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Angela Freimuth

FDP 21.05.2025 Sitzungen 18/94

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wenn die Kollegen der SPD das Geld besorgen, also dann … Ich glaube aber, wir müssen uns schon etwas intensiver damit auseinandersetzen – das ist gerade auch schon in der Debatte deutlich geworden – und uns vor allen Dingen auch die Realität eingestehen, dass wir mittlerweile vielerorts in unserem Land Wohnen als eine soziale Frage in unserer Gesellschaft haben und dort ausgesprochen angespannte Wohnungsmärkte vorfinden. Wir haben die Probleme auch schon vielfach hier im Hohen Haus, aber auch im Fachausschuss diskutiert, in diversen Anträgen, Anhörungen dazu, in den Gesprächen mit den Sachverständigen, mit den Architekten, mit den Ingenieuren, mit dem Baugewerbe, also mit ganz vielen Beteiligten, die alle ein Landtag Interesse daran haben, dass wir in Nordrhein-Westfalen und am besten auch bundesweit den Baumotor wieder ankurbeln. Denn nicht nur die Frage von bezahlbarem Wohnraum, der insbesondere aufgrund des Wohnungsmangels in vielen Orten fehlt, ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen, sondern wir dürfen auch nicht außer Acht lassen, dass in der Wertschöpfungskette Bau sehr viele Menschen Ausbildung und Arbeit finden und dort die Wertschöpfung stattfindet. Der vorliegende Antrag der Kollegen der Sozialdemokratie greift deswegen völlig zu Recht ein Thema auf, bei dem auch wir Freie Demokraten Handlungsbedarf sehen. In dem Antrag wird zwar die Problemlage aufgegriffen, aber die vorgeschlagenen Lösungen sind eher die altbekannten Haltepunkte. Zwei zentrale Forderungen gibt es in dem Antrag. Die eine ist der revolvierende Bodenfonds, also ein Sondervermögen. Die andere ist die Erneuerung der Forderung nach einer Landeswohnungsbaugesellschaft. Beide Ansätze verdienen eine sachliche Betrachtung, insbesondere wenn wir, wie es gerade schon angesprochen wurde, vielleicht das eine oder andere etwas konkreter diskutieren wollen. Ich will auch nicht in Abrede stellen, dass die beiden vorgeschlagenen Instrumente von der antragstellenden Fraktion gut gemeint sind. Ja, ein Bodenfonds kann in bestimmten Konstellationen ein hilfreiches Instrument der Bodenbevorratung sein. Wer wollte einer effektiven, vorausschauenden und wirtschaftlichen Liegenschaftspolitik insbesondere zur Sicherung der Wohnbedürfnisse auch widersprechen? In Kommunen mit geordneten Haushalten ist da sicherlich auch heute schon vieles machbar. Aber im Einzelfall muss man sehr genau hinschauen, ob das zulässig, tragfähig und auch sinnvoll sein kann. Insbesondere in den finanzschwachen Kommunen stellt sich die besondere Frage, ob die Einbringung von Grundstücken in ein solches Konstrukt mit den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung vereinbar ist. (Beifall von der FDP) Diese Bedenken scheinen auch bei der Landesregierung diskutiert zu werden, denn das ist ein Punkt, der wohl auch dazu geführt hat, dass ein tragfähiges Konzept für einen solchen Bodenfonds, der im Koalitionsvertrag verabredet wurde, im Augenblick weder vorliegt noch weiterverfolgt wird. Die Landeswohnungsbaugesellschaft ist, könnte man sagen, der SPD-Evergreen oder die Allzweckwaffe oder der Rohrkrepierer. (Sebastian Watermeier [SPD]: Der Klassiker!) 21.05.2025 Der Gedanke ist keineswegs neu. In nahezu allen Expertenanhörungen der letzten Jahre wurde das immer wieder auch von den Kollegen der Sozialdemokratie in die Debatte eingebracht. Aber mal abgesehen von dem Binnenverhältnis zu den vielen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften – Kollege Klocke hat gerade richtigerweise darauf hingewiesen –, muss man auch gucken, mit welchen Instrumenten eine solche Landeswohnungsbaugesellschaft dann überhaupt noch ihre Lücke fände. Die Herausforderungen, was Bauland, Planungskapazitäten, Fachkräfte, hohe Materialkosten und damit eben auch die Herausforderungen für eine nur im Ansatz darstellbare Wirtschaftlichkeit betrifft, bestehen doch an der Stelle weiter. Die Frage – das können wir ja sicherlich im Fachausschuss weiter diskutieren –, wie tatsächlich die Abgrenzung zu NRW.URBAN und zur Wohnungsbauförderung der NRW.BANK aussehen soll, wird sicherlich von Interesse sein. Wir Freie Demokraten sagen ausdrücklich, wir müssen den Weg, den wir durchaus gemeinsam auch in den Gesprächen mit den Sachverständigen immer wieder beschrieben haben, fortsetzen, dass wir unseren Beitrag dazu leisten müssen, dass Baugenehmigungen schneller erteilt werden, dass die Verfahren digital erfolgen können, dass auch die Prüfungen digital und effizient erfolgen können, dass wir schauen müssen, wie wir zum Beispiel Standards absenken und nicht verpflichtend vorgeben können – da ist die Änderung im BGB noch ausstehend –, wie wir tatsächlich wieder mehr Vertragsfreiheit eröffnen können, wie wir Bauinvestitionswillige – es gibt ja Menschen, die in den Wohnungsbau investieren wollen – mit Verlässlichkeit, Planbarkeit und dem Unterlassen von zusätzlichen Gängelungen und bürokratischen Vorgaben in die Lage versetzen, dass sie diese Investitionen tätigen können und wollen. Ganz nebenbei könnten wir natürlich auch darauf verzichten, politische Vorgaben zum Beispiel im Bereich des Landes zu unterlassen – Stichwort: Mietenregulatorik –, und wir könnten natürlich auch unseren Beitrag leisten, dass zum Beispiel der Erwerb von Grundstücken durch eine Grunderwerbsteuersenkung wieder leichter finanzierbar wäre. (Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Christian Dahm [SPD]: Das ist der Klassiker!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht ist nicht die Gründung neuer Gesellschaften die Lösung – das schafft nicht einen einzigen Quadratmeter mehr Wohnraum –, sondern die Herausforderung ist, dass wir hier tatsächlich konkrete Engpässe und Hinderungsgründe für Bauen und Bauinvestitionen beseitigen müssen. Private Investitionen in den Wohnungsbau sind notwendig, und wir sollten die Kreativität dieses Hauses dafür verwenden, darüber nachzudenken, wie wir genau dieses private Engagement entfesseln. Die Landtag Wohnraumförderung leistet ihren Beitrag, auch weil sie breit aufgestellt ist. Ich glaube, auch wenn wir natürlich der Gepflogenheit folgen und den Antrag in den Fachausschuss überweisen und dort sicherlich noch vertieft die Gelegenheit haben werden, darüber zu diskutieren, dass hier nicht die richtigen Instrumente beschrieben werden. Deswegen sehe ich den Antrag sehr kritisch. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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