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Ralf Witzel

FDP 28.03.2025 Sitzungen 18/93

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rolle der Landesregierung wollte ich hier nicht übernehmen. Dafür gibt es ja einen zuständigen Minister, der heute noch zu uns sprechen wird. (Beifall von der CDU) Für die FDP-Landtagsfraktion kann ich Ihnen versichern: Der Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit ist auch uns ein zentrales Anliegen. Wie ich bereits mehrfach an anderer Stelle hier im Hohen Hause ausgeführt habe, sehen auch wir einzelne Auswirkungen des Digital Services Act kritisch. Wir sind daher nicht diejenigen, die unbedingt eine Verschärfung mit weitergehenden Befugnissen erreichen wollen. Eine ernsthafte Debatte über Freiheit und Grenzen der Meinungsfreiheit wäre im aktuellen politischen Kontext durchaus wertvoll. Genau deshalb ist es schade, dass die antragstellende Fraktion daran offenbar gar nicht interessiert ist. Die Äußerungen des amerikanischen Vizepräsidenten J. D. Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz sind unpassend gewesen. Das sollte klar sein. (Sven Wolf [SPD]: Frau Strack-Zimmermann hat „bizarr“ gesagt!) Es ist die berechtigte Erwartung der Partner gewesen, mehr zu den konkreten sicherheitspolitischen Vorstellungen zu erfahren, und nicht, bloß ein grundsätzliches Plädoyer für Meinungsfreiheit zu hören. Meinungsfreiheit ist selbstverständlich wichtig, aber kein Lösungsbeitrag für die konkrete Erörterung der internationalen militärischen Herausforderungen und 28.03.2025 die notwendige wechselseitige Verlässlichkeit der NATO-Partner. (Beifall von der FDP) In dem Antrag wird ein falscher Bezug hergestellt und damit das wichtige Anliegen geschwächt, die Meinungsfreiheit tatsächlich zu schützen, indem die Antragsteller das Thema der Münchner Sicherheitskonferenz verfehlen, statt sich seriös zur Sache zu äußern. Herr Kollege, auch Ihre Geschichtsstunde, die Sie eben in Ihrer Rede gehalten haben, fand ich nicht wirklich zielführend. Die Frage der Meinungsfreiheit ist in der Sache natürlich wichtig und für Liberale immer elementar. Zum aktuellen Diskurs über die zukünftige Plattformregulierung sage ich Ihnen deshalb noch einmal klar: Grundsätzlich gilt für die FDP-Landtagsfraktion, dass, was in der analogen Welt verboten ist, in digitalen Medien nicht erlaubt sein sollte. Hass, Hetze, Diskriminierung, Antisemitismus etc. sind keine legitime Meinungsäußerung – ganz ausdrücklich nicht –, sondern verboten oder gar eine Straftat, die es unabhängig vom Transportweg zu unterbinden und zu sanktionieren gilt. Dieses Ziel sollte eigentlich uns alle hier im Hohen Haus verbinden. (Beifall von der FDP) Ich will Ihnen deshalb ganz konkret sagen: Social-Media-Challenges, die zur Begehung von Straftaten aufrufen – wie beispielsweise Mutproben zur Zerstörung von Eigentum, Diebstahl oder Gewalt –, sollten konsequent unterbunden werden. Umgekehrt gilt, dass Forderungen nach fürsorglicher staatlicher Moderation oder die Untersagung von sogenannter schädlicher Kommunikation oder Desinformation oftmals ebenfalls bedenklich sind. Wer zieht da die Grenze und hat selbst die einzige Wahrheit gepachtet? Wollen wir Wissenschaftlern in Klimafragen oder Professoren bei rechtlichen Bewertungen den Kommunikationskanal abschneiden, nur weil sie eine pointierte Mindermeinung vertreten, die nicht der Mehrheitsmeinung entspricht? (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Das wäre auch gefährlich. (Beifall von der FDP) In einer vielfältigen Welt gibt es legitimerweise unterschiedliche Perspektiven und Erkenntnisse und nicht immer eine einzige Wahrheit. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Auch abwegige Meinungen oder ungewünschte Verhaltensweisen, für die ich mich selbst niemals begeistern könnte, sollte man als erwachsener Mensch aushalten müssen, sofern sie kein rechtliches Verbot Landtag berühren. Recht und Gesetz sind der Maßstab eines staatlichen Einschreitens. (Beifall von der FDP – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Veröffentlichungen, die zum fröhlichen Biertrinken oder der häufigen Autonutzung aufrufen, sind vielleicht nicht mehrheitlich politisch gewollt oder gewünscht, aber zulässig. Wissenschaftler, die vor Impfschäden warnen oder Klimaprognosen für übertrieben halten, müssen ihre Position weiterhin unzensiert und ohne subjektive Warnhinweise sagen dürfen. Auch Faktenchecker orientieren sich mit ihren Einordnungen längst nicht immer an eindeutigem Wissen, sondern häufig auch an Mehrheitssichtweisen oder Narrativen. Politisch nicht gewünschte Berichte und Statements werden von einigen Medien leider nicht oder deutlich unterproportional abgebildet. Interessante Einblicke bekommt man in der aktuellen Bestsellerveröffentlichung „inside TAGESSCHAU“ des tagesschau-Aussteigers, Alexander Teske, der sich seitdem gerne als Whistleblower betätigt und darstellt, dass Themen, die in der Redaktion mehrheitlich nicht angesagt waren, aus dem öffentlichen Diskurs ausgeblendet worden sind. Es ist ausdrücklich nicht unsere Auffassung, dass das ein richtiger Umgang mit der Thematik ist. Es geht um Ausgewogenheit, um Meinungsfreiheit – das gehört immer mit zur DNA der FDP. Der Transportweg für Inhalte, ob analog oder digital, sollte dafür nicht entscheidend sein. Der Maßstab muss sein: Was sagt der Rechtsstaat an der Stelle? Was nicht verboten ist, ist als Meinungsäußerung auch zulässig. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Dafür applaudiert ihr? Für die Rede? Wirklich? Lest die noch mal! – Sven Werner Tritschler [AfD]: Warum? Hat er eine verbotene Meinung gesagt?)

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