Dr. Christos Katzidis
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein starker und vor allen Dingen handlungsfähiger Staat ist elementar für unsere Demokratie und die Akzeptanz von Politik und Verwaltung. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln fehlen aktuell bundesweit 570.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Es besteht also erheblicher Handlungsbedarf. Das merken wir an vielen Stellen. Unser Ziel ist die zukunftsfähige, leistungsorientierte und durchlässige Gestaltung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Natürlich gab es – wie bei vielen Anhörungen – unterschiedliche Standpunkte unter den Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf. Wesentliche Teile des Entwurfs wurden dabei aber positiv bewertet und als notwendig angesehen. Ich möchte eine Aussage von Professor Dr. Dr. Thiel zitieren: Der Entwurf ist verfassungsrechtlich geboten und ein guter Schritt für Modernisierung und Flexibilisierung. – Zitat Ende. Ich möchte im Rahmen der abschließenden Debatte zu dem Gesetzentwurf noch einmal auf ein paar wesentliche Punkte eingehen. Erster Punkt: Flexibilisierung. Mit dem Gesetz gestalten wir die Laufbahnen flexibler. Quereinstiege werden erleichtert, und die Personalstellen bekommen mehr Eigenverantwortung. Durch die Öffnungsklauseln wird zum Beispiel der Zugang für Fachkräfte aus dem IT-Bereich deutlich erleichtert – das ist eine der ganz großen Baustellen. Zweiter Punkt: Leistung statt Dienstzeiten. Der verstaubte Begriff „Dienstzeiterfordernis“ aus dem letzten Jahrhundert hat ausgedient. Ein Teil der Sachverständigen hat den Wegfall des Beförderungssperrjahres und die Chancen, dass leistungsstarke Beamtinnen und Beamte schneller befördert werden, ausdrücklich begrüßt. Wir haben diesbezüglich noch einmal nachgeschärft und an der einen oder anderen Stelle konkretisiert. Es wurde auch sehr klar dargestellt, dass sich diese Änderung durchaus positiv auf die Personalbindung und die Vermeidung von Abwerbungen durch andere Dienstherren auswirkt. In Sachen „Leistung“ war uns 21.05.2025 auch die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung wichtig. Dritter Punkt: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt. Die Anrechnung von Teilzeit auf die Probezeit wird ausdrücklich als gleichstellungsfördernd gewertet. Das ist ein klares Signal für eine familienfreundliche Laufbahngestaltung. Vierter Punkt: Verwendungsaufstieg. Den gibt es teilweise schon. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat die Möglichkeit des prüfungsfreien Aufstiegs aus A9z als ein wertschätzendes Instrument für erfahrene Kolleginnen und Kollegen dargestellt. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen. Fünfter und letzter Punkt: Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit. Die Langzeitkonten wurden als rechtlich machbar und praktikabel eingeschätzt. Das ist eine zukunftsorientierte und überfällige Antwort auf individuelle Lebensverläufe. Die Langzeitarbeitskonten müssen wir mittelfristig noch zu echten Lebensarbeitszeitkonten weiterentwickeln. Das ist für uns ein weiterer Anspruch für die Zukunft. Wir werden natürlich dem Gesetzentwurf inklusive des eigenen Änderungsantrags zustimmen. Den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der SPD lehnen wir ab – auch wenn die SPD namentliche Abstimmung beantragt hat, was vorhersehbar gewesen ist. Wir hoffen, dass die überwiegende Mehrheit dem Gesetzentwurf zustimmt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
