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Christof Rasche

21.05.2025 Sitzungen 18/94

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Neuer Antrag, altes Spiel: Die AfD erzählt mal wieder das Märchen vom unterdrückten Kämpfer für die Meinungsfreiheit, der ausgerechnet sie sein will. Dazu unternimmt sie diesmal einen argumentativen Streifzug von Voltaire über Tucholsky bis Clownie. (Zurufe von Marc Lürbke [FDP] und Sven Wer- ner Tritschler [AfD]) Wir erleben wirklich ein neues Maß an Kreativität, garniert mit Pseudojura und der üblichen Opferpose. (Zuruf und Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD]) Wenn Sie die von Ihnen angeführten Autoren tatsächlich mal gelesen hätten, dann hätten Sie bei Voltaire vielleicht ein Zitat gefunden, das ihm zugeschrieben wird, nämlich, – ich zitiere –: „Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“ (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD]) Von diesem Umgang mit Meinungsfreiheit oder gar mit Pressefreiheit ist die AfD meilenweit – Lichtjahre – entfernt. Man kann mit Jan Böhmermann in der Sache vortrefflich streiten. Ich werde dort selbst regelmäßig durch den Kakao gezogen. Ich weiß, wovon ich spreche. Der Fall „Schönbohm“, den Sie angesprochen haben, ist Thema in den Aufsichtsgremien, übrigens dort sehr effektiv Thema, wie ich finde. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Insofern sieht man, dass das Kontrollwerk, das es dort gibt, funktioniert. Aber darum geht es gar nicht. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) 21.05.2025 Darum geht es Ihnen doch gar nicht. Es geht doch hier um ein durchschaubares Spiel. Sie säen Misstrauen. Sie tun so, als seien Sie die Verteidiger der Freiheit, das kleine gallische Dorf, das sich gegen die übermächtigen Römer behauptet. In Wahrheit aber vergiften Sie den Diskurs in unserem Land. Und das ist, meine Damen und Herren, ein sehr seltsames Verständnis von Vaterlandsliebe. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich den konkreten Antrag in aller Kürze juristisch einordnen. Erstens. § 126a Strafgesetzbuch, das sogenannte Doxing, gilt für alle – für Privatpersonen genauso wie für Journalisten. Die Feststellung Nummer eins im Antrag ist also überflüssig. Zweitens. Opferschutz ist Grundrechtsschutz und damit dem Gleichheitsgebot verpflichtet. Er differenziert nicht nach politischer oder weltanschaulicher Haltung. Also ist die Feststellung Nummer zwei ebenfalls überflüssig. Drittens. Ein absolutes Recht auf Anonymität gibt es nicht, um das auch einmal ganz klar zu sagen. Es gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber beide Rechte haben Grenzen. Nur eines ist nach unserer Verfassungsordnung absolut geschützt, nämlich der Kernbereich der Menschenwürde. Und ob das Gebaren Ihrer Partei diesen absoluten Schutz der Menschenwürde in all den politischen Themen tatsächlich respektiert, darüber könnte man hier vortrefflich streiten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Und viertens. Wenn sich der sogenannte YouTuber durch die Sendung in seinen Rechten verletzt sieht, dann steht ihm der Rechtsweg offen. Sie haben gerade die Arbeit unserer Gerichte hier lobgepriesen. Ich werde Sie daran erinnern, wenn Sie sich beim nächsten Mal wieder ungerecht behandelt fühlen. Also besteht überhaupt gar kein Grund zur Sorge. Ob ein Anfangsverdacht besteht oder ein Verfahren eingeleitet wird, entscheiden dann Ermittlungsbehörden. Die Datenschutzaufsicht prüft Verstöße gegen das Datenschutzrecht. Aber eines ist klar: Weder die Landesregierung noch dieser Landtag sind für dieses Thema zuständig. Insofern: Überraschen Sie doch einmal alle hier und präsentieren einen konstruktiven Vorschlag zum Schutz für den Journalismus, den Sie und Ihre Leute sonst bedrohen. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag

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