücklich auf das, was Kollege Krückel vorgetragen hat – findet sich als Grundtenor im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wieder. Freiheit findet aber immer dort ihre Grenze, wo sie zu kriminellen Zwecken genutzt wird. Es hat einen merkwürdigen Beigeschmack, wenn an manchen Stellen bei größeren Geldsummen nur mit Bargeld gezahlt werden kann. Denn wir wissen aus der Praxis – das sieht nicht nur die Steuerfahndung, sondern das kann jeder Einzelne mit offenen Augen erkennen –, dass Steuerhinterziehung und Geldwäsche Tor und Tür geöffnet sind, wo viele Menschen mit Landtag großen Mengen von Bargeld unterwegs sind. Da ist die Versuchung, zu vermeiden, dass der Fiskus seinen Anteil bekommt, relativ groß; wir alle wissen, in welchen Segmenten unserer Gesellschaft. Dort, wo am Staat vorbei agiert wird, spielt das in besonderer Weise eine Rolle. Deshalb hat die Koalition auf Bundesebene entschieden, entschlossener gegen Finanzkriminalität vorzugehen, und sie nennt als ein Beispiel solche Dinge, die im Kassengesetz des Bundes evaluiert werden müssen. Darauf, dass diese Evaluation erst noch stattfindet, hat Kollege Krückel hingewiesen. In den Jahren 2023 und 2024 sind in den Ländern Daten erhoben worden, die das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung der Länder und der Verbände in diesem Jahr auswerten. Dieser Evaluierungsbericht wird nach der Zeitplanung des BMF für Ende dieses Jahres erwartet. Dann kann man eine steuerfachliche und eine politische Diskussion darüber führen, welche Regelungen des Kassengesetzes sich bewährt haben und welche nachgeschärft oder geändert werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies aus unserer Sicht allerdings verfrüht. Deshalb sollten wir zunächst diesen Evaluierungsbericht und die konkreten Vorschläge der Bundesregierung dazu abwarten. Sie können sicher sein, dass sich Nordrhein-Westfalen zu gegebener Zeit sachgerecht und im Sinne dessen, was ich hier vorgetragen habe, in die Debatte einbringen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
