Daniel Hagemeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn unterstreichen, was bereits aus den Landtag Beiträgen meiner Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen deutlich geworden ist: Erstens. Die Krankenhausplanung in NRW ist ein notwendiger und überfälliger Schritt, um unsere Versorgungsstrukturen zukunftsfest aufzustellen. Zweitens. Sie wurde in einem mehrjährigen intensiven Beteiligungsverfahren entwickelt – mit Fachleuten, mit Krankenhausgesellschaften, mit den Bezirksregierungen, mit der kommunalen Familie, der Landespolitik und den Kostenträgern. Drittens. NRW hat damit bundesweit Maßstäbe gesetzt – das ist auch schon mehrmals hier angeklungen – und liefert schon heute, worüber andere Länder und der Bund zum Teil noch diskutieren. Viertens. Wir reden hier über ein lernendes System. Die Krankenhausplanung ist nicht statisch, sondern wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Wer wie die antragstellende Fraktion heute den Eindruck erweckt, es handelt sich bei dem aktuell anhängigen Verfahren um das endgültige Scheitern der Krankenhausplanung, verkennt oder verschweigt bewusst die Relation. Und Sie betreiben ein Stück weit Panikmache in unserem Bundesland. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein, das ist Re- alität!) Bei 6.200 Einzelentscheidungen ist es nicht ungewöhnlich, dass es rund 90 Hauptsacheverfahren und rund 40 Eilverfahren gibt; mein Kollege Marco Schmitz ist bereits darauf eingegangen. Auch unter den anhängigen Verfahren geht es meist um einzelne Leistungsgruppen, nicht um die gesamte Standortfrage. Das ist ein erheblicher Unterschied. Selbstverständlich können gerichtliche Überprüfungen zu abweichenden Bewertungen führen. Das ist kein Zeichen des Scheiterns, sondern Ausdruck unseres Rechtsstaates. Bei den Eilverfahren geht es nicht um die Krankenhausreform an sich. Bei den Eilverfahren geht es darum, ob die Bescheide der Bezirksregierung aufschiebende Wirkung haben oder nicht. Grundsätzlich ist das nach dem Krankenhausrecht des Landes nicht der Fall. Es gibt keine aufschiebende Wirkung. Die Krankenhäuser können diese aber per Gericht wiederherstellen lassen. Dabei prüft das Gericht die Zuweisungsentscheidung kursorisch, und zwar insbesondere, ob das Land sein Ermessen rechtmäßig ausgeübt hat. Bei den einzelnen Entscheidungen, die gegen das Land ausgegangen sind, haben die Gerichte festgestellt, dass die Begründung der Entscheidung nicht rechtmäßig war, dass zum Beispiel einzelne Aspekte nicht ausreichend gewürdigt wurden. Das bedeutet aber nicht, dass die Entscheidung nicht so getroffen werden kann. 28.03.2025 Das Land hat die Möglichkeit, die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte beim OVG im Rahmen einer Beschwerde prüfen zu lassen. Erst wenn das OVG entschieden hat, wird man sehen, ob die Einzelentscheidungen wirklich Bestand haben werden. Daher bleibt festzuhalten: NRW ist Vorreiter, bleibt Vorreiter in der Krankenhausplanung. Wenn andere Länder dem Beispiel NRWs folgen, die Krankenhauslandschaft besser zu strukturieren und zukunftsfester aufzustellen, wird es auch dort Klagen gegen Landesbehörden grundsätzlich geben können. Denn klar ist: Nur wer alles beim Alten lässt, nichts ändert und das Schicksal der Krankenhäuser dem reinen Wettbewerb überlässt, braucht keine Angst vor Klagen zu haben. Das heutige SPD-Narrativ, als stehe die Versorgungssicherheit für Millionen von Menschen auf der Kippe, ist nichts anderes als eine politische Dramatisierung, die der Realität einfach nicht standhält. Und auch das muss gesagt werden: Sie schaffen da Verunsicherung, wo Landesregierung und Zukunftskoalition gezielt für Planbarkeit, Verlässlichkeit und Zukunftssicherheit arbeiten. Wir stehen zu dieser Reform, weil sich die Versorgung verbessert, weil die Qualität gesichert wird und weil sie dafür sorgt, dass die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen gezielt dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden. Darum geht es. Wir planen nicht mehr in Betten, auch das ist schon gesagt worden, wir planen in Leistungsgruppen und Qualitätssicherung. Die Patientinnen und Patienten in NRW können künftig darauf vertrauen, dass ein Krankenhaus nur das anbietet, was es qualitativ auch leisten kann. Wir planen nicht gegeneinander, sondern regional abgestimmt, sektorenübergreifend mit dem Ziel echter Kooperation. Es ist leicht, im Nachhinein Kritik zu üben, vor allem, wenn man vorher selbst nichts umgesetzt hat. Was ist zwischen 2012 und 2017 passiert? In der Gesundheitspolitik war es nicht sehr viel. (Zuruf von den GRÜNEN: Na ja, komm! – Zu- ruf von der SPD: Das ist aber schwere Kritik am Koalitionspartner!) Herr Kollege Klute, Sie haben ja auch viele andere Bereiche aufgezählt. Einführung der Landarztquote 2012 bis 2017: Fehlanzeige. Mehr Studienplätze: Fehlanzeige. Hausarztaktionsprogramm: Fehlanzeige. Schulgeldfreiheit bei den Gesundheitsberufen: Fehlanzeige. Und ich könnte jetzt noch vieles mehr aufzählen. (Beifall von der CDU – Rodion Bakum [SPD]: Sie haben ja auch doppelt so viel Geld!) Schwieriger ist es, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen, den Ausgleich zu suchen und trotzdem Haltung zu bewahren. Genau das tut Landtag diese Landesregierung, und das verdient Respekt und nicht reflexhaften Alarmismus. (Jochen Ott [SPD]: Eigentlich macht sie das nie, aber gut!) NRW hat sich für einen anderen Weg, für eine aktive Krankenhausplanung entschieden, um den Krankenhaussektor für die Zukunft aufzustellen. Lassen Sie mich deshalb abschließend sagen: Politik besteht darin, für die Zukunft Verantwortung zu übernehmen und die Weichen zu stellen. Genau dieser Grundsatz leitet uns in der Krankenhausplanung wie auch in der gesamten Gesundheitspolitik. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode mit der FDP eindeutig auf den Weg gebracht und jetzt mit unserem starken Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen weiter umgesetzt. Das schmerzt die SPD. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen von der SPD)
