Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in dem Antrag um zwei Aspekte: zum einen um die Registrierkassenpflicht und zum anderen um die Bargeldnutzung. Ich will ausdrücklich sagen: Was Registrierkassen angeht, ist eine Pflicht aus unserer Sicht differenziert zu sehen. Für Kleinunternehmer wollen wir Kosten und Bürokratie möglichst gering halten. Andererseits gibt es aber auch ein legitimes staatliches Interesse, für steuerliche Zwecke ab bestimmten Umsatzgrößen Geschäftsprozesse leichter nachvollziehen zu können. Insofern müssen wir die Debatte weiter führen. Ein Kompromiss könnte aus unserer Sicht beispielsweise darin liegen, ab gewissen Schwellenwerten die Erfassung von Zahlungen in Registrierkassen zu fordern, aber auf die unsinnige Bonpflicht zu verzichten. Wir sehen aktuell im Einzelhandel und speziell bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wie Backwaren im Bäckereiverkauf, welch immense Müllproduktion gegenwärtig geschieht, die ökonomisch und ökologisch unsinnig ist, wenn ein Großteil der Kunden den Bon gar nicht annimmt oder nach dessen Erhalt wieder wegwirft. Insofern lassen Sie uns gerne über Registrierkassenpflicht und Bonpflicht reden. Bei der Bargeldnutzung muss sich die FDP-Landtagsfraktion mit ihrer klaren Haltung nicht verstecken. Wir sind die Ersten, die in diesem Hohen Hause bereits den Erhalt von Barzahlungsmöglichkeiten und auch die Gefahren einer zunehmenden Einschränkung der Bargeldverwendung thematisiert haben. Bereits vor zehn Jahren ist das gewesen, im Jahr 2015 also, nachlesbar in Landtagsdrucksache 16/9597. Da gab es einen Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Mündige Bürger nicht immer mehr bevormunden und unter Generalverdacht stellen“. Dieser hat zu einer erkenntnisreichen Anhörung geführt. Anlass war damals ein immer wieder vorgetragener Vorstoß des früheren Finanzministers Norbert Walter-Borjans, der sich für Bargeldobergrenzen ausgesprochen und diese ab einem Betrag von 2.000 Euro für vertretbar gehalten hat. Dagegen haben wir als FDP-Landtagsfraktion uns stets gewehrt. Da hat sich unsere Sicht der Dinge nicht geändert. Landtag Ich habe die Einlassungen des heutigen CDU-Finanzminister in seiner damaligen Rolle, die mir aus der damaligen Zeit erinnerlich sind, so verstanden, dass auch er Bargeldeinschränkungen in der Nutzung nicht befürwortet und viel Sympathie für den damaligen FDP-Antrag hat durchblicken lassen. Deshalb sagen wir: Wir sind weder für noch gegen Bargeldnutzung, sondern wir wollen, dass in einer Marktwirtschaft Menschen selbstbestimmt für sich entscheiden können, wie sie bezahlen wollen, weil es unterschiedliche Präferenzen gibt. Es gibt unterschiedliche Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bezahlsysteme. Also überlassen wir doch den Menschen die freie Entscheidung, wie sie im rechtlich zulässigen Rahmen am liebsten bezahlen wollen. (Beifall von der FDP) Deshalb sage ich ausdrücklich auch hier noch einmal für die FDP-Landtagsfraktion: Selbstverständlich gibt es auch zukünftig für die Nutzung von Bargeld gute Gründe, genauso wie es gute Gründe dafür gibt, dass andere Menschen Präferenzen für digitale Zahlungssysteme haben. Menschen, denen das Thema „Datenschutz“ sehr wichtig ist, wissen, was heute Zahlungsdienstleister mit Daten machen, wie weit die Befugnisse nach der PSD2-Richtlinie gehen, an Erkenntnissen zu kommen, selbst wenn der Kunde das nicht will, welche Persönlichkeitsprofile in Zeiten von Big Data entstehen, welche Scoring-Modelle die Schufa aus Erkenntnissen entwickelt, die sie aus finanziellen Transaktionen gewinnt. All das kann man durchaus kritisch sehen, und das haben wir unter Verbraucherschutzgesichtspunkten an anderer Stelle hier im Landtag auch kritisch reflektiert. Insofern ist die Praktikabilität einer kontaktlosen digitalen Zahlmöglichkeit auf der einen Seite für viele Menschen von Vorteil. Dafür hat Kollege Krückel gerade einige Beispiele genannt, die eine Erleichterung für einen Händler wie auch für einen Kunden darstellen können, Prozesse digital abzubilden. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Aufwendungen, denn Zahlungsdienstleister sind nicht die Caritas. Die wollen damit Geld verdienen. Sie müssen teilweise mehrere Prozent ihres Umsatzes beim Zahlungsdienstleister lassen. Da sage ich: Wie sich in der Marktwirtschaft ein Verbraucher frei entscheiden darf, muss sich auch ein Unternehmer frei entscheiden dürfen, diese paar Prozent an einen Zahlungsdienstleister nicht abdrücken zu wollen, weil er vielleicht selbst seine Geschäftsprozesse effizienter organisiert bekommt. Lassen Sie Menschen wie auch Unternehmer in einer Marktwirtschaft selbst entscheiden, was sie wollen. Wir können als Staat dafür sorgen, dass es einen Rechtsrahmen gibt, damit hier von allen möglichst rechtskonform gehandelt wird. Dann weiß doch jeder 22.05.2025 am Ende des Tages, wie er sich betätigen möchte. Das wäre der freiheitliche Ansatz, für den wir weiterhin werben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
