Frederick Cordes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vor zwei Wochen hat das EU-Parlament die Immunität des AfD-Politikers Bystron aufgehoben. Gegen ihn wird wegen mutmaßlicher Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Betrug ermittelt. Ich zitiere aus einem Artikel von T-Online vom 6. Mai: „Der Münchner Staatsanwaltschaft zufolge bestehe der Verdacht, dass Bystron Bargeld oder Kryptowährungen erhalten habe. Dafür habe er sich ‚im Interesse der russischen Regierung‘ verhalten, wie es in der Begründung heißt.“ In derselben Woche hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Maximilian Krah beantragt. In diesem Ermittlungsverfahren geht es ebenfalls um mutmaßliche Geldwäsche und Bestechlichkeit, diesmal allerdings nicht aus Russland, sondern im Zusammenhang mit chinesischer Spionage. Wenn die als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei heute also einen Antrag einbringt, in dem sie von Bargeld als „gelebte Freiheit“ spricht, entbehrt das nicht einer gewissen Ironie. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Ihr geht es offenkundig nicht um die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie man zahlen möchte, denn das sichern wir jedem selbstverständlich auch weiterhin zu. Der AfD geht es nur um die Freiheit, Geld anzunehmen, ohne dass es jemand mitbekommt, und das machen wir nicht mit. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Ich sage es, wie es ist: Wir lehnen diesen Antrag ab. – Glück auf! (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
