Nadja Lüders
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ist der vorgelegte Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes nur der Beweis für Lobbyarbeit at its best? Oder will Herr Kollege Brockes zeigen, dass er mal wieder schneller ist, als die Rechtsprechung erlaubt? (Ralf Witzel [FDP]: Die Rechtsprechung ver- bietet keine Gesetzesinitiativen des Parla- ments!) Im WDR-Interview wird er wie folgt zitiert: „Es kann doch nicht […] sein, wenn innovative Konzepte wie Automatikshops ausgebremst werden, obwohl kein Personal notwendig ist.“ Herr Kollege, ausgebremst wird hier niemand – gar nicht. Es wird ja gerade in einem gerichtlichen Verfahren, in einem Hauptsacheverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, geklärt, ob Ihre Behauptung, dass gar kein Personal benötigt werde und damit das Verkaufsverbot am Sonntag nicht gelte, stimmt oder eben nicht stimmt. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs behaupten Sie einerseits, dass keine schutzrelevanten Belange, welche das Ladenöffnungsgesetz verfolgt, berührt seien. Andererseits stellen Sie selbst dann fest, dass das Personal die Automaten besser nicht am Sonntag auffüllt; das nehmen Sie also heraus. Ganz so einfach, wie Sie es im Interview dargestellt haben, so ganz ohne Personal, scheint es dann auch bei Ihnen nicht zu gehen. (Dietmar Brockes [FDP]: Dann wird halt am Montag aufgefüllt!) – „Dann wird halt am Montag aufgefüllt“, sagen Sie. Wunderbar. Landtag Die Dinger werden videoüberwacht. Sie sagen, das Personal für die Videoüberwachung fiele nicht unter den Schutz des Ladenöffnungsgesetzes; das könne man mal links liegen lassen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Was machen wir aber, wenn wir mit der EC-Karte einkaufen gehen und die im Automaten stecken bleibt? Dann freut sich der Kunde wenig; dann muss ein Techniker her. Was ist das denn dann? Ist das nicht Service at its best für die Kunden? Nehmen wir auch den Techniker heraus? Verschüttet einer eine Flasche Milch beim Ziehen aus dem Automaten, muss eine Reinigungskraft her, gerade im Sommer ist das nicht so angenehm. Nehmen wir die auch mal raus? Das sind Fragen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf und Ihrer Begründung nicht ansatzweise angesprochen haben. (Zurufe von Dietmar Brockes [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) Es sind aber Fragen, mit denen sich derzeit das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt. Ich finde, dass es diesem Parlament deswegen gut zu Gesicht stünde, nicht schneller, besser oder schlauer sein zu wollen, sondern sich ausführlich mit den unterschiedlichen Argumenten auseinanderzusetzen und dann auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Die SPD-Fraktion stimmt der Überweisung gerne zu, um mit Rechtsklarheit im Rücken entscheiden zu können, ob wir überhaupt eine Änderung des derzeitigen Ladenschlussgesetzes brauchen, und wenn ja, in welcher Form. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
