Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens, aber auch darüber hinaus gleichen immer mehr einer Kampfzone. Menschen kämpfen um ein erschwingliches Heim, ein angemessenes Zuhause. Die Mieten steigen ohne Ende, während die Leerstandsreserven in den Brennpunkten des Wohnungsbedarfs nahezu verschwunden sind. So liegt die Leerstandsquote in Münster bei nur 0,2 % und in Köln unter 1 %. Eine kurze Angebotsdauer bei einer stetig sinkenden Zahl verfügbarer Wohnungen unterstreicht die wachsende Anspannung des Marktes in vielen Regionen. Besonders in ländlichen Kreisen wie Düren oder Warendorf steigen die Angebotsmieten rasant. Die SPD hat vor diesem Hintergrund mal wieder einen Antrag eingereicht, der von einem Tunnelblick geprägt ist, der der komplexen Lage nicht gerecht wird. Denn sie fokussiert sich einmal mehr einzig und allein auf den sozialen Wohnungsbau als Allheilmittel. Jedes Wohnungsmarktproblem wird auf einen Mangel an Sozialwohnungen reduziert. Bekannte Schwächen und Ineffizienzen werden ausgeblendet. Das hilft uns in der aktuellen Situation nicht weiter. (Beifall von der AfD) Vor diesem Hintergrund muss man auch die Bewilligungszahlen lesen, die Sie in Ihrem Antrag aufführen. Der Bund hat seine Finanzhilfen für die Länder von 1 Milliarde Euro im Jahr 2021 schrittweise gesteigert. Letztes Jahr beliefen sich die Mittel bereits auf 3,15 Milliarden Euro, davon über 400 Millionen Euro für NRW. Und die Landesregierung hat im vergangenen Jahr noch eine zusätzliche Milliarde Förderzusagen aus dem Hut gezaubert. 2021 wurden in NRW mit Förderzusagen in Höhe von 768 Millionen Euro 5.239 Sozialmietwohnungen realisiert. Das entspricht 146.631 Euro pro Wohnung. 2024 wurden mit fast 1,6 Milliarden Euro 6.726 Sozialmietwohnungen gefördert, also 236.292 Euro pro Wohnung. Mit einem mehr als verdoppelten Mitteleinsatz ergab sich 21.05.2025 somit ein Bewilligungsplus von lediglich 28 % – kaum Zuwachs bei den Bewilligungszahlen trotz ständig erhöhter Mittel. Diese Zahlen zeigen die Grenzen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf, und die SPD weigert sich, diese Grenzen anzuerkennen. Der Steuerzahler bekommt zunehmend weniger Gegenwert für seine sehr hohe Belastung. Politiker müssen sich die Frage stellen, ab wann wir eine Grenze erreicht haben, in der das nicht mehr zu rechtfertigen ist, und ob wir uns nicht vielmehr vornehmlich der Aufgabe stellen sollten, wie wir bestehende Vorgaben und Anforderungen im Bauwesen reduzieren können, um das Bauen allgemein wieder spürbar günstiger zu machen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird übrigens ein kräftiger Ausbau der sozialen Wohnraumförderung angekündigt – und das von einem bereits hohen Ausgangsniveau ausgehend. NRW muss dazu natürlich – das ist auch meine Auffassung – selbstverständlich seinen Beitrag der Kofinanzierung leisten. Wird das vorhandene Geld noch wirksamer eingesetzt, indem wir, wie von der AfD beantragt, die hohen Baukosten durch einen Regelstandard nach Vorbild Schleswig-Holsteins ein Stück weit deckeln, ließe sich mit den gegebenen Mitteln schon einiges bewerkstelligen. Die SPD will aber etwas ganz anderes: Ihr schwebt ein institutionelles Paralleluniversum vor, das weder schlank noch zu Ende gedacht ist. Zwar besteht zweifelsohne Handlungsbedarf bei finanzschwachen Kommunen und solchen ohne eigenes kommunales Wohnungsunternehmen, doch handelt es sich hier um Probleme der Umsetzung. Sozialwohnungen werden auch in finanzschwachen Kommunen gefördert, wenn Bedarf dafür besteht. Die SPD fordert unterdessen, dass Bund, Land und sämtliche Kommunen Grundstücke in einen Bodenfonds einlegen sollen, um finanzschwachen Kommunen damit Investitionen in den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau