Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Neutralität darf man nicht mit Haltungslosigkeit verwechseln. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Und eine konsequente Haltung für Demokratie und die freiheitliche demokratische Grundordnung kann und darf auch nicht durch ein falsch verstandenes Neutralitätsgebot unterlaufen werden. Auch den sogenannten Beutelsbacher Konsens, also das Überwältigungsverbot, darf man ruhig als Aufforderung für politische Bildung verstehen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Vor diesem Hintergrund haben wir, glaube ich, ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis davon, was die Aufgabe politischer Bildungsarbeit auch und gerade durch Jugendverbände ist, was eine Neutralitätspflicht ist und was der Versuch ist, Neutralität als Vehikel zu nutzen, um an der einen oder anderen Stelle das zu unterbinden, was einem nicht passt. (Zuruf von Zacharias Schalley [AfD]) Das ist in einer Demokratie so nicht möglich. Und das ist das Kennzeichen einer Demokratie. Unsere Jugendverbände arbeiten daran, genau über diese Arbeit junge Menschen zu mündigen Bürgerinnen und Landtag Bürgern dieses Landes und dieser Demokratie zu machen. (Zacharias Schalley [AfD]: Von wegen!) Es ist festgelegt, dass freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemäß der Verfassung auch Grundrechtsträger sind und ein Recht auf Versammlungsund Meinungsfreiheit haben (Markus Wagner [AfD]: Aber nicht auf Steuer- gelder! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) und dass sie vor diesem Hintergrund in dieser Freiheit und in der Wahrnehmung dieser Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen. Um es noch mal deutlich zu sagen: Die Jugendverbände kriegen an der Stelle doch nicht das Geld fürs Demonstrieren. Andersrum ist es aber auch so, dass Jugendverbände in der Ausübung dieses Grundrechts nicht eingeschränkt werden dürfen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Markus Wagner [AfD]: Steuer- gelder sind kein Grundrecht!) Dass die Kinder- und Jugendhilfe dabei angesichts einer großen Vielfalt an Trägern mit unterschiedlichen Wertorientierungen und damit verbundenen Angebotsmethoden und Inhaltsvielfalt verbunden ist, ist in unserer Demokratie genauso wünschenswert. Und die Pluralität ist ja auch gesetzlich festgeschrieben. Fördernehmer haben sich an Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu halten. Dazu gehört andersherum aber auch, dass ihnen genau diese dort verbrieften Grundrechte zustehen. Im SGB VIII ist schon bereits geregelt, dass freie Träger sich ans Grundgesetz halten müssen, dieses beachten müssen. Das heißt, es besteht aus unserer Sicht überhaupt kein Regelungsbedarf. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, Jugendverbände unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. Auch das regelt das SGB VIII. Gleichermaßen sind im SGB VIII auch die Kriterien für eine Förderung festgelegt. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, also ob sie anerkannte Träger der Jugendhilfe sind, auch geprüft. Im Zuge des Gedankens von Pluralität, von Vielfalt und unserer demokratischen Ordnung ermöglicht es auch die Abgabenordnung und deren Anwendung, dass sich freie Träger als gemeinnützige Organisationen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit zu tagespolitischen Themen äußern dürfen. Das ist auch elementar wichtig in einer Demokratie, die auf einer starken Zivilgesellschaft – und dazu zählen unsere Jugendverbände – fußt. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und von Frank Jablonski [GRÜNE]) 21.05.2025 Hinsichtlich auch erträumter Sanktionen muss man ganz klar festhalten, dass eine Beteiligung an verfassungskonformen Demonstrationen oder politische Meinungsäußerungen nicht zum Entzug von Fördermitteln führen – im Gegenteil. Sie dürfen auch nicht dazu führen, weil sich dann im Grunde genommen die Politik und der Fördergeber des Überwältigungsverbotes sozusagen schuldig machen würden, indem wir ihnen darüber oktroyieren, was sie zu sagen haben und was nicht. Wir sehen doch durch das SGB VIII und durch die Abgabenordnung hinlängliche Rahmenbedingungen gegeben, die klarmachen, dass dies die Förderbedingungen sind, die aber gleichzeitig deutlich unterstreichen, was die grundrechtlich verbrieften Rechte von Jugendverbänden sind. Mal ganz abgesehen von diesen gesetzlichen Grundlagen möchte ich auch betonen, dass wir auch als Landesregierung das zivilgesellschaftliche Engagement, insbesondere auch von jungen Menschen, ausdrücklich begrüßen. (Zuruf von Zacharias Schalley [AfD]) Jugendverbandsarbeit hat auch einen Bildungsauftrag. Dazu gehört die Stärkung des Demokratieverständnisses. Dazu leisten unsere Jugendverbände einen wichtigen Beitrag. Zivilgesellschaftliches Engagement für ein friedliches Zusammenleben ist das Kernelement unserer Verfassung und des staatlichen Auftrags der politischen und demokratischen Bildung junger Menschen. Kinder- und Jugendhilfe ist dabei wie unsere Gesellschaft insgesamt – Gott sei Dank – von Vielfalt und Diversität geprägt. Genau so sind es auch die Zielgruppen der Jugendverbandsarbeit. Genau so wollen wir auch zukünftig junge Menschen zu selbstbestimmten und von klarer Haltung für die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes befördern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