vor Ort zu ermöglichen. Doch stellt sich mir unweigerlich die Frage: Was ist, wenn Kommunen nicht mitmachen? Wollen Sie die Städte und Gemeinden zur Teilnahme an diesem Fonds zwingen? Die öffentliche Wohnraumförderung operiert mit projektbezogenen Darlehen. Der Sinn des Poolings von Grundstücken erschließt sich nicht. Finanzschwache Kommunen können kaum nennenswert beitragen, während finanziell bessergestellte Kommunen wenig Interesse daran haben werden. Ein dezentrales Vorgehen mit den bestehenden Akteuren, das die Besonderheiten jedes Wohnungsmarktes in den Blick nimmt, wäre deshalb aus meiner Sicht deutlich zielführender. Dann bringen Sie eine vermeintlich moderne und schlanke Landeswohnungsbaugesellschaft ins Spiel, Landtag was einerseits wenig überrascht, andererseits dann doch in Bezug darauf, wie Sie diese ausgestalten wollen: Sie soll nur als Servicegesellschaft agieren und wäre mit besagtem Bodenfonds verknüpft. Mit den Kommunen als Mitgliedern und versehen mit einer Landesbürgschaft soll sie im Zusammenspiel mit der NRW.BANK Kredite organisieren und verwalten sowie im Namen der Kommunen unter Nutzung der öffentlichen Wohnraumförderung das Baumanagement führen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: Die Landeswohnungsbaugesellschaft „benötigt keinen Wasserkopf, weil sie lediglich zwischen den Kommunen als Auftraggebern, dem Finanzierer (NRW.BANK) und den Bauunternehmen und Verwaltern koordiniert.“ Wenn man nach einem Beispiel für einen Wasserkopf sucht, hier findet man es. Diese ganze Idee erweist sich als eine zentralistische Kopfgeburt. (Beifall von der AfD) Die Krönung ist, dass private Investoren und freie Wohnungsunternehmen, typisch SPD, konsequent ausgeschlossen werden. Wer braucht ein solches bürokratisches Monster, das überall mit drinhängt? Es gibt bereits die NRW.BANK, private Bauunternehmen, Generalunternehmer und Projektentwickler. Diese neue Landeswohnungsbaugesellschaft verzerrt den Wettbewerb, beschwört Konflikte mit dem EU-Beihilferecht herauf und schafft massive Fehlanreize sowie Haftungsrisiken für die Steuerzahler. Ihr gesamtes Konstrukt zielt schlicht darauf ab, private Akteure auszuschließen und die Kommunen an der kurzen Leine zu halten. Die AfD setzt sich weiterhin für dezentrale Lösungen ein. Das beinhaltet durchaus auch – das möchte ich noch einmal betonen – Wege einer aktiven kommunalen Bodenpolitik. Wenn Kommunen beispielsweise mit geeigneten verbilligten Grundstücken den Wohnungsbau voranbringen wollen, sollten sie diese den Investoren über Konzeptvergaben anbieten. Die Investoren können daraufhin Wohnungen bauen, auch gerne Sozialwohnungen, und die Kommune könnte die Einnahmen zum Beispiel zum Ankauf neuen Baulandes nutzen, eventuell auch zur Deckung von Kosten der Bauleitplanung und Erschließung. Das Land könnte – wo nötig, darüber lässt sich diskutieren – eine Anschubfinanzierungshilfe leisten. So können Kommunen angesichts knapper Flächen Handlungsfähigkeit sowie Gestaltungsoptionen für die Stadtentwicklung zurückgewinnen, ganz ohne den zusätzlichen Aufwand zentraler Grundstückspools und aufgeblähter Behörden. Gemeinden ohne eigenes kommunales Wohnungsunternehmen brauchen ebenfalls keine Landeszentraloberwohnungsgesellschaft. Stattdessen können sie private Akteure und benachbarte kommunale 21.05.2025 Wohnungsunternehmen aktivieren. Private Investoren und freie Wohnungsunternehmen können auch Sozialwohnungen bauen. Was es letztlich braucht, ist der politische Wille zur Senkung der Baukosten, damit die Bagger wieder rollen, um bei den Worten der neuen Bundesbauministerin zu bleiben. Zentralismus hingegen ist das Ende im Gelände. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
